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Rechtsquellen der KV Berlin

Den Honorarverteilungsmaßstab beschließt die KV Berlin im Benehmen mit den Krankenkassen. Die Rechtsquelle regelt die Verteilung der an die KV Berlin gezahlten Gesamtvergütungen gemäß §87b SGB V. Die Vertreterversammlung, die über den Honorarverteilungsmaßstab entscheidet, beschließt regelmäßig Änderungen. Die aktuelle Lesefassung sowie die Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab sind hier aufgeführt.

Lesefassungen

gültig vom: 01.01.2025
Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin
(Stand 21.11.2024)

gültig vom: 01.01.2024
Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin
(Stand 23.11.2023)

Alle Änderungen und Lesefassungen vergangener Jahre finden Sie im  Archiv