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Qualitätssicherung
Psychosomatische Grundversorgung
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 35100 EBM Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände
- 35110 EBM Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen
Wer kann die Leistung beantragen?
- Haus- und fachärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte*
* Es bedarf keiner Antragstellung für Ärzt:innen, die in der vertragsärztlichen Versorgung im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie, Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie tätig sind
oder
die Zusatzbezeichnung Psychotherapie bzw. Psychoanalyse führen.
Sie erhalten eine automatische Berechtigung, wenn sie die Facharzt- bzw. Zusatzbezeichnung im Arztregister nachgewiesen haben.
Fachliche Anforderungen
gemäß § 7 Abs. 1 Psychotherapie-Vereinbarung
- Haus- und fachärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte
mit einer Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung gemäß § 2a Abs. 6 der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Ärztinnen und Ärzte in der jeweils aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit Weiterbildungszeugnissen, die Kenntnisse in einer psychosomatisch orientierten Krankheitslehre, reflektierte Erfahrungen über die Psychodynamik und therapeutische Relevanz der Patient-Arzt-Beziehung und Fertigkeiten in verbalen Interventionstechniken als Behandlungsmaßnahme belegen
Nachweis über 80 Stunden der psychosomatischen Grundversorgung, davon
- 20 Stunden theoretische Grundlagen und
- 30 Stunden ärztliche Gesprächsführung mit verbalen Interventionstechniken und
- 30 Stunden Reflexion der Patient-Arzt-Beziehung durch kontinuierliche Arbeit in Balint- oder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen in regelmäßigen Abständen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung