Sonderausgabe: Influenza-Impfstoffe für die Saison 2022/2023
Auslieferung von Influenza-Impfstoffen hat begonnen
Seit Ende August 2022 werden die Influenza-Impfstoffe der Saison 2022/2023 an die Apotheken ausgeliefert. Das Paul-Ehrlich-Institut hat bereits 24 Mio. Impfstoffdosen der aktuellen Saison freigegeben (Stand 4. Oktober 2022, siehe hier unter Impfstoffdosen 2022/2023).
Sie können nun die im Frühjahr vorbestellten Impfstoffdosen wie gewohnt in „Ihrer“ Apotheke abrufen. Wollen Sie über Ihre Vorbestellung hinaus oder ohne eine Vorbestellung getätigt zu haben Influenza-Impfstoff für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beziehen, dann ist dies als Sprechstundenbedarfsbestellung vorzunehmen (siehe unten „Ausstellung der Rezepte“).
Anspruch gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie – Wer darf geimpft werden?
Gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL), Anlage I, haben Versicherte Anspruch auf die Influenza-Schutzimpfung zu Lasten der GKV, wenn sie einer der dort genannten Risikogruppen angehören.
Hierzu zählen:
- alle Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer in der Anlage I genannten chronischen Grunderkrankung
- Schwangere (ohne Grundleiden) ab dem 2. Drittel der Schwangerschaft
- Bewohner:innen in Alters- und Pflegeheimen
- medizinisches Personal
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
- Kontaktpersonen von Menschen mit bestimmtem Risiko
Welche Impfstoffe können an wen verabreicht werden?
Hierfür sind verschiedene Influenza-Impfstoffe zur Verabreichung für Erwachsene und Kinder ab einem Alter von sechs Monaten zugelassen (siehe Tabelle weiter unten). Erwachsene ab 60 Jahre haben laut SI-RL Anspruch auf eine Impfung mit dem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Influenza-Impfstoff (momentan nur Efluelda®) mit aktueller, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlener Antigenkombination.
Eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) regelt den Anspruch und die Wirtschaftlichkeit von Influenza-Impfstoffen für Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe haben diese einen Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen Influenza mit einem inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination (konventioneller Influenza-Impfstoff). Auch eine ärztliche Verordnung des Hochdosis-Influenza-Impfstoffs gilt laut BMG-Verordnung als wirtschaftlich.
Das heißt: Sofern der empfohlene Hochdosis-Influenza-Impfstoff nicht zur Verfügung steht, können GKV-Versicherte ab dem vollendeten 60. Lebensjahr in der Saison 2022/2023 bei Bedarf und soweit sie zustimmen auch mit dem konventionellen Influenza-Impfstoff zulasten der GKV geimpft werden.
Die BMG-Verordnung tritt am 31. März 2023 außer Kraft.
Wie in den Vorjahren werden die Influenza-Impfstoffe sowohl mit als auch ohne Kanüle in den Verkehr gebracht. Die benötigten Einmalkanülen zählen zu den Kosten, die gemäß EBM (siehe hier) bereits in den Symbolnummern zur Vergütung in den Impfvereinbarungen enthalten sind. Ein Bezug als Sprechstundenbedarf (SSB) ist somit nicht möglich.
Übersicht Influenza-Impfstoffe Saison 2022/2023
Influenza-Impfstoff | GKV-Belastungspreis pro Dosis | zugelassenes Anwendungsalter (gemäß aktueller Fachinformation ) |
Afluria® Tetra 2022/2023 | 11,46 Euro | Erwachsene ab 18 Jahren |
Influvac® Tetra 2022/2023 | 12,88 Euro | Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten |
Xanaflu® Tetra 2022/2023 | 12,88 Euro | Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten |
Influsplit® Tetra 2022/2023 | 12,93 Euro | Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten |
Vaxigrip® Tetra 2022/2023 | 12,93 Euro | Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten |
Flucelvax® Tetra 2022/2023 | 13,18 Euro | Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren |
Fluad® Tetra 2022/2023 | 20,30 Euro | Erwachsene ab 65 Jahren |
Fluenz® Tetra 2022/2023 Nasenspray (LAIV) | 26,39 Euro (nur als Einzeldosis verfügbar) | Kinder und Jugendliche von 2-17 Jahren |
Efluelda® 2022/2023 | 40,55 Euro | Erwachsene ab 60 Jahren |
Abstand zur Impfung gegen COVID-19
Die Influenza-Impfung sollte wie üblich im Spätherbst (Mitte Oktober bis Mitte Dezember) erfolgen. Sofern die Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen COVID-19 besteht, ist die gleichzeitige Verabreichung der beiden Impfstoffe möglich. Zwischen der COVID-19-Impfung und der Verabreichung von Totimpfstoffen muss kein Impfabstand eingehalten werden. Die Injektion sollte bei simultaner Gabe jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen (siehe RKI).
Ausstellung der Rezepte
Verordnungen für Influenza-Impfstoffe für GKV-Versicherte erfolgen ausschließlich (auch im Einzelfall):
- auf einem Muster 16-Formular (rosa Rezept)
- ohne Namensnennung der Versicherten/des Versicherten
- Kostenträger für alle gesetzlich Versicherten: AOK Nordost
- Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) ankreuzen
- Höchstmenge pro Rezept: 70 Impfdosen Influenza-Impfstoff – ggf. mehrere Rezeptformulare nutzen
- bitte vermerken: „Verordnung gültig bis 30.04.2023“ (dient der Apothekenabrechnung)
- Bestellung erfolgt produktbezogen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes
Auf diesem Muster 16-Formular sind ausschließlich Impfstoffe zu verordnen.