Verordnungs-News

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Verordnungs-News Nr. 2, 06.03.2024

Arzneimittel

Beyfortus® – seit dem 18. Januar 2024 Kassenleistung

Bisphosphonat-Behandlung – Aktualisierung Anlage I (OTC-Übersicht)

Die Nummern 11 und 12 der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie wurden wie folgt angepasst:

 „bei Bisphosphonat-Behandlung gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit“ wurde ersetzt durch die Wörter „bei Behandlung mit Bisphosphonaten, Parathormonrezep-tor(PTHR1)-Agonisten, Denosumab und Romosozumab, wenn gemäß Fachinformation des Hauptarzneimittels die Gabe einer entsprechenden Begleitmedikation vorausgesetzt wird oder der Patient darauf hinzuweisen ist, dass die Anwendung einer entsprechenden Begleitmedikation erforderlich ist“

Dieser Beschluss trat am 20. Januar 2024 in Kraft.
 

Veoza™ (Fezolinetant) zur Therapie bei Menopause-assoziierten Beschwerden zugelassen

Aufgrund von Anfragen zum neu zugelassenen verschreibungspflichtigen Arzneimittel Veoza, finden Sie hier die Eckpunkte zum Arzneimittel und seiner Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung. 

Zulassung 

Veoza wird angewendet für die Behandlung von moderaten bis schweren vasomotorischen Symptomen (VMS), die mit der Menopause assoziiert sind.

Verordnung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung

Im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes ist die Versorgung mit nur apothekenpflichtigen Arzneimitteln vor der Verordnung rezeptpflichtiger Arzneimittel führend. Dies bedeutet, dass Patientinnen zunächst die frei verkäuflichen Arzneimittel zur Behandlung von moderaten bis schweren vasomotorischen Symptomen nutzen. Nur wenn mit diesen das Therapieziel nicht erreicht werden kann oder die Nebenwirkungen den Therapieerfolg verhindern, darf eine Verordnung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln aus diesem Bereich erfolgen. So die Bestimmungen des §12 Abs. 11 der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss.

Hierbei empfehlen wir die Dokumentation in der Patientinnenakte.
 

Neue bundesweite Praxisbesonderheiten

Bei Einhaltung der, zwischen GKV-Spitzenverband und dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmen vereinbarten Bedingungen, werden die Verordnungskosten für 

im Rahmen einer Durchschnittswerteprüfung von den Verordnungskosten der Praxis abgezogen.

Auf der Internetseite der KV Berlin sind die bestehenden bundesweiten Praxisbesonderheiten aufgeführt.

Metalyse® als Alternative zu Actilyse® (Lieferengpass) zugelassen

Im Zusammenhang mit dem Lieferengpass von Actilyse®, der voraussichtlich noch bis Ende 2024 anhalten wird, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über die Erteilung der Zulassung für die Indikation akuter ischämischer Schlaganfall für das Arzneimittel Metalyse® 5000 U (25 mg) informiert. 

Ein Informationsschreiben ist auf der Internetseite des BfArM hinterlegt. 
 

Verlängerung der Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten (Anlage V AM-RL)

Impfstoffe

STIKO-Empfehlung Meningokokken B – Impfung zu Kassenlasten noch nicht möglich

Erstattungsfähigkeit Tollwut Impfstoff Verorab®

Bisher erfolgte die Impfung gegen Tollwut mit Rabipur® und Tollwut-Impfstoff (HDC) inaktiviert. 
Seit Anfang 2024 ist der neue inaktive Impfstoff Verorab® auf dem Markt und löst den vorherigen Impfstoff Tollwut-Impfstoff (HDC) inaktiviert ab.

Die STIKO-Empfehlung sowie die Schutzimpfungs-Richtlinie weisen im Rahmen der beruflichen Indikation und Reiseindikation keine Beschränkung für einen bestimmten Impfstoff auf. Die Impfung soll lediglich mit einem Tollwut-Impfstoff erfolgen. 

Demnach kann Verorab® über den Sprechstundenbedarf angefordert, verimpft und abgerechnet werden. Die Anforderung von Impfstoffen im Rahmen des GKV-Leistungsumfanges erfolgt ausschließlich (auch im Einzelfall) als Sprechstundenbedarf. 

Bitte beachten Sie bei der Anforderung von Sprechstundenbedarf stets das Wirtschaftlichkeitsgebot. 

Aufnahme der Impfung gegen Denguefieber nach G-BA Beschluss steht bevor

Pneumokokkenimpfstoff Apexxnar® nun in der Versorgung

Sonstiges

Aussetzung des Genehmigungsverfahren bei Reha- und Funktionssport-Verordnungen der AOK NO seit 1. Juli 2023

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass die Aussetzung des Genehmigungsverfahrens für Reha- und Funktionssportverordnungen, wie bereits in den Verordnungs-News Juli 2023 informiert, für AOK Nordost Versicherte weiterhin gilt. 

