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Arztsitzausschreibungen

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin schreibt auf Antrag von Ärztinnen und Ärzten bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die auf ihre Zulassung verzichten, die folgenden Vertragsarztsitze zur Übernahme durch eine Nachfolgerin/einen Nachfolger aus.

Bitte beachten Sie, dass eine Tätigkeit immer nur am „Ort der Ausschreibung“ möglich ist, auch wenn Berlin für die betreffende Arztgruppe bedarfsplanerisch nur ein Planungsbereich ist.

Die aktuellen Arztsitzausschreibungen finden Sie hier.


Hinweise zur Bewerbung für aktuelle Arztsitzausschreibungen

Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, MVZ oder andere Institutionen können sich über ein Online-Formular auf eine oder mehrere Ausschreibungen vorläufig bewerben. Die vorläufige Bewerbung dient dazu, den Kontakt zwischen Bewerber:innen und Praxisabgeber:innen vermitteln zu können, damit weitere Details zur Praxis und zur Übernahme (wie beispielsweise Praxiswert und Verkaufsmodalitäten) ausgetauscht werden können. Dazu erfolgt die Kommunikation mit der KV Berlin dann ausschließlich an die im Online-Formular angegebene E-Mail-Adresse. Innerhalb von 24 Stunden nach Verifizierung der E-Mail-Adresse werden die Kontaktdaten der Bewerber:innen per E-Mail an die/den Praxisabgeber:in weitergeleitet (§ 103 Abs. 4 SGB V).

Kontaktdaten der Praxis erhalten die Bewerber:innen nur sofern der/die Praxisabgeber:in nichts Gegenteiliges mitgeteilt hat. 

Bitte beachten:
Die KV Berlin leitet nur solche Bewerbungen an den Zulassungsausschuss weiter, bei denen bis nach Ende der Frist zur Einreichung eines Antrags auf Zulassung durch Einreichung eines entsprechenden kostenpflichtigen Antrags mitgeteilt wird, dass die Übernahme des Vertragsarztsitzes weiter beabsichtigt wird. Verspätete oder unvollständige Bewerbungen werden vom Zulassungsausschuss ggf. nicht berücksichtigt.

Bei Fragen zum Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren oder zu Ausschreibungen des Vormonats wenden Sie sich bitte per E-Mail an

Erläuterungen zu verwendendeten Abkürzungen 

öBAGörtliche Berufsausübungsgemeinschaftspraxis
üBAGüberörtliche Berufsausübungsgemeinschaftspraxis
MVZMedizinisches Versorgungszentrum
VAVersorgungsauftrag
*Praxisräume stehen am Praxisstandort nicht zur Verfügung
„privil. Bew.“§ 103 Absatz 4 Satz 5 Nr. 4 bis 6 benennt ausdrücklich Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder angestellte Ärzte des bisherigen Vertragsarztes, sowie einen Vertragsarzt mit dem die Praxis bisher gemeinsam betrieben wurde als „Kriterien“, die der Zulassungsausschuss bei seiner Auswahlentscheidung des Praxisnachfolgers zu berücksichtigen hat. Den Vorbezeichneten wird somit vom Gesetzgeber ein Vorteil im Rahmen der Entscheidung der Praxisnachfolge eingeräumt. Eine Sicherheit der tatsächlichen Auswahl besteht jedoch nicht, weil es sich auch in diesen Fällen um eine Ermessensentscheidung des Zulassungsausschusses nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles handelt.
tPtRichtlinienverfahren: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
tPt/PARichtlinienverfahren: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/Psychoanalyse
VTRichtlinienverfahren: Verhaltenstherapie
STRichtlinienverfahren: Systemische Therapie

Richtlinienverfahren: Ein identisches Richtlinienverfahren wird durch den Zulassungsausschuss bei seiner Auswahlentscheidung berücksichtigt. Auch bei übereinstimmenden Richtlinienverfahren handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des Zulassungsausschusses nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles. Eine Auswahl bei übereinstimmenden Richtlinienverfahren ist somit nie gewährleistet.

Wichtiger Hinweis für die Bewerbung auf einen Viertel-Versorgungsauftrag

Auf einen ausgeschriebenen Versorgungsauftrag mit dem Faktor 0,25 können sich bewerben:

  • Ein Vertragsarzt / Psychotherapeut, welcher bereits mit dem Faktor 0,5 oder 0,75 zugelassen ist, zum Zwecke der Erhöhung des Versorgungsauftrages
  • Ein Vertragsarzt / Psychotherapeut oder ein MVZ zum Zwecke der Anstellung eines Arztes mit dem Faktor 0,25
  • Ein Vertragsarzt / Psychotherapeut oder ein MVZ zum Zwecke der Erhöhung des Beschäftigungsumfanges eines bereits angestellten Arztes

Es ist nicht möglich, eine Zulassung mit einem Viertel-Versorgungsauftrag zu beantragen.

Datenschutz: Es gelten die folgenden Datenschutzhinweise