In eigener Sache
Exklusiver Mitglieder-Rabatt für die „DMEA 2025 – Connecting Digital Health!“
Die KV Berlin hat für Mitglieder einen exklusiven Rabatt für die DMEA 2025 organisiert. Die DMEA zählt zu den führenden Events in Europa rund um die digitale Gesundheitsversorgung. Unsere Mitglieder erhalten das DMEA-Ticket für 79 statt 229 Euro – das Ticket gilt für alle drei Tage. Um den Code für ein vergünstigtes Ticket abrufen zu können, loggen Sie sich mit Ihrer BSNR/LANR plus ihrem Passwort in den Mitgliederbereich der Website ein (Wählen Sie dann über die Navigation “Für Praxen” > “Mitgliederbereich” > “Mitglieder-Rabatt für die DMEA 2025”).
Am Mittwoch, 9. April, gibt es für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen besondere Programmpunkte. Insbesondere auf eine Session möchte die KV Berlin hinweisen, nämlich „KI und Algorithmen im Praxisalltag“. Diese findet am Mittwoch, 9. April, von 13.50 bis 14.50 Uhr statt. Die Session wird organisiert und durchgeführt von der KBV und unterstützt von der KV Berlin. Wir wollen aufzeigen, wo und wie KI-Anwendungen bereits praktisch in der ambulanten Versorgung in vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen eingesetzt werden. Dabei stehen die praktische Anwendung, die gesammelten Erfahrungen und die Herausforderungen bei der Umsetzung im Fokus.
Jetzt vormerken: DEMO E-Health Showpraxis @ DMEA und exklusive Führungen
Am Mittwoch, 9. April, bietet die DEMO E-Health Showpraxis der KV Berlin im Rahmen der DMEA für Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Praxispersonal interaktive Kurzführungen an, um digitale Anwendungen zu erleben und auszuprobieren. Die Teilnahme ist kostenfrei, die Plätze sind jedoch begrenzt. Eine Anmeldung über den Buchungskalender ist erforderlich – die Termine werden Anfang April freigeschaltet.
DEMO-Führungen für Praxisinhaber:innen
Zudem können Praxisinhaber:innen unabhängig von der DMEA ihre exklusive Führung in der DEMO E-Health Showpraxis buchen. Die Führungen bieten einen persönlichen Raum für Ihr Praxisteam, um gemeinsam digitale Möglichkeiten auszuloten. Termine sind ebenso im Buchungskalender einsehbar.
Praxis@digital: Neue Videos zur Frage „Wie digital ist meine Praxis?“
In der Mediathek der KV Berlin finden Ärzt:innen ab sofort zwei neue Videos zum Thema „Wie digital ist meine Praxis?“. Die Videos sind ebenso über die Videoplattform YouTube abrufbar. Im ersten Video gibt Dr. Oliver Fasold, Facharzt für Neurologie, Tipps zur elektronischen Patientenakte (ePA) und zum Wechsel des Praxisverwaltungssystems. In einem weiteren Video erklärt Timo Neunaber, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Gesundheitsinformatik an der Universität Witten/Herdecke, wie man mit sogenannten Reifegradmodellen den Digitalisierungsstand der Praxis messen kann.
„Depression trifft E-Health“: Digitale Gesundheitsanwendungen unterstützen Behandlung
Im Rahmen der Veranstaltung haben Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, weitere Expert:innen und Betroffene die Rolle digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der Versorgung von Menschen mit Depressionen intensiv diskutiert. Es wurde deutlich, dass DiGA ein wertvoller Einstieg in die Behandlung sein können, aber keinesfalls das Ende der Therapie darstellen. Die Wirksamkeit von DiGA ist umfangreich belegt, was ihre Integration in die Behandlung von Depressionen unterstützt. Besonders hilfreich sind sie, um die Wartezeit auf einen Therapieplatz zu überbrücken. Ärztliche und psychotherapeutische Begleitung sind dabei essenziell. Es kann hilfreich sein, sich als Behandelnde mit den Anwendungen vertraut zu machen, um Hemmungen abzubauen und DiGA gezielt einzusetzen.