Verordnung von Krankenfahrten bei tagesstationärer Behandlung durch Krankenhäuser

Blitzumfrage zur Zusammenarbeit mit Wundmanager:innen

Das Thema Wundbehandlung stellt im Praxisalltag eine Besonderheit dar, da dabei auch die Tätigkeit von Wundmanager:innen zum Einsatz kommt.
In der Behandlung der betroffenen Patient:innen können die Wundmanager:innen die behandelnden Ärzt:innen unterstützen und mit Ihrer Dokumentation zur fachgerechten Versorgung beitragen.

Dabei entstehen auch Dokumentationen für den Bedarf an Verbandstoffen und anderen Artikeln zur Wundversorgung, die die Ärzt:innen bei Ihrer Verordnung unterstützen können. Die Wahl der angemessenen und wirtschaftlichen Verordnung entsprechender Artikel liegt allein in der Verantwortung der behandelnden Ärzt:innen. Dabei spielt die Auswahl von Artikeln im Rahmen Wirtschaftlichkeitsgebot eine entscheidende Rolle sowie die Vermeidung der Verordnung von Artikeln mit Firmenbezeichnungen.

Da die KV Berlin in der letzten Zeit Anfragen zum Umgang mit Empfehlungen und daraus resultierenden fachgerechten Verordnungen von Ärzt:innen erreichten, möchten wir gern ein ganzheitliches Bild zum momentanen Stand im Bereich der Wundversorgung in Berlin erhalten. 

Dazu haben wir anliegend eine kleine anonymisierte Umfrage hinterlegt und bitten Sie um Ihre rege Teilnahme. 
Aus den Ergebnissen können unsererseits Erkenntnisse für den Berliner Raum gezogen werden, welche in Maßnahmen zur Verbesserung in der Wundversorgung münden können.

Für Ihre Teilnahme danken wir Ihnen vorab. Eine Auswertung der Ergebnisse sowie die weitere Behandlung dieses Themas stellen wir über die Verordnungs-News sicher.

An der Umfrage teilnehmen

  

Kindkrankschreibung nun auch per Telefon

Katheterwechsel in stationären Pflegeeinrichtungen

Der Wechsel transurethraler Dauerkatheter gehört in vollstationären Pflegeeinrichtungen zum Leistungsumfang der medizinischen Behandlungspflege und ist deshalb von der vollstationären Pflegeeinrichtung zu erbringen. Die dafür notwendigen Hilfsmittel sind durch die behandelnden Ärzt:innen patient:innenindividuell zu verordnen. 
Nur in medizinisch notwendigen Fällen ist der Wechsel durch die behandelnden Ärzt:innen erforderlich, in Notfällen auch im Krankenhaus.

Laut Information der AOK Nordost werden Bewohner:innen vollstationärer Pflegeeinrichtungen zum Wechsel transurethraler Dauerkatheter mittels Krankentransport bzw. Krankenbeförderung zu Arztpraxen bzw. Krankenhäusern transportiert. Stattdessen könnte der Wechsel transurethraler Dauerkatheter durch das in der vollstationären Pflegeeinrichtung tätige examinierte Pflegefachpersonal im Rahmen der Delegation und gemäß den vertraglichen Regelungen sichergestellt werden. 
Die AOK Nordost hat die vollstationären Pflegeeinrichtungen kontaktiert, über die beschriebene rechtliche Regelung informiert und für den Wechsel transurethraler Dauerkatheter durch das in den Einrichtungen tätige Pflegefachpersonal geworben. 

Seminarreihe „Verordnungsinformationen für neue Ärzt:innen“ im Mai/ Juni 2024

Für Ärztinnen und Ärzte, deren Teilnahmebeginn an der vertragsärztlichen Versorgung noch nicht allzu lange zurückliegt oder kurz bevorsteht, bietet die Verordnungsberatung der KV Berlin eine Informationsreihe zu den vielfältigen und teils komplexen Regelungen rund um die Themen:

  • Sprechstundenbedarf und die neue eSSB-Plattform
  • Arzneimittelverordnungen
  • Heilmittelverordnungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung im Einzelfall und Durchschnittswerteprüfung
  • Hilfsmittel, DiGA und sonstige Leistungen

an.

Die Informationsveranstaltungen finden online über „Zoom“ statt. 
Fortbildungspunkte werden nicht vergeben. Die Veranstaltung ist für unsere Mitglieder kostenfrei

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung die folgenden Links:

Termine:

Es wird ausreichend Zeit für Ihre Fragen eingeplant.