Die Zuschläge im EBM für eine eingehende telefonische Beratung werden trotz hoher Corona-Infektionszahlen nicht wieder eingeführt. Die Krankenkassen lehnten die Forderung der KBV ab.
Im September verlieren die ersten Konnektoren ihre Zertifizierung. Betroffene Praxen müssen weiterhin einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur sicherstellen.
Das eRezept wird ab September in den ersten beiden KV-Regionen eingeführt. Werden die festgelegten Qualitätskriterien erfüllt, kommen frühestens ab Dezember sechs weitere KV-Regionen hinzu.
Die STIKO empfiehlt Personen ab 60 Jahren und Risikogruppen einen zweiten Booster. Zudem wird ein längerer Impfabstand empfohlen und Kinder und Jugendlichen können mit Nuvaxovid geimpft werden.
Hausärztlich tätige Vertragsärzt:innen können bis zu fünf Packungen des oral anwendbaren antiviralen Medikaments Paxlovid® in ihrer Praxis bevorraten und an Risikopatient:innen abgeben.
Zur Anwendung des Arzneimittels Tepmetko® beim Lungenkarzinom sowie des Wirkstoffes Ironetecan zur UGT1A1-Genotypisierung bei Darmkrebs werden zum 1. Oktober neue Leistungen in den EBM aufgenommen.
Rückwirkend zum 1. Juli 2022 wird die Verordnung einer medizinischen Rehabilitation höher bewertet und für die Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation wurde ein neuer Zuschlag eingeführt.
Praxen können weiterhin die mit dem TSVG eingeführten Akuttermine der TSS melden. Die für Akutfälle erbrachten Leistungen werden extrabudgetär vergütet. Eine Bereinigung findet nicht statt.
Ab 1. Oktober ist die hormonelle Endometriumsvorbereitung für eine künstliche Befruchtung nach einer Kryokonservierung unbefruchteter Eizellen abrechenbar.
Die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna können nach Zulassung von den Praxen bestellt werden. Auch der „Totimpfstoff“ Valneva ist für Praxen verfügbar.
Zum fünften Mal befragt die KBV niedergelassene Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zu ihren Erfahrungen mit und Erwartungen an die Digitalisierung. Die erste Erhebungsrunde läuft bis zum 2. Oktober.
Praxen können die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna bestellen. Eine Übersicht zeigt, wie sich die Impfstoffe von den bisherigen unterscheiden.
Praxen sollen bis Freitag die noch fehlenden Dosen des BA.1-Impfstoffs erhalten. Für die kommende Woche können wieder maximal 240 Dosen des Impfstoffs bestellt werden.
Die Kostenerstattung für den Konnektortausch ist geregelt. Zudem wurden Pauschalen für die zur Nutzung der ePA 2.0 notwendigen Konnektor- und Software-Updates eingeführt.