TI-Anwendungen
Das E-Rezept nimmt in 2023 wieder Fahrt auf
Im September letzten Jahres stoppte der stufenweise Rollout des E-Rezepts in den Praxen abrupt. Was war geschehen? Der Bundesdatenschützer genehmigte nicht das geplante Einlöseverfahren über die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Seitdem gibt es für Patient:innen nur zwei Wege, ein E-Rezept einzulösen: Über eine App mit umständlichen Identifikationsverfahren oder über einen papiergebundenen Matrix-Code, den die Praxis wiederum – alles andere als digital – ausdrucken muss. Als Konsequenz stoppte im September mit der KV Westfalen-Lippe die letzte teilnehmende KV-Region ihre Teilnahme am Rollout für das E-Rezept.
Das Einlösen über eGK soll im Sommer kommen
Damit es weitergehen kann, arbeitet die gematik an der datenschutzkonformen Umsetzung eines eGK-Verfahrens für das E-Rezept und hat dieses für Mitte des Jahres angekündigt. Wenn es bei diesem Zeitplan bleibt, gebe es ab Sommer ein gutes digitales Verfahren zum Erstellen und Einlösen von E-Rezepten – und der stufenweise Rollout könnte weitergehen.
Die KV Berlin empfiehlt deshalb weiterhin: Wenn Praxen alle technischen Voraussetzungen zur Ausstellung des E-Rezepts haben, können sie diese ausstellen – anstelle des Muster 16 erhalten Patient:innen dann den Token-Ausdruck zum Einlösen in der Apotheke. Das ist mittlerweile auch in fast allen Apotheken möglich!
Oft sind die technischen Voraussetzungen schon da
Sie wissen nicht, ob Sie E-Rezepte ausstellen können? Wenn Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital (eAU) an die Krankenkasse versenden, erfüllen Sie bereits die meisten der technischen Voraussetzungen – denn Sie nutzen den für das E-Rezept notwendigen Konnektor (PTV 3 oder PTV 4) und Sie haben auch den eHBA G2. Jetzt muss nur noch die E-Rezept-Funktion in Ihrem Praxisverwaltungssystem integriert sein. Sollten Sie diese nicht finden, fragen Sie Ihren Hersteller. Eine Übersicht über die PVS mit E-Rezept-Update finden Sie außerdem hier. Für den aktuell noch notwendigen Token-Ausdruck benötigen Sie außerdem einen Drucker, der mit mind. 300 dpi drucken kann (auch Tintenstrahldrucker möglich).
Alle Voraussetzungen erfüllt? Dann machen Sie sich jetzt schon mit der TI-Anwendung vertraut und sorgen Sie dafür, dass das E-Rezept Stück für Stück in Ihrem Praxisalltag und bei Ihren Patient:innen ankommt.
So funktioniert das E-Rezept
Mit dem E-Rezept soll die Verordnung von den meisten Arzneimitteln bald komplett digital und somit ohne „Zettelwirtschaft“ funktionieren:
- Ärzt:innen stellen das E-Rezept elektronisch über ihr PVS aus und signieren es elektronisch.
- Das E-Rezept wird auf den E-Rezept-Server geladen.
- Patient:in geht in eine Apotheke seiner/ihrer Wahl und löst das E-Rezept ein (App oder Token-Ausdruck, perspektivisch eGK)
- Apotheke ruft das Rezept vom E-Rezept-Server ab und händigt das Arzneimittel aus.
Übrigens: Auch nach der Komplett-Einführung des E-Rezepts soll das Papierrezept (Muster 16) als Rückfalloption erhalten bleiben und weiterhin zur Ausstellung von Verordnungen genutzt werden, wenn diese nicht elektronisch übermittelt werden können (z. B. Technische Probleme, Haus- u. Heimbesuche).
Weitere Informationen zum E-Rezept sowie weiteren TI-Anwendungen finden Sie auf der Themenseite.
Blitzumfrage E-Rezept: Wie weit sind die Berliner Praxen?
