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Verträge und Recht
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Bundesmantelvertrag
Der Bundesmantelvertrag regelt die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V).
Der aktuelle Vertrag sowie sämtliche Anlagen sind auf der Website der KBV hinterlegt.
Sonstige Kostenträger
Unter sonstige Kostenträger fallen Verträge mit Bundesbahn- und Postbeamtenversicherung, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr, Zivildienst sowie Verträge zu Leistungen im PKV-Basistarif.
Die aktuellen Verträge sind auf der Website der KBV hinterlegt.
Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen (Onkologie-Vereinbarung)
Vereinbarungen
gültig vom: 01.10.2021
Vereinbarung vom 13.09.2021 über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten "Onkologie-Vereinbarung" (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen)
Archiv
Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen
Vereinbarungen
gültig vom: 01.01.2021
Vereinbarung vom 25.11.2020 über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten "Onkologie-Vereinbarung" (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen)
gültig vom: 01.01.2020
Vereinbarung vom 25.11.2019 über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten "Onkologie-Vereinbarung" (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen)
Änderungsvereinbarungen
gültig vom: 01.01.2020
1. Änderungsvereinbarung zur "Onkologie-Vereinbarung", gültig ab 01.01.2020