Im Bereich der In-vitro-diagnostischen Leistungen wurden ab 01.01.25 neue Kostenpauschalen in den EBM aufgenommen. Die KV Berlin gibt einen Überblick zu den relevanten Neuerungen.
Wie die KV Berlin in den Praxis-News vom 20.12.2024 berichtete, wurden ab Januar 2025 für In-vitro-diagnostische Leistungen neue Kostenpauschalen in den EBM aufgenommen. Somit werden der Transport der Proben, die kostenfreie Bereitstellung des Entnahmematerials – Probengefäße und Abstrichbestecke – sowie Technik zur elektronischen Auftragserteilung spezifisch vergütet. Der Abschnitt 40.3 wurde neu gefasst und enthält die neuen Kostenpauschalen GOP 40089 bis 40095 der In-vitro-Diagnostik.
Auch beim laborärztlichen Honorar gibt es Anpassungen. Ärzt:innen, die zur Versorgung gemäß EBM-Kapitel 12 zugelassen sind, sollen über die laborärztlichen Grundpauschalen bei Vollauslastung den kalkulatorischen Arztlohn erreichen können. Hierfür wurden GOP angepasst und neu in den EBM aufgenommen.
Die KV Berlin hat die relevanten Neuerungen zusammengefasst und gibt einen Überblick über die neuen Abrechnungsziffern im Rahmen der Laborreform 2025 sowie deren Umsetzung: