Verordnungs-News

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Verordnungs-News Nr. 8 August 2023

Arzneimittel

Wegovy® (Semaglutid) zur Gewichtsregulierung

Teststreifen: wirtschaftliche Mengen und Auswahl

Paxlovid®: Entsorgung von Packungen nach Erreichen des Verfallsdatums

Packungen des Arzneimittels Paxlovid® können nach Erreichen des Verfalldatums dezentral in Apotheken entsorgt werden. Rücksendungen an den pharmazeutischen Großhandel sind nicht vorgesehen.

Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Chargen finden Sie auch auf der Website des BfArM.

Substitutionsmöglichkeit für Apotheken – ALBVVG in Kraft getreten

Neue bundesweite Praxisbesonderheiten

Bei Einhaltung der zwischen GKV-Spitzenverband und dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmen vereinbarten Bedingungen werden die Verordnungskosten für Kimmtrak® (Wirkstoff: Tebentafusp) im Rahmen einer Durchschnittswerteprüfung von den Verordnungskosten der Praxis abgezogen. 

Auf der Website der KV Berlin sind die bestehenden bundesweiten Praxisbesonderheiten aufgeführt.

Impfstoffe

Imvanex®: Einzelimpfstoff gegen Affenpocken

Sprechstundenbedarf

Die Bestell- und Genehmigungsplattform „eSSB“ startet am 1. Oktober 2023

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Durchschnittswerte Heilmittel für das Jahr 2021 verfügbar

Unter der Rubrik Wirtschaftlichkeitsprüfung auf der Website der KV Berlin sind ab sofort die Durchschnittswerte für die Verordnung von Heilmittel für das Verordnungsjahr 2021 im geschützten Mitgliederbereich verfügbar (siehe hier).

Bitte beachten Sie, dass diese Durchschnittswerte das Verschreibungsverhalten aller zugelassenen Berliner Ärzt:innen Ihrer Vergleichsgruppe in 2021 widerspiegeln. Vor allem die SARS-CoV-2-Pandemie hat in 2021 und 2022 die Anzahl an Behandlungen und auch an Verordnungen beeinflusst. Darüber hinaus prägten auch Lieferschwierigkeiten bei verschiedenen Arzneimitteln und die Preiserhöhungen im Heilmittelbereich die Durchschnittswerte.
 

Sonstiges

Verordnung von außerklinischer Intensivpflege: bis Ende 2024 ohne Potenzialerhebung möglich 

Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten – Anpassungen in Anlage V AM-RL