Aus der KV Berlin
Für alle KV-Mitglieder: Infoveranstaltung zu Long COVID in der ambulanten Versorgung
Am 2. April informiert die KV Berlin in einer 90-minütigen Power Hour zu Long COVID in der ambulanten Versorgung sowie zu den fünf neuen Abrechnungsziffern für Long COVID im EBM. Die Veranstaltung findet online statt und wird vom KV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Burkhard Ruppert moderiert. Teilnehmen können alle interessierten Mitglieder der KV Berlin, die sich allgemein über die Versorgung von Long COVID-Patient:innen informieren wollen – unabhängig davon, ob sie Teil des Long-COVID-Netzwerks sind oder nicht.
Über dieses Formular können Sie sich bis zum 31.03.2025 anmelden.
Termin: 02.04.2025, 16.00-17.30 Uhr
Ort: Online per Zoom (den Einwahllink erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung)
Programmpunkte:
- Überblick zu Long COVID in der ambulanten Versorgung
- Vorstellung des Long COVID-Netzwerks der KV Berlin
- Qualitätszirkel zu Long COVID
- Die 5 neuen EBM-Abrechnungsziffern
Jetzt noch Seminarplatz sichern: Management für große Praxen/MVZ
Die KV Berlin bietet speziell für die Leitung großer Praxen und MVZ eine 2-tägige Onlinefortbildung an. Die Veranstaltung „Management für komplexe Praxisstrukturen“ richtet sich an Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen sowie Praxispersonal und wird mit 16 Fortbildungspunkten bewertet.
Vorgestellt werden die wichtigsten Instrumente der Teamführung und der Organisationsentwicklung, wie beispielsweise Team- und Personalentwicklungsmöglichkeiten, effektive Besprechungen abhalten sowie optimale Strukturen für mehr Arbeitszufriedenheit schaffen.
Termin: Do., 03.04., 10.30-15.30 Uhr und Fr., 04.04., 10.30-15.30 Uhr
Ort: Online
Gebühr: 220 Euro
Fortbildungspunkte: 16
Programm und Anmeldung: Hier geht’s zur Anmeldung.
Aus der Gesundheitspolitk
Das leistet die ambulante Versorgung
Deutschlands Praxen übernehmen 97 Prozent der Versorgung – und das Ganze für gerade mal 16 Prozent der Leistungsausgaben der GKV. Auch die Steigerungsraten sind im Vergleich zu anderen Bereichen moderat. Um dies vor allem der Politik, aber auch den Krankenkassen deutlich zu machen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein Faktenpapier erstellt. Auf diesem sind auf einer Seite anschaulich die wesentlichen Daten zu den Kosten und Leistungen der ambulanten Gesundheitsversorgung zusammengefasst.
Die KV Berlin hatte im Vorfeld der Bundestagswahl verstärkt auf die Situation der ambulanten Versorgung hingewiesen. Von der neuen Regierung erwarten wir endlich ein Umdenken in puncto ambulante Versorgung und dass die Leistung der Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen sowie des Praxispersonals nicht weiter ignoriert wird. Die problematische Lage der ambulanten Versorgung muss erkannt werden, das Augenmerk darf nicht einzig auf dem stationären Sektor liegen!
Für die Praxis
Änderung des Formulars 52
Ab dem 1. April 2025 gilt eine neue Version des Formular 52 „Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit“. Für das neue Formular gilt eine Stichtagregelung: Neue Formulare gelten ab dem 1. April 2025, alte Formulare können ab dem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Bei der Bestellung sollte deshalb unbedingt ein Hinweis erfolgen, ob (noch) alte Vordrucke oder neue Vordrucke benötigt werden.
Praxen können die Vordrucke beim Paul Albrechts Verlag bestellen. Weitere Informationen siehe Praxis-News vom 18. März 2025.
Bitte elektronische Sammelerklärung nutzen
Nach wie vor werden oftmals Sammelerklärungen im Rahmen der Quartalsabrechnung postalisch eingereicht. Die KV Berlin weist deshalb nochmals auf die elektronische Sammelerklärung hin. Die elektronische Sammelerklärung erfordert die Eingabe des LANR-Passwortes im Online-Portal. So wird sichergestellt, dass die persönliche Leistungserbringung ausschließlich durch den hierzu Berechtigten erfolgt.
Unterzeichnungsberechtigte Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen, die noch kein LANR-Passwort haben, können dieses bei der KV Berlin beantragen. Im Online-Portal können sich KV-Mitglieder mit ihren persönlichen Zugangsdaten, bestehend aus der LANR (lebenslange Arztnummer) und einem zugehörigen Passwort, authentifizieren. Hier liegt der Unterschied zur BSNR-Zugangskennung, die oftmals auch vom Praxispersonal zur Übertragung der Abrechnungsdatei genutzt wird.
