Saison 2024/2025
Seit September 2024 werden Influenza-Impfstoffe für die Saison 2024/2025 ausgeliefert. Das Paul-Ehrlich-Institut hat 19,9 Millionen Impfdosen für diese Saison freigegeben (Stand: 10. November 2024, siehe hier unter Impfstoffdosen 2024/2025). Zusätzliche Impfstoffe können als Sprechstundenbedarf bestellt werden, falls die Vorbestellung nicht ausreicht.
Anspruchsberechtigte
Gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) Anlage 1 haben Versicherte Anspruch auf die Influenza-Schutzimpfung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sofern sie einer der dort genannten Risikogruppen angehören.
Hierzu zählen:
- alle Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit chronischer Grunderkrankung (Anlage 1)
- alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, mit erhöhtem Risiko durch Grundleiden ab dem 1. Trim.
- Bewohner:innen in Alters- und Pflegeheimen
- medizinisches Personal
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
- Kontaktpersonen von Menschen mit bestimmtem Risiko
- Personen mit beruflicher Gefährdung durch Geflügel und Wildvögel
Umstellung von tetravalenten auf trivalente Grippe-Impfstoffe
Im September 2024 wurde durch den gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Impfstoffempfehlung in der SI-RL angepasst. Damit sollen, aufgrund der neuen WHO Empfehlung (siehe KBV-Information), möglichst Dreifach-Impfstoffe anstelle der bisherigen Vierfach-Impfstoffe verwendet werden.
Da die Bestellung der Influenzaimpfstoffe für die Saison 2024/2025 bereits vor der WHO-Empfehlung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt nur tetravalente Impfstoffe verfügbar waren, wird die WHO-Empfehlung erst in der Saison 2025/2026 vollständig umgesetzt. Dies bedeutet, dass bei der Vorbestellung der Impfstoffe für die nächste Impfsaison trivalente Impfstoffe bestellt werden.
STIKO-Empfehlung Fluad® für Personen ab 60 – keine Impfung zu Kassenlasten in der Saison 2024/2025
Am 31. Oktober 2024 erfolgte eine neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Influenza-Prophylaxe für Personen ab 60 Jahren. Nach Prüfung der aktuellen Datenlage zu neueren und weiterentwickelten Influenza-Impfstoffen wird nun für ≥ 60-Jährige, neben dem inaktivierten Hochdosis-Influenza-Impfstoff (Efluelda®), auch der MF-59-adjuvantierter Influenza-Impfstoff (Fluad®) empfohlen. Sollte es zu einer Zustimmung durch den G-BA und anschließend das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kommen, wird die Änderung als amtliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Diese wird Anfang 2025 erwartet.
Bitte beachten Sie, dass erst mit der Aufnahme in die SI-RL (Inkrafttreten am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung) die Leistungspflicht der Influenza-Impfung mit Fluad® für Personen ab 60 Jahren in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beginnt.
Ein aktueller Bezug des Impfstoffes Fluad® über den Sprechstundenbedarf und die Verimpfung an ≥ 60-Jährige zu Kassenlasten ist somit derzeit nicht möglich!
Welche Impfstoffe können in der Saison 2024/2025 verabreicht werden?
Es sind verschiedene Influenza-Impfstoffe zur Verabreichung für Erwachsene und Kinder ab einem Alter von sechs Monaten zugelassen. Achtung: Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr haben seit April 2023 ausschließlich Anspruch auf den Hochdosis-Influenza-Impfstoff.
Übersicht Influenza-Impfstoffe Saison 2024/2025
(nur tetravalente Impfstoffe, da die trivalenten Impfstoffe noch nicht zur Verfügung stehen)
Influenza-Impfstoff | GKV-Belastungspreis pro Dosis | zugelassenes Anwendungsalter |
Influvac® Tetra 2024/2025 | 13,17 Euro | Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten |
Xanaflu® Tetra 2024/2025 | 13,17 Euro | Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten |
Flucelvax® Tetra 2024/2025 | 13,18 Euro | Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren |
Influsplit® Tetra 2024/2025 | 13,81 Euro | Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten |
Vaxigrip® Tetra 2024/2025 | 13,81 Euro | Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten |
Fluad® Tetra 2024/2025 | 25,09 Euro | Erwachsene ab 50 Jahren |
Fluenz® Tetra 2024/2025 Nasenspray (LAIV)* | 26,39 Euro (nur als Einzeldosis verfügbar) | Kinder und Jugendliche von 2-17 Jahren |
Efluelda® 2024/2025 | 43,50 Euro | Erwachsene ab 60 Jahren |
* SI-RL: Kann im medizinisch begründeten Einzelfall eine Impfung mit inaktivierten Influenza-Impfstoffen (IIV) nicht durchgeführt werden (z. B. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen), können die Mehrkosten, die durch die Anwendung eines nasalen, attenuierten Influenza-Lebendimpfstoffs (LAIV) entstehen, gerechtfertigt werden.
Wie in den Vorjahren werden die Influenza-Impfstoffe sowohl mit als auch ohne Kanüle in den Verkehr gebracht. Die benötigten Einmalkanülen zählen zu den Kosten, die gemäß EBM (siehe hier) bereits in den Symbolnummern zur Vergütung in den Impfvereinbarungen enthalten sind und somit nicht als Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen werden können.
Impfstoffalternativen bei Lieferengpässen
Die SI-RL (§11a) ermöglicht bei Versorgungsengpässen die Abgabe eines alternativen, in der Anlage 3 der SI-RL gelisteten Impfstoffs. Voraussetzung ist, dass das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) den Lieferengpass festgestellt und auf der Lieferengpassliste veröffentlicht hat. Der Anspruch auf einen alternativen Impfstoff besteht für die Zeit des Lieferengpasses und sofern die Schutzimpfung zeitgerecht erfolgen soll.
In der Anlage 3 der SI-RL sind empfohlene Alternativen und Hinweise zur Umsetzung bei Lieferengpässen aufgelistet. Für Erwachsene ab 60 Jahren steht als Alternative zum Hochdosisimpfstoff bei Lieferengpässen momentan konventioneller Influenza-Impfstoff zur Verfügung.
COVID-19 Impfung plus Influenza Impfung
Momentan ist kein Kombinationsimpfstoff Influenza/COVID-19 verfügbar und somit nur die Gabe der Einzelimpfstoffe möglich.
Die Influenza-Impfung sollte laut RKI im Spätherbst (Oktober bis Mitte Dezember) erfolgen. Sofern die Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen COVID-19 besteht, ist die gleichzeitige Verabreichung der beiden Impfstoffe möglich. Zwischen der COVID-19-Impfung und der Verabreichung von Totimpfstoffen muss kein Impfabstand eingehalten werden. Die Injektion sollte bei simultaner Gabe jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen (siehe RKI).
Ausstellen der Rezepte
Verordnungen für Influenza-Impfstoffe für GKV-Versicherte erfolgen ausschließlich (auch im Einzelfall):
- auf einem Muster 16-Formular (rosa Rezept)
- ohne Namensnennung der Versicherten/des Versicherten
- Kostenträger für alle gesetzlich Versicherten: AOK Nordost
- Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) sind mit „8" und „9" zu kennzeichnen
- Höchstmenge pro Rezept: 70 Impfdosen Influenza-Impfstoff – ggf. mehrere Rezeptformulare nutzen
- bitte vermerken: „Verordnung gültig bis 30.04.2026“ (dient der Apothekenabrechnung)
- die Bestellung erfolgt produktbezogen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
Auf diesem Muster 16-Formular sind ausschließlich Impfstoffe zu verordnen.
Saison 2025/2026
Meldung des Bedarfes an Influenza-Impfstoffen für die Saison 2025/2026
Ihren voraussichtlichen Bedarf an Influenza-Impfstoffen für die Impfsaison 2025/2026 für gesetzlich Versicherte melden Sie bitte bis zum 7. Januar 2025 über das Online-Portal der KV Berlin. Nach der Anmeldung im Online-Portal (BSNR- bzw. LANR-Zugang) klicken Sie dazu den Menüpunkt „Umfrage Influenza-Impfstoff“ unter „Meldungen/Anträge an die KV“ an.
- voraussichtlichen Bedarf eintragen (konventionell und für ab 60-Jährige)
- Sofern Sie generell nicht impfen, nutzen Sie bitte das entsprechende Ankreuzfeld
Die Meldung des Influenza-Impfstoffbedarfes ist seit Inkrafttreten des TSVG am 11. Mai 2019 erforderlich.
Die KV Berlin gibt sie an die Kassenärztliche Bundesvereinigung, welche diese an das Paul-Ehrlich-Institut weiterleitet. Das PEI prüft den Bedarf und erhöht diesen um rund zehn Prozent, um Engpässe zu vermeiden.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Bedarfsmeldung auch impfende Apotheken in Ihrer Nähe, da dies eine Reduzierung der Impfungen in Ihrer Praxis zur Folge haben könnte.
Ebenfalls wichtig: Die Bedarfsmeldung an die KV Berlin ersetzt nicht die Bestellung der Impfstoffe. Die benötigten Influenza-Impfstoffe für die Saison 2025/2026 bestellen Sie bitte selbst bei der Apotheke Ihrer Wahl.
Mit Ihrer rechtzeitigen Meldung – völlig unabhängig von der Bestellung – unterstützen Sie das Vorhaben,
Engpässe in der Versorgung mit Influenza-Impfstoffen zu vermeiden.