Für Praxen > Alles für den Praxisalltag
Abrechnung / Honorar
Kontakt
Support Online-Abrechnung:
online-abrechnung@kvberlin.de
Service-Center der KV Berlin:
030 / 31 003-999
030 / 31 003-900
service-center@kvberlin.de
Termine Abschlagszahlungen
1. Quartal 2024
29.01.2024
27.02.2024
26.03.2024
2. Quartal 2024
26.04.2024
29.05.2024
26.06.2024
3. Quartal 2024
29.07.2024
28.08.2024
26.09.2024
4. Quartal 2024
29.10.2024
27.11.2024
23.12.2024 (Heiligabend/Silvester keine Bankarbeitstage)
Termine Restzahlungen
Die Restzahlungen erfolgen in der Regel für das:
- 1. Quartal: Mitte/Ende Juli
- 2. Quartal: Mitte/Ende Oktober
- 3. Quartal: Mitte/Ende Januar
- 4. Quartal: Mitte/Ende April
Rechtsgrundlagen
Aktuell geltende Rechtsgrundlagen der KV Berlin:
Honorarvertrag
Honorarverteilungsmaßstab
Abrechnungsordnung
Regionale Gebührenordnung:
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
Pseudonummernverzeichnis
Quartalsabrechnung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt das Sachleistungsprinzip: Mitglieder der KV Berlin erhalten ihr Honorar nicht direkt von den Versicherten. Stattdessen erstellen Praxen einmal im Quartal eine Abrechnung, in der sie alle Leistungen auflisten, die sie für Kassenpatientinnen und -patienten erbracht haben.
Grundlage für die Quartalsabrechnung: EBM und Pseudonummernverzeichnis
Die regionale Gebührenordnung liegt der Vergütung aller im Quartal erbrachten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen zugrunde. Die Gebührenordnung setzt sich zusammen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und dem Pseudonummernverzeichnis.
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
Der EBM umfasst fast alle medizinischen Leistungen, die Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen dürfen. In dem Verzeichnis ist jeder Leistung eine Nummer – die sogenannte Gebührenordnungsposition (GOP) – und ein Preis zugeordnet. Der Preis errechnet sich aus der Multiplikation des jeweiligen Punktwerts mit dem bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert. Dieser Orientierungspunktwert ist für alle Kassenarten und Fachgruppen bundesweit einheitlich und wird jährlich angepasst.
Zum aktuellen EBM.
Pseudonummernverzeichnis
Neben den bundesweit geltenden EBM-Leistungen gibt es auch Leistungen, die nur regional abgerechnet werden. Für sie wurden Pseudo- bzw. Sondernummern (S-NR) entwickelt, damit Ärzte und Psychotherapeuten sie bei ihrer Abrechnung entsprechend kennzeichnen können.
Dokumente zum Download:
Pseudonummernverzeichnis
Diagnosen in der Abrechnung codieren: ICD 10
Alle, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sind verpflichtet, neben den medizinischen Leistungen auch die gestellten Diagnosen aufzuzeichnen und an die Krankenkassen sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen zu übermitteln. Das geschieht mit der Abgabe der Quartalsabrechnung.
Grundlage für die Verschlüsselung ist die ICD 10 GM.
Codierhillfen:
www.dimdi.de
www.kodierhilfe.de
EBM Anhang 2 (OPS)
Quartalsabrechnung einreichen
Wann wird die Quartalsabrechnung eingereicht?
Zum Ende eines jeden Quartals reichen Praxen ihre Quartalsabrechnung online bei der KV Berlin ein. Die Quartalsabrechnung gilt als fristgerecht eingereicht, wenn sie bis einschließlich zum achten Tag des Folgequartals (23.59 Uhr) bei der KV Berlin eingegangen ist. Das Online-Portal wird ein bis zwei Wochen vor Abschluss des Quartals für die Quartalsabrechnung geöffnet und steht bis zum Ende des ersten Monats des neuen Quartals für diese Funktion zur Verfügung.
Abgabefrist
In begründeten Ausnahmen kann die Abgabefrist verlängert werden: Wenn die Online-Abrechnung wegen triftiger Gründe (nach § 4a Abs.4 der Abrechnungsordnung der KV Berlin) nicht möglich ist, teilen Sie dies bitte schriftlich an abrechnungsfrist@kvberlin.de mit. Ein begründeter Antrag auf Fristverlängerung muss bis zum achten Tag des neuen Quartals schriftlich bei der KV Berlin eingegangen sein.
Wie wird die Quartalsabrechnung eingereicht?
Die Quartalsabrechnung wird elektronisch über das Online-Portal der KV Berlin eingereicht:
- Die im Praxisverwaltungssystem (PVS) generierte Abrechnungsdatei wird im Online-Portal hochgeladen.
- Gegebenenfalls vorher eine oder mehrere Testabrechnungen durchführen, um mögliche Fehler in der Datei rechtzeitig zu erkennen.
- Upload der finalen Abrechnungsdateien.
- Praxen erhalten eine elektronische Empfangsbestätigung sowie eine Rückmeldung zur Scheinzahl und der Verarbeitungsfähigkeit der Datei: Die Online-Abrechnung ist erfolgreich eingereicht.
- Im Online-Portal klicken Sie nach erfolgter Online-Abrechnung auf den Link zur elektronischen Sammelerklärung. Die elektronische Sammelerklärung wird mittels Eingabe des LANR-Passwortes „unterschrieben“. Unterzeichnungsberechtigte Ärztinnen/Ärzte oder Psychotherapeut:innen, die noch kein LANR-Passwort haben, können dieses über das Online-Portal anfordern.
Zugang Online-Portal
Innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI):
Melden Sie sich mit den Ihnen bekannten Daten im geschützten Mitgliederbereich der Website an. Von der Startseite des Mitgliederbereichs gelangen Sie direkt ins Online-Portal und können die Online-Abrechnung durchführen.
Zugang außerhalb der TI:
Um das Online-Portal außerhalb der TI zu nutzen, benötigen Sie einen KV-FlexNet-Zugang. Die notwendige Einwahlsoftware und Bedienhinweise finden Sie hier.
Folgende Unterlagen müssen zusätzlich zur Abrechnung in Papierform eingereicht werden:
- Unterschriebene Bundesbehandlungsscheine (KOV-BVG, BVFG und BEG) sowie Überweisungsscheine
- Künstliche Befruchtung und Folgebehandlungsplan
- Obdachlosenbehandlung
Die QS-Dokumentation kann unabhängig vom Abrechnungszeitraum eingereicht werden.