Zudem wurde betont, dass Patient:innen bei der Entwicklung digitaler Anwendungen unbedingt einbezogen werden müssen, um ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen. Weitere Einblicke und praxisnahe Tipps finden sich in den Interviews, die im Rahmen der Veranstaltung aufgenommen wurden. Sie sind in der Mediathek der KV Berlin abrufbar. Die Videos finden sich auch auf dem YouTube-Kanal der KV Berlin: In einem Video spricht Prof. Dr. Stephan Köhler über den Einsatz von DiGA bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen. Im zweiten Video erklärt Kristina Wilms, warum DiGA bei der Therapie psychischer Erkrankungen sinnvoll sind.
Gesundheitspolitik
Ausbaustufen neue ePA: Medikationsplan soll erst im März 2026 kommen
Infolge eines späteren bundesweiten Starttermins der „elektronischen Patientenakte (ePA) für alle“ haben die Gesellschafter der gematik im Februar beschlossen, die nächste Ausbaustufe der ePA von Juli dieses Jahres auf März 2026 zu verschieben. Mit ihr soll unter anderem der elektronische Medikationsplan in der ePA folgen. Zudem haben Apotheken dann erst die Möglichkeit, in ihrer Filiale erworbene frei verkäufliche Arzneimittel in die Medikationsliste einzufügen. Betroffen von der Verschiebung sind weitere Funktionen, wie eine verbesserte Suche mithilfe von Metadaten und die Nutzung von Daten aus der ePA zu Forschungszwecken. Ab März 2026 soll auch eine Volltextsuche in der ePA möglich sein.
Der bundesweite Start der „ePA für alle“ soll frühestens ab April erfolgen, so das Bundesgesundheitsministerium im Februar. Dazu sei eine Prüfung für Mitte März geplant, kommunizierte die gematik. Nach dem bisherigen Verlauf in den ePA-Testregionen zeigte sich KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner skeptisch, was die bundesweite Einführung betrifft: „Erst wenn sich die ePA im Praxisbetrieb bewährt hat und alle Sicherheitslücken geschlossen sind, kann sie bundesweit starten“, sagte Steiner auf der Vertreterversammlung in Berlin am 7. März.
Keine „ePA für alle“: BVKJ rät Eltern von ePA für Kinder ab
Ein Punkt, der bei der neuen elektronischen Akte aktuell gänzlich außer Acht gelassen wurde, sind die Kinder. So sagte Tanja Brunnert, Bundespressesprecherin des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt:innen (BVKJ), gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass gerade Kinder „bei Entscheidungen im Gesundheitssystem viel zu häufig nicht bedacht“ werden – das sei jetzt auch bei der ePA wieder der Fall. Der BVKJ rate Eltern aktuell davon ab, für ihre Kinder der ePA einfach zuzustimmen.
BVKJ fordert Nachbesserungen
Als Grund führt Brunnert an, dass Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 15. Geburtstag ihre eigene Akte nicht verwalten könnten, der Zugriff laufe ausschließlich über die Eltern. Doch „liegt irgendwo etwas im Argen, gibt es Konflikte oder Vertrauensbrüche in einer Familie, sind die Eltern geschieden und zerstritten, dann können Kinder unter dem ungehinderten Einblick der Eltern in die ePA leiden“. Für den BVKJ fehle es insgesamt an Aufklärung über die neue ePA. Zwar sehen die Kinder- und Jugendärzte die ePA durchaus als Gewinn, beispielsweise „in Notfallsituationen, bei Unfällen oder Behandlungen im Bereitschaftsdienst“. Doch damit Eltern überhaupt der ePA zustimmen, müsse die Regierung laut Brunnert noch nachbessern.
TI-Anwendungen
Befüllung der neuen ePA: Nicht jeder Schnupfen gehört in die Akte
Neben Arztbriefen und Laborbefunden stellen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen künftig auch Befundberichte in die neue Patientenakte ein. Rechtlich ist klar, welche Daten und Dokumente Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen in die „elektronische Patientenakte (ePA) für alle“ übertragen müssen. Das hat der Gesetzgeber vorgegeben – ebenso, dass eine Pflicht zur Befüllung nur dann besteht, wenn die Daten elektronisch vorliegen und in der aktuellen Behandlung erhoben wurden. Aber um welche Behandlungsdaten geht es?
Keine neuen Berichtspflichten
Müssen Praxen jeden Behandlungsschritt zu jeder Erkrankung in der ePA dokumentieren? „Nein, das müssen sie nicht“, sagt Dr. Philipp Stachwitz, Arzt und Leiter des Stabsbereichs Digitalisierung bei der KBV in der KBV-Praxisnachricht.
Er fügt als Faustregel hinzu: In die ePA gehört das, was Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen heute schon an Kolleg:innen berichten und was für diese von Interesse sein kann. Das kann zum Beispiel der Befundbericht nach einer ambulanten Operation oder einer Koloskopie sein. „Mit der ePA entstehen keine neuen Berichtspflichten“, so Stachwitz
Auf keinen Fall müsse jede Erkrankung, jeder Patientenkontakt oder jede Untersuchung in der ePA festgehalten werden. Dafür sei die Behandlungsdokumentation da, die Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen in ihrem Praxisverwaltungssystem weiterhin führen müssten. Die ePA solle vielmehr die Anamnese, Befunderhebung und Behandlung unterstützen – mehr nicht.
Vorläufiger Entlassbrief als Ausnahme
Eine Ausnahme stellt der vorläufige Entlassbrief eines Krankenhauses dar. Er diene häufig trotz seines teilweise noch vorläufigen Charakters der schnellen Information zumeist weiterbehandelnder Ärztinnen und Ärzte. Er sollte deshalb in die ePA übertragen werden.
Empfehlungen zur verpflichtenden Befüllung der elektronischen Patientenakte enthält der Beitrag „Was der Befundbericht bei der Befüllungspflicht bedeutet“. Der Beitrag ist im Deutschen Ärzteblatt (3/2025) Anfang Februar erschienen.
ePA: Zwei neue Abrechnungsziffern
Neben der Erstbefüllung zur neuen elektronischen Patientenakte (ePA) gibt es zwei weitere Gebührenordnungspositionen (GOP), die berechnet werden können. Ist die Ärztin beziehungsweise der Arzt oder die Psychotherapeut:in die Erste, der oder die ein Dokument in die ePA einstellt, rechnet sie oder er die GOP 01648 für die Erstbefüllung ab. Diese GOP kann sektorübergreifend nur einmal je Patient:in abgerechnet werden. Die Leistung ist mit 89 Punkten – 11,03 Euro – bewertet und wird extrabudgetär vergütet.
Weitere ePA-Befüllung
Für die weitere Befüllung einer ePA und für weitere ePA-Tätigkeiten, wie das Herunterladen von Dokumenten aus der ePA ins Praxisverwaltungssystem, gibt es die GOP 01647: 15 Punkte beziehungsweise 1,86 Euro. Sie wird als Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale extrabudgetär vergütet und ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Online-Fortbildung zur neuen ePA
Im Fortbildungsportal der Kassenärztliche Bundesvereinigung steht eine Online-Fortbildung zur neuen ePA für interessierte Mitglieder zur Verfügung. Die Teilnahme an der von der Ärztekammer Berlin mit sechs CME-Punkten zertifizierten Fortbildung ist kostenfrei und kann terminunabhängig absolviert werden.
Sonstige Meldungen
Portopauschale für Versand von Verordnungen in der Videosprechstunde erweitert
Ab April kann die Portopauschale für den Versand von Verordnungen in der Videosprechstunde auch für die Verordnung einer Krankenbeförderung abgerechnet werden, wenn diese in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen nach telefonischem Kontakt ausgestellt wurde.
Demenz: Neue EBM-Abrechnungsziffer bei Videofallkonferenz
Zum 1. April wird die neue Gebührenordnungsposition 01443 zur Behandlung von Menschen mit Demenz in den EBM aufgenommen. Vertragsärzt:innen, die eine patientenorientierte Videofallbesprechung mit Pflegekräften oder Pflegefachkräften durchführen, können diese dann abrechnen.