Schliessen
InstagramYoutube
Kontakt

Verordnungsberatung

030 / 31 003-999 (Service Center)


Aktuelles

Verordnungs-News

Schutzimpfung gegen RSV:
Arexvy® und Abrysvo® keine Leistung der GKV. Weitere Informationen hier.

Schutzimpfung gegen Masern:
Leistungsumfang GKV ausgeweitet (15.03.2021)


Rechtsgrundlagen

bundesweit geltende Rechtsgrundlagen:
Schutzimpfungs-Richtlinie

Rechtsgrundlagen der KV Berlin:
Impfvereinbarungen


Aktuelles:
Der neue Pneumokokken-Impfstoff Apexxnar® kann ab sofort für GKV-Versicherte über den Sprechstundenbedarf bezogen werden. Die Anspruchsberechtigten sowie die Dokumentationsziffern sind in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) definiert.

In der bundesweit verbindlichen Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) wird der GKV-Leistungsumfang für präexpositionelle Impfungen definiert.

Die Impfvereinbarungen regeln in der Anlage 1 die Vergütung und die abzurechnenden Symbolnummern.

Verordnung von Impfstoffen

Die Verordnung von Impfstoffen des Sprechstundenbedarfs erfolgt für die GKV ausschließlich (auch im Einzelfall):

  • auf einem Arzneiverordnungsblatt (Muster 16)
  • ohne Namensnennung des Versicherten
  • zu Lasten der AOK Nordost
  • unter Kennzeichnung des Feldes Impfstoff mit dem Eintrag der Ziffer 8 und Sprechstundenbedarf mit dem Eintrag der Ziffer 9

Auf diesem Arzneiverordnungsblatt sind ausschließlich Impfstoffe zu verordnen.

Influenza-Impfstoffe

Bestellung Saison 2024/2025 (Stand 10.01.2024)

Bestellung Saison 2023/2024 (Stand 20.02.2023)

COVID-19-Schutzimpfung

Die COVID-19-Schutzimpfung ist seit dem 8. April 2023 Bestandteil der Regelversorgung. Der Übergang in die Regelversorgung, d.h. Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL), führt im Wesentlichen zu den gleichen Regelungen wie für andere Impfstoffe auch. 

Die Zurverfügungstellung des Impfstoffes durch den Bund bleibt voraussichtlich bis zum Jahresende unverändert.

Weitere Informationen zu diesem Thema  finden Sie auf der Seite der KBV.

Zugelassene Impfstoffe (Stand 08.05.2024)

Vergütung

Kodierung