In eigener Sache
Livestream Cyber-Kriminalität – Jetzt anmelden
Der Termin für den Livestream "Cyber-Kriminalität – Wie sich Praxen vor Cyber-Attacken schützen können" steht fest: Die Onlineverstanstaltung wird am 25. März nachgeholt. Anmeldungen dafür sind ab sofort möglich.
In der Online-Veranstaltung werden Experten vermitteln, welche Maßnahmen zum Schutz vor Cyber-Attacken ergriffen werden müssen, wie im Fall eines Angriffs vorgegangen wird und welche Absicherungsmöglichkeiten es für Praxen gibt.
Alle Teilnehmer:innen können über ein Chatportal Fragen an die Referenten stellen. Die Fragen werden live während der Veranstaltung beantwortet.
Gerne können Sie auch schon mit Ihrer Anmeldung Ihre Fragen zum Thema einreichen. Die KV Berlin wird versuchen, auch diese im Rahmen des Livestreams zu beantworten.
Der Einwahllink zum Livestream wird rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung versendet. | Zur Anmeldung |
Informationen zum Coronavirus
Empfehlungen des Senats zur ambulanten Behandlung von COVID-19
Wann ist bei erwachsenen COVID-19-Patient:innen eine schwerer Krankheitsverlauf wahrscheinlich, sodass eine stationäre Aufnahme im Betracht kommt? Wann ist davon auszugehen, dass eine ambulante Versorgung ausreicht? Die Senatsgesundheitsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat entsprechende Kriterien erarbeitet, die sie Praxen und Notaufnahmen für die Ersteinschätzung ihrer Patient:innen an die Hand gibt.
Vitalparameter und Risikofaktoren
Behandelte Ärzt:innen sollten bei infizierten erwachsenen Patient:innen frühzeitig die Vitalparameter Sauerstoffsättigung, Atemfrequenz und Blutdruck erheben und Risikofaktoren abfragen. Bei gesicherter ambulanter Versorgung ist nach aktuellen Wissensstand das Risiko für einen schweren Verlauf gering und eine Behandlung im ambulanten Bereich möglich, bei:
- Atemfrequenz 12-20/min
- Sauerstoffsättigung > 92 Prozent
- keine Dyspnoe
- Blutdruck systolisch > 110/min
- Alter < 60 Jahre
- keine Adipositas (BMI > 30kg/m²)
- keine Vorerkrankungen, insbesondere keine hämato-onkologische, kardiale, pulmonale, hepatische, renale, neurologische und diabetologische chronische Erkrankung
Weitere Informationen zum wissenschaftlichen Hintergrund sowie ein Fließschema (Seite 5) finden Sie in den Empfehlungen der Senatsgesundheitsverwaltung.
Teilnahme am Berliner Long-COVID-Netzwerk
Sie behandeln bereits Long-COVID oder ME/CFS-Patient:innen? Dann teilen Sie Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen mit den Kolleg:innen. Für den fachlichen Austausch möchte die KV Berlin ein Expert:innen-Verzeichnis im geschützten Mitgliederbereich der Website der KV Berlin veröffentlichen. Das Verzeichnis ist ein zentraler Schritt beim Aufbau eines Berliner Long-COVID-Netzwerks. Es ist ausschließlich für KV-Mitglieder gedacht und wird nicht für Patient:innen zugänglich sein. Wenn Sie in dem Verzeichnis aufgeführt werden möchten, füllen Sie bitte die Abfrage zu Ihrer Spezialisierung und bevorzugter Kontaktmöglichkeit aus.
So kommen Sie zur Abfrage im Mitgliederbereich:
- Melden Sie sich im Mitgliederbereich der Website an: Anmelde-Link.
- Geben Sie Ihre BSNR oder LANR sowie das dazugehörige Passwort für den Login ein (Zugangsdaten wie für das Online-Portal).
