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Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine erhalten in Berlin eine medizinische Versorgung. Dafür können sie sich direkt an eine Praxis in Berlin wenden. 

Die medizinischen Leistungen, die in Anspruch genommen werden können richten sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ § 4 und 6 AsylbLG):

  • Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen, Schwangerschaft und Geburt
  • Schutzimpfungen (auch COVID-19) 
  • Versorgung mit Arzneimitteln
  • sonstige Leistungen, die zur Genesung bzw. Besserung oder Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlich sind oder die Verschlechterung einer bestehenden Krankheit verhindern 
  • Leistungen zur Sicherung der Gesundheit z. B. bei medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen und chronischen Krankheiten

1.    Praxis finden

In Berlin gibt es einen großes Angebot an Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Wichtig: Damit die Behandlung kostenfrei ist, muss die Praxis eine Kassenzulassung haben. 

Solche Praxen finden Sie in der Arzt- und Psychotherapeutensuche der KV Berlin (leider nur als deutschsprachiges Angebot). In der Suche können Sie zum Beispiel nach der Fachrichtung filtern sowie nach den gesprochenen Fremdsprachen (unter „weitere Suchkriterien“).

2.    Termin vereinbaren

Damit Sie in der Praxis behandelt werden und nicht lange warten müssen, vereinbaren Sie einen Termin. Je nach Praxis ist das telefonisch oder per E-Mail möglich. Oft kann der Termin auch direkt online über die Website der Praxis gebucht werden.

Die Terminservicestelle (TSS) der KV Berlin unterstützt Sie auch bei der Suche nach einem schnellen Termin für einen Arzt/eine Ärztin oder einen Psychotherapeuten/eine Psychotherapeutin. Für die Terminvereinbarung können Sie auch den eTerminservice nutzen und Termine online buchen. 

3.    Das sollten Sie zum Termin mitbringen

Ausweis und Nachweis einer deutschen Krankenversicherung:
Idealerweise sind Sie bereits bei einem Berliner Sozialamt bzw. Jobcenter registriert, denn nur so erhalten Sie eine deutsche Krankenversicherung. Mit Ihrer Registrierung haben Sie eine elektronische Krankenversicherungskarte oder eine Bescheinigung über eine beantragte Krankenversicherung (Krankenkassenanmeldung) erhalten. 
Bitte zeigen Sie die Karte bzw. die Bescheinigung unbedingt in der Praxis vor. 

Informationen zu Ihrer Gesundheit und Krankheitsgeschichte:
Alle Unterlagen zu ihrer Krankheitsgeschichte sind hilfreich. Deshalb bringen Sie Arztbriefe, Patientenakte, verschriebene Medikamente etc. zu Ihrem Termin mit.

Außerdem kann Sie eine deutschsprachige Person Ihres Vertrauens bei dem Termin begleiten und übersetzen.

4.    Medizinische Hilfe im Notfall

Arztpraxen haben feste Zeiten, in denen eine Sprechstunde stattfindet. Vor allem am Abend, am Wochenende oder an Feiertagen haben Praxen nicht geöffnet. Wenn Sie außerhalb der Sprechzeiten eine Behandlung benötigen, zum Beispiel bei einer Grippe, bei Fieber oder bei Erbrechen (nicht lebensbedrohliche Situationen), können Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Hier erreichen Sie täglich rund um die Uhr die Leitstelle der KV Berlin und erhalten eine medizinische Einschätzung Ihrer Beschwerden. Ihnen wird empfohlen, was zu tun ist oder wo Sie medizinische Hilfe erhalten. In bestimmten Fällen kann Ihnen der ärztliche Bereitschaftsdienst auch mit einem Hausbesuch oder ärztlichen telemedizinischen Beratung helfen.

Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie jeden Tag rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116 117
Der Anruf ist kostenlos. 

Außerdem hat die KV Berlin an vielen Standorten in Berlin Notdienstpraxen sowohl für Erwachsene als auch speziell für Kinder- und Jugendliche. Informationen zu den Standorten und Öffnungszeiten finden Sie hier.

Wichtig: Bei Notfällen und in lebensbedrohlichen Situationen rufen Sie den Rettungsdienst unter der Nummer 112.