Verordnungs-News

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Verordnungs-News Nr. 1, 25.01.2023

Sonderausgabe: Influenza-Impfstoffe für die Saison 2023/2024

Seit Ende letzten Jahres können Influenza-Impfstoffe für die Saison 2023/2024 für gesetzlich Versicherte über den Sprechstundenbedarf bestellt werden. Mit einer frühzeitigen Bestellung Ihrerseits soll gewähr-leistet werden, dass Apotheken eine ausreichende Menge Influenza-Impfstoffe ordern und in der Saison 2023/2024 zur Verfügung stellen können.

Wer darf geimpft werden? Anspruch gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie

Gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL), Anlage I, haben Versicherte Anspruch auf die Influenza-Schutzimpfung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn sie einer der dort genannten Risikogruppen angehören. Hierzu zählen:

  • alle Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr 
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer in der Anlage I genannten chronischen Grunderkrankung
  • Schwangere (ohne Grundleiden) ab dem 2. Drittel der Schwangerschaft
  • Bewohner:innen in Alters- und Pflegeheimen
  • medizinisches Personal 
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr 
  • Kontaktpersonen von Menschen mit bestimmtem Risiko 

Welche Impfstoffe können verabreicht werden?

Es sind verschiedene Influenza-Impfstoffe zur Verabreichung für Erwachsene und Kinder ab einem Alter von sechs Monaten zugelassen (siehe Tabelle weiter unten). Erwachsene ab 60 Jahren haben laut SI-RL Anspruch auf eine Impfung mit dem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Influenza-Impfstoff (momentan nur Efluelda®) mit aktueller, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlener Antigenkombination. 

Bitte beachten Sie, dass die Ausnahmeregelung des Bundesgesundheitsministeriums für Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, zum 31. März 2023 außer Kraft tritt und nach aktuellem Kenntnisstand nicht verlängert wird. Damit haben Erwachsene ab 60 Jahren in der kommenden Saison nur noch Anspruch auf den Hochdosis-Influenza-Impfstoff.

Bestellung von Influenza-Impfstoffen bis 28. Februar

Seit Herbst letzten Jahres können auch Apotheken Impfungen gegen Influenza anbieten. Zur Ermittlung der Bestellmenge können Sie vorab in Ihrem Umfeld klären, ob das neue Angebot Auswirkungen auf die Durchführung der Influenza-Impfungen in Ihrer Praxis haben könnte. 

Darüber hinaus orientieren Sie sich bitte am Bedarf der letzten Saison, sofern sich hinsichtlich Zusammensetzung Ihres Patient:innenklientels, der Fallzahlen und der Praxisgröße keine Veränderungen ergeben haben.

Bestellen Sie Ihren voraussichtlichen Gesamtbedarf an Influenza-Impfstoffen möglichst bis zum 28. Februar 2023 in der Apotheke Ihrer Wahl.

Übersicht Influenza-Impfstoffe Saison 2023/2024

Influenza-Impfstoff

GKV-Belastungspreis pro Dosis
(anhand der 10er Packung berechnet)
Stand 21.12.2022

 zugelassenes Anwendungsalter 
(gemäß aktueller Fachinformation )
Afluria® Tetra 2023/202411,46 EuroErwachsene ab 18 Jahren
Influsplit® Tetra 2023/202412,76 EuroErwachsene und Kinder ab 6 Monaten
Influvac® Tetra 2023/202412,88 EuroErwachsene und Kinder ab 6 Monaten
Xanaflu® Tetra 2023/2024 12,88 EuroErwachsene und Kinder ab 6 Monaten
Flucelvax® Tetra 2023/202413,18 EuroErwachsene und Kinder ab 2 Jahren
Vaxigrip® Tetra 2023/202413,81 EuroErwachsene und Kinder ab 6 Monaten
Fluad® Tetra 2023/202420,30 EuroErwachsene ab 65 Jahren
Fluenz® Tetra 2023/2024 Nasenspray (LAIV)* 26,39 Euro
(nur als Einzeldosis verfügbar)
Kinder und Jugendliche von 2-17 Jahren
Efluelda® 2023/2024 43,50 Euro Erwachsene ab 60 Jahren

* Kann im medizinisch begründetem Einzelfall eine Impfung mit inaktivierten Influenza-Impfstoffen (IIV) nicht durchgeführt werden (z. B. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen), können Mehrkosten durch die Anwendung eines nasalen attenuierten Influenza-Lebendimpfstoffs (LAIV) gerechtfertigt sein. (siehe SI-RL)

Wie in den Vorjahren werden die Influenza-Impfstoffe sowohl mit als auch ohne Kanüle in den Verkehr gebracht. Die benötigten Einmalkanülen zählen zu den Kosten, die gemäß EBM bereits in den Symbolnummern zur Vergütung in den Impfvereinbarungen enthalten sind. Ein Bezug als Sprechstundenbedarf (SSB) ist somit nicht möglich. 

Ausstellung der Rezepte

Verordnungen für Influenza-Impfstoffe für GKV-Versicherte erfolgen ausschließlich (auch im Einzelfall):

  • auf einem Muster 16-Formular (rosa Rezept) 
  • ohne Namensnennung der Versicherten/des Versicherten 
  • Kostenträger für alle gesetzlich Versicherten: AOK Nordost 
  • Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) ankreuzen 
  • Höchstmenge pro Rezept: 70 Impfdosen Influenza-Impfstoff – ggf. mehrere Rezeptformulare nutzen 
  • bitte vermerken: „Verordnung gültig bis 30.04.2024“ (dient der Apothekenabrechnung)
  • Bestellung erfolgt produktbezogen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes

Auf dem verwendeten Muster 16-Formular sind ausschließlich Impfstoffe zu verordnen.

Ausstellung der Rezepte

Verordnungen für Influenza-Impfstoffe für GKV-Versicherte erfolgen ausschließlich (auch im Einzelfall):

  • auf einem Muster 16-Formular (rosa Rezept) 
  • ohne Namensnennung der Versicherten/des Versicherten 
  • Kostenträger für alle gesetzlich Versicherten: AOK Nordost 
  • Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) ankreuzen 
  • Höchstmenge pro Rezept: 70 Impfdosen Influenza-Impfstoff – ggf. mehrere Rezeptformulare nutzen 
  • bitte vermerken: „Verordnung gültig bis 30.04.2023“ (dient der Apothekenabrechnung)
  • Bestellung erfolgt produktbezogen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes

Auf diesem Muster 16-Formular sind ausschließlich Impfstoffe zu verordnen.