- Auf der Startseite des Mitgliederbereichs finden Sie links die Abfrage „PCR-Testungen für Nicht-Bestandspatient:innen“ bzw. „Long-COVID-Netzwerk“
Auf einer Infoseite zu Long-COVID finden Sie neben Informationen zum geplanten Netzwerk ein Versorgungskonzept sowie Videomitschnitte einer Infoveranstaltung aus dem Oktober 2021.
LONG-COVID-Versorgungskonzept: Unterstützung der Krankenkassen erbeten
Insbesondere durch die Verbreitung der Omikron-Variante ist mit einer erheblichen Anzahl von Long-COVID-Erkrankten zu rechnen. Für diese Patient:innen muss in Berlin eine entsprechende Versorgungsstruktur aufgebaut werden. Die KV Berlin ist mit der eindringlichen Bitte um Unterstützung an die Krankenkassen herangetreten. Die Krankenkassen haben um eine Analysezeit gebeten und eine Rückmeldung für Anfang März angekündigt.
Arbeitsbelastung und Impfpflicht in den Praxen: Nehmen Sie an Zi-Umfrage teil
Wie hoch ist die aktuelle Arbeitsbelastung angesichts der Omikron-Welle in den Praxen und wie steht es um die Umsetzung der bevorstehenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht? Praxen werden gebeten, hierfür an einer kurzen Online-Umfrage teilzunehmen. Die Beantwortung der bis zu 17 Fragen erfolgt anonym und dauert etwa fünf Minuten. Eine Teilnahme ist bis Sonntag, den 13. Februar, möglich.Zur Umfrage.
Die Online-Umfrage wird vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) durchgeführt. Ziel ist es, wissenschaftlich fundierte Ergebnisse zur aktuellen Diskussion um die Omikron-Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Impfquote in der ambulanten Versorgung zu erlangen.
Weitere Meldungen
Aus der Gesundheitspolitik
Seit dem 5. Februar gelten in Berlin geänderte Infektionsschutzmaßnahmen
In der vergangenen Woche hat der Berliner Senat die vierte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Sie trat zum 5. Februar in Kraft. Folgende Änderungen sind auch für Praxen relevant:
Eingeschränkte PCR-Testung
Gemäß aktuellem Ministerpräsidentenkonferenz-Beschluss wurden die Absonderungsvorschriften angepasst:
- Liegt eine positive (Fremd-)Antigen-Testung oder Antigen-Selbsttest unter Aufsicht vor, muss keine bestätigende PCR-Testung erfolgen. Ausnahme: Die Pflicht zu einer bestätigenden PCR-Testung besteht weiter für Personen, die mit vulnerablen Gruppen arbeiten. Dazu gehört auch das Personal in Arztpraxen.
- Liegt ein positiver (unbeaufsichtigter) Antigen-Selbsttests vor, muss eine bestätigende Testung mittels Antigen-Test bei einer zertifizierten Teststelle erfolgen. Eine bestätigende PCR-Testung ist nur bei widersprechenden Ergebnissen vorgesehen.
Bitte beachten Sie: Im aktuellen Entwurf der Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) ist die bestätigende Diagnostik- und variantenspezifische PCR-Testung nach § 4b nur noch möglich, sofern das Bundesministerium für Gesundheit eine bestätigende Testung bzw. eine variantenspezifische PCR-Testung empfohlen hat (Nationale Teststrategie).
Die Veröffentlichung der geänderten TestV sowie eine Anpassung der nationalen Teststrategie, die die Priorisierung der PCR-Testungen abschließend regeln sollen, stehen allerdings noch aus. Sobald diese Änderungen veröffentlicht wurden, wird die KV Berlin darüber informieren und die Informationen auf der Corona-Themenseite unter „Abstrich und Labor“ aktualisieren.
Außerdem wurde die Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises von sechs auf drei Monate nach dem positiven (PCR)-Testergebnis verkürzt. Der Senat folgt hiermit der geänderten Empfehlung des RKI (Praxis-News vom 21.01.2022).
