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2. Quartal 2024

6. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Betriebskrankenkasse (BKK) nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen

vom 13.03.2024

Die 6. Änderungsvereinbarung zum Bereinigungsvertrag vom 20.02.2018, i.d.F. der 5. Änderungsvereinbarung vom 26.01.2024, regelt:

  • die Aufnahme eines von der Bahn-BKK zur Durchführung einer Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit dem Hausärzteverband Berlin und Brandenburg e.V. (BDA) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) geschlossenen HzV-Vertrages und die damit verbundene Ergänzung der Anlage 1 um die entsprechenden bereinigungsrelevanten Ziffernkränze
  • die Entfernung von GOPen aus den für die Umsetzung der Bereinigung aufgrund schon vertraglich aufgenommener HzV-Verträge betroffenen Ziffernkränzen, da diese GOPen nicht mehr bereinigungsrelevant sind.

Die jeweiligen Ziffernkränze der Anlage 1 des o.g. Bereinigungsvertrages werden entsprechend ausge-tauscht.

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Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungsimpfvereinbarung) zwischen der mkk – meine krankenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

vom 27.03.2024

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5. Änderu­­­ngsvereinbarung zumVertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

vom 20.03.2024

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