Wenn noch kein LANR-Passwort vorliegt, kann dies online angefordert werden: Dafür einfach mittels der BSNR in das Online-Portal einloggen und unter „Passwort ändern" auf die Funktion „LANR-Passwort anfordern“ klicken. Eine Anleitung zur LANR-Anmeldung und für die elektronische Sammelerklärung finden Sie hier.
Neuerungen bei In-Vitro-Diagnostik im Rahmen der Laborreform 2025 – Ergänzende Informationen
Die KV Berlin informierte in der Praxis-News vom 05.03.2025 zu den neuen Kostenpauschalen für in-vitro-diagnostische Leistungen, die ab 01.01.2025 in den EBM aufgenommen wurden und stellte einen Überblick über die neuen Abrechnungsziffern im Rahmen der Laborreform 2025 sowie deren Umsetzung zur Verfügung.
Die Praxis-News vom 05.03.2025 wurde nun durch Informationen zu den Kostenpauschalen GOP 40092 und 40093 (für ein System oder Modul zum eAuftrag) für in-vitro-diagnostische Leistungen ergänzt.
Bundesweite KBV-Kampagne: Plakate für Wartezimmer jetzt bestellbar
Um die bundesweite Kampagne „#Praxenland“ zur kritischen Lage in der ambulanten Versorgung zu unterstützen, können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen jetzt für ihre Praxen Plakate für ihr Wartezimmer bestellen. Die Plakate mit der Überschrift „Deutschland muss #Praxenland bleiben“ gibt es einmal als Bild- und einmal als Text-Motiv jeweils im A3-Format. Zudem kann die Text-Version des Plakats heruntergeladen und ausgedruckt werden. Für die Praxen gibt es außerdem einen Webteaser, den Sie auf ihrer Internetseite einbinden können. Weiterhin stehen für Praxen ein E-Mail-Abbinder sowie drei verschiedene Motivvorlagen für Social-Media-Posts bereit.
Mehr Informationen finden Sie in der PraxisNachricht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
vdek-Zukunftspreis 2025: Ausschreibung gestartet
„Leichter gesagt, als getan – Therapietreue in der Behandlung fördern“. Zu diesem Thema haben die Ersatzkassen den vdek-Zukunftspreis 2025 ausgeschrieben und suchen dafür Leuchtturmprojekte, die zur Einhaltung der Therapie im Rahmen des Behandlungsprozesses motivieren. Bewerben können sich Akteur:innen aller Versorgungsbereiche des Gesundheitswesens sowie Institutionen, Vereine, Ehrenamtliche oder Start-up-Unternehmen, die Patient:innen behandeln, unterstützen oder die Gesundheitsversorgung aktiv weiterentwickeln.
Der vdek-Zukunftspreis ist seit 2010 eine Initiative der Sozialen Selbstverwaltung bei den Ersatzkassen zur Unterstützung von Projekten und Ideen, die zur Verbesserung der Versorgung beitragen.
Insgesamt werden 25.000 Euro Preisgeld durch eine unabhängige Jury vergeben. Einsendeschluss ist der 23.04.2025. Alle Informationen zum vdek-Zukunftspreis 2025 finden Sie hier.
Mitmachaktion "Rauchfrei im Mai“ – Registrierung ab sofort möglich
Nach der erfolgreichen Umsetzung im Vorjahr rufen das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, der Bundesdrogenbeauftragte und die Deutsche Krebshilfe in diesem Jahr wieder zur bundesweiten Mitmachaktion „Rauchfrei im Mai“ auf. Mit der Aktion sollen Rauchende motiviert werden, gemeinsam mit anderen rauchfrei zu werden. Wer im Mai tatsächlich rauchfrei war, kann mit etwas Glück bis zu 1.000 Euro Preisgeld gewinnen. Interessierte können sich ab sofort für die Teilnahme registrieren.
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die ihre Patient:innen auf den bundesweiten Mitmachmonat aufmerksam machen wollen, können auf der Aktionsseite kostenfrei Poster und Postkarten für die Praxis bestellen sowie Informationsblätter, Online-Banner und Elemente für Social Media aus der Mediengalerie herunterladen.
Weitere Meldungen
RKI schaltet Meldeportal für Arztpraxen frei
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat sein Portal DEMIS jetzt auch für Arztpraxen zur Meldung von Infektionskrankheiten freigeschaltet.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Versorgung von Patient:innen mit Schwangerschaftsdiabetes
Gestationsdiabetes: Aktuelle Situation