Weitere Informationen zur geänderten Verordnung finden Sie hier.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach steht KV-Mitgliedern Rede und Antwort
In einer Online-Veranstaltung am 4. März wird Gesundheitsminister Karl Lauterbach Fragen der Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen beantworten. Lauterbach folgt damit einer Einladung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), seine gesundheitspolitischen Pläne zu erläutern und zu aktuellen Themen Stellung zu nehmen.
Sie haben Fragen an den Gesundheitsminister? Dann reichen Sie diese bis zum 14. Februar über dieses Online-Formular bei der KBV ein.
Die Veranstaltung läuft unter dem Namen „PraxisCheck“ und wird am 4. März zwischen 9.30 und 11 Uhr auf kbv.de als Livestream übertragen.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Für die Praxis
Elektronische Bestellung des Sprechstundenbedarfs: Online-Seminar am 22. Februar
Seit diesem Jahr kann der Sprechstundenbedarf ausschließlich über das Online-Portal bestellt werden. Im Rahmen eines Online-Seminars zeigt die Verordnungsberatung anhand von Beispielen die einzelnen Schritte der elektronischen Bestellung. Außerdem gibt es die Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Die Teilnahme ist für die Ärzt:innen und Praxismitarbeiter:innen kostenfrei. Fortbildungspunkte oder Teilnahmezertifikate werden nicht vergeben. Hier können Sie sich anmelden:
22.02.2022 von 17-18 Uhr, zur Anmeldung
Zi-Praxis-Panel bis Ende März verlängert
Wie steht es um die wirtschaftliche Situation der Praxen? Antworten soll das jährliche Zi-Praxis-Panel liefern, dass das Zentralinstitut für kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) durchführt.
Rund 58.000 Praxen aller Fachgruppen wurden im Dezember zur Teilnahme am Panel aufgefordert. Die Teilnahmefrist wurde nun bis zum 31. März verlängert.
Die Befragung findet online statt (Zugangsdaten im Zi-Anschreiben). Im ersten Schritt machen Praxen Angaben zu Personal und Management. Im zweiten Teil sollen die Steuerberater:innen Auskunft zu den Finanzdaten geben.
Eine Teilnahme lohnt sich: Neben einer Aufwandsentschädigung erhalten Praxen nach Abschluss der Datenauswertung einen individuellen Praxisbericht mit Vergleichszahlen ihrer Fachgruppe.
Weitere Informationen zum Zi-Praxis-Panel finden Sie in der KBV-PraxisNachricht.
Arztgruppe Urologie: Zuweisung des Praxis-Euro-Volumen wird angepasst
Da für Fachärzt:innen der Urologie seit dem 1. Quartal 2022 die GOP 02321, 26310, 26311 und 26330 extrabudgetär vergütet werden, müssen die Zuweisungen des Praxis-Euro-Volumen für diese Arztgruppe angepasst werden. Den betroffenen Praxen wird in den nächsten Tagen ein Korrekturbescheid für das 1. Quartal 2022 zugehen. Ab dem 2. Quartal 2022 wird dieser Punkt in der Erstzuweisung berücksichtigt.
Zum Hintergrund: Bis zum 4. Quartal 2021 erfolgte die Vergütung der Leistungen 02321, 26310, 26311 und 26330 aus dem Regelleistungsvolumen (RLV) und wurden somit auch für die RLV-Zuweisung im 4. Quartal 2021 berücksichtigt. Da dieses Quartal für die Budgetzuweisung in allen Quartalen des Jahres 2022 die Grundlage bildet, ist das Basis-EURO-Volumen (BEV) um den Anteil der abgerechneten Leistungen der 02321, 26310, 26311 und 26330 abzusenken. Die Absenkung erfolgt gleichermaßen über die gesamte Arztgruppe der Fachärzt:innen der Urologie. Im Ergebnis wird das BEV der Urolog:innen für das Jahr 2022 um ca. 5,9 Prozent abgesenkt.