Verordnungs-News

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Verordnungs-News Nr. 04, 24.04.2024

Arzneimittel

Cannabisverordnung bis 30. April 2024 mit BtM-Rezept möglich

Off-Label-Use-Verordnungen

Verlängerung der Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten (Anlage V AM-RL)

Impfstoffe

Vorbestellung von Influenza-Impfstoffen 2024/2025 ist weiterhin möglich

Prevenar 20® 

Meningokokken B für Kinder unter 5 Jahren

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Durchschnittswerte Arzneimittel für das Jahr 2022 verfügbar

Unter der Rubrik Wirtschaftlichkeitsprüfung auf der Website der KV Berlin sind ab sofort die Durchschnittswerte für die Verordnung von Arzneimitteln (einschließlich Verbandmitteln, Blutzuckerteststreifen sowie Trink- und Sondernahrung) für das Verordnungsjahr 2022 verfügbar.

Bitte beachten Sie, dass die Durchschnittswerte das Verordnungsverhalten aller zugelassenen Berliner Ärzt:innen Ihrer Vergleichsgruppe für das Jahr 2022 widerspiegeln. Im Jahr 2022 hat sich vor allem die SARS-CoV-2-Pandemie auf die Zahl der Behandlungen und Verordnungen ausgewirkt. Darüber hinaus könnten auch Lieferschwierigkeiten bei verschiedenen Arzneimitteln die Durchschnittswerte der darauffolgenden Jahre beeinflussen.
 

Sonstiges

Sachkosten und Sprechstundenbedarf bei Abrechnung Hybrid-DRG-Fallpauschalen

Bei Operationen für die Hybrid-DRG-Fallpauschalen abzurechnen sind, ist eine zusätzliche Abrechnung von Sachkosten nicht wie bisher nachträglich bei der Krankenkasse der Patient:innen zulässig. 

Sachkosten sind nachVerordnung des Bundesministeriums für Gesundheit bereits mit der Hybrid-DRG-Fallpauschale abgegolten. 
Dies gilt nicht für Artikel, die über den Sprechstundenbedarf bezogen werden. Diese sind nach der oben genannten Verordnung nicht in der Pauschale inkludiert. 

Arzneimittel, Hilfsmittel und Verbandstoffe, die für ambulante Operationen als Sprechstundenbedarf bezogen werden können, finden Sie in den Anlagen der Vereinbarungen zum Sprechstundenbedarf.

Seminarreihe „Verordnungsinformationen für neue Ärzt:innen“ im Mai 2024