Das Ausstellen von Verordnungen gehört zu Ihrem alltäglichen Praxisgeschäft? Dann werden Sie früher oder später auf das eRezept umstellen. Die KV Berlin möchte einen Einblick gewinnen, wie sehr das eRezept bereits in den Berliner Praxen angekommen ist. Bitte helfen Sie dabei und nehmen Sie an einer kurzen Online-Befragung teil. Die Umfrage ist anonym und dauert maximal 5 Minuten. Sie können bis zum 10. März teilnehmen. Über die Ergebnisse wird in der kommenden PID-Sonderausgabe „Digitalisierung“ berichtet.
eAU: Wer ist für was zuständig?
Wenn Patient:innen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) benötigen, erhalten sie seit dem 1. Januar 2023 in der Praxis nur noch einen Ausdruck – den für die eigenen Unterlagen, der gelbe Schein (Muster 1) ist entfallen. Aber wie kommt die AU zur Krankenkasse und dem Arbeitgeber?
Dieser Prozess beginnt mit der digitalen Übersendung der AU (eAU) an die Krankenkasse – diese Aufgabe obliegt den Praxen. Damit die Arbeitgeber der erkrankten Personen darauf Zugriff haben, stellen Krankenkassen die Daten auf einem Server bereit. Ausnahmen von der eAU gelten übrigens weiterhin für Privatversicherte, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland oder die Ausstellung von Bescheinigungen bei Krankheit eines Kindes (Muster 21).
Studie der Bertelsmann Stiftung: Mehrheit befürwortet Opt-out-Lösung für die ePA
Die Bundesregierung plant, dass alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen. Dieses Vorgehen wird als Opt-out-Lösung bezeichnet. Die KV Berlin berichtete dazu in der letzten PID-Sonderausgabe Digitalisierung vom 05.01.2023.
Die Widerspruchslösung könnte der entscheidende Faktor sein, um die ePA in die breite Nutzung zu bringen. Laut einer bundesweiten Befragung der Bertelsmann Stiftung und der Stiftung Münch aus dem Herbst 2022 trifft die Opt-out-Lösung auch in der Bevölkerung auf deutlichen Zuspruch: Etwa zwei Drittel der 1.871 Befragten stehen dem Opt-out Verfahren positiv gegenüber. Die Möglichkeit der ePA widersprechen zu können, finden auch 42 Prozent der Menschen, die die ePA nicht nutzen wollen, sehr gut. Den Widerspruch wahrnehmen wollen 31 Prozent der Befragten.
Für die Befragten kommt der Ärzteschaft im Zusammenhang mit der ePA eine wichtige Rolle zu. Besonders den Ärzt:innen wird zugetraut, dass sie mit den Gesundheitsdaten vertrauensvoll umgehen. Die behandelnden Ärzt:innen werden zudem als Unterstützer:innen bei der Nutzung der ePA gesehen. Die Befüllung der ePA sollte durch die Hausärzt:innen erfolgen.
Weitere Informationen und Ergebnisse der Studie, wie zum Beispiel Vorteile, Vorbehalte und welche Erwartungen die Befragten gegenüber der ePA mit Opt-out-Lösung haben, können Sie hier einsehen.
Telematikinfrastruktur
Online-Abrechnung über KV-FlexNet-Einwahl: Letztmalig für das 1. Quartal 2023 möglich
Die Quartalsabrechnung über KV-FlexNet mit Yubikey kann letztmalig für das 1. Quartal 2023 abgegeben werden. Künftig geht dies nur mittels TI oder einem kommerziellen Verbindungsdienst für das SNK.
Sonstiges
PraxisBarometer Digitalisierung: Praxen werden immer digitaler
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Ergebnisse des fünften PraxisBarometer Digitalisierung veröffentlicht – befragt wurden diesmal bundesweit rund 2.500 Praxen. Die wichtigsten Ergebnisse:
- Immer mehr Praxen kommunizieren und dokumentieren digital.
- Insbesondere der Nutzen des eArztbriefes wird positiv bewertet.
- Aufwand für die Umstellung, hohe Kosten, Sicherheitslücken und technische Fehler sowie fehlende Nutzerfreundlichkeit werden als zentrale Gründe gesehen, warum die Digitalisierung in den Praxen gehemmt wird.
Alle Ergebnisse des PraxisBarometer sind auf der Website der KBV veröffentlicht.