Aus der Gesundheitspolitik
Vertreterversammlung der KBV: Vorstand kritisiert Pläne des Bundesgesundheitsministers
Im Vorfeld des 128. Deutschen Ärztetags fand am 6. Mai die Sitzung der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Mainz statt. Im Mittelpunkt stand der Bericht des Vorstands zur aktuellen Gesundheitspolitik und die Vorbereitung auf den Deutschen Ärztetag. Am Ende der KBV-Vertreterversammlung stand eine zentrale Forderung an die Politik: Die Situation der niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen in Deutschland grundlegend zu verbessern. Einen entsprechenden Antrag verabschiedeten die Anwesenden einstimmig. Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, kritisierte mit Blick auf die noch 15 ausstehenden Gesetzesinitiativen des Bundesgesundheitsministeriums, die „Verstationierung“ der Versorgung im Gegensatz zur eigentlich erforderlichen Ambulantisierung. Krankenhäuser würden immer weiter für ambulante Leistungen geöffnet, so Gassen.
Jedem müsse klar sein, welche Ideologie und strategisches Ziel dahinterstehe, nämlich: „Eine Zentralisierung unseres Gesundheitswesens nach skandinavischem oder britischen Vorbild.“ Es drohe „die Vernichtung der wohnortnahen Grundversorgung in inhabergeführten Praxen“. Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorsitzender, lobte die im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung – jedoch sei sie nicht mit zusätzlichem Geld hinterlegt. Für ihn sei daher klar: „Vorhandene Mittel werden umverteilt“.
Auf der Website der KBV sind die Aufzeichnung der Vertreterversammlung sowie die Berichte des KBV-Vorstands und die Pressemitteilung zur Sitzung abrufbar.
Deutscher Ärztetag: Patient:innen sollen Arztpraxis verbindlich wählen.
Vom 7. bis zum 10. Mai fand in Mainz der 128. Deutsche Ärztetag statt. Auf diesem stimmten die Delegierten mit großer Mehrheit dem Vorstandsantrag zu, in dem eine stärkere Steuerung der ambulanten Versorgung über die Hausarztpraxen gefordert wird. „Patient:innen in Deutschland sollten für die primäre Inanspruchnahme ärztlicher Versorgung eine Arztpraxis verbindlich wählen“, heißt es in dem Antrag. Außerdem lobt das Papier auch die hausarztzentrierte Versorgung als bewährtes Modell, das weiter ausgebaut werden müsse.
Einem Abbau der doppelten Facharztschiene, wie jüngst im Vorschlag der Regierungskommission zur Krankenhausreform eingebracht,erteilten die Anwesenden jedoch eine Absage: „Die hochwertige und flächendeckende fachärztliche Versorgung in den Krankenhäusern und den Praxen ist ein Qualitätsmerkmal des deutschen Gesundheitswesens.“ Laut dem beschlossenen Antrag nehmen Fachärzt:innen in den Kliniken und Praxen „in unterschiedlicher Weise Aufgaben für ihre Patient:innen wahr“. Außerdem erneuerten die Delegierten ihre Forderung nach einer Entbudgetierung für die Fachärzt:innen.
Weitere Informationen zum 128. Deutschen Ärztetag sind auf der Website der Bundesärztekammer abrufbar.
Krankenhausreform: Bundeskabinett billigt Gesetz
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) passierte am 15. Mai das Bundeskabinett. Die Bundesregierung stellte sich somit hinter das Gesetzesvorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. In dem Gesetz soll sich unter anderem die Finanzierung der Krankenhäuser ändern. Ebenso verhindere das KHVVG laut dem Bundesminister den Abbau kleiner Krankenhäuser auf dem Land. Die Länder kritisieren die Reform: Sie befürchten das durch das KHVVG bestimmte Leistungen nicht mehr angeboten und sehr wohl Kliniken auf dem Land schließen müssten. Hauptstreitpunkt ist jedoch die Finanzierung der Reform. Der damit verbundene Transformationsfonds soll hälftig von gesetzlichen Krankenkassen und den Ländern getragen werden. Laut Karl Lauterbach soll das Gesetz nicht durch den Bundesrat. Auch das sehen die Länder kritisch. Sollte es so passieren, dann hat Bayern bereits eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Mehr zu den Inhalten der Krankenhausreform erfahren Sie auf der Website des BMG.
Aus der KV Berlin
Informationen zur Fußball-Europameisterschaft – Medizinische Versorgung zu den Spielen in Berlin
Vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 findet die Fußball-Europameisterschaft der Männer in Deutschland statt. Auch Berlin bereitet sich wieder auf vier Wochen Fußballfieber vor.
Die Stadt Berlin rechnet mit ca. 2,5 Millionen fußballbegeisterten Gästen aus rund 120 Ländern. Die KV Berlin erwartet, dass es in diesem Zeitraum – wie zu früheren Großveranstaltungen auch – zu einer erhöhten Inanspruchnahme der medizinischen Versorgung kommen wird. Viele Gäste werden nicht nur den Spieltag, sondern darüber hinaus Zeit in Berlin verbringen. Die KV Berlin ist Kooperationspartner im Konzept der medizinischen Versorgung des Veranstalters in Berlin. Wir bitten Sie, die UEFA EURO 2024 und den Ärztlichen Bereitschaftsdienst dahingehend zu unterstützen, dass hilfesuchende Tourist:innen in Ihren Arztpraxen bei Bedarf versorgt werden, um die Rettungsstellen in den Sprechstundenzeiten zu entlasten. Die KV-Notdienstpraxis für Erwachsene im DRK Klinikum Westend wird zusätzlich zu den gewohnten Öffnungszeiten am Freitag, den 21.06.2024 von 10 bis 15 Uhr sowie am Dienstag, den 25.06.2024 von 10 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Folgende Spiele werden in Berlin ausgetragen:
- Samstag, 15.06.2024 Gruppe B: Spanien – Kroatien
- Freitag, 21.06.2024 Gruppe D: Polen – Österreich
- Dienstag, 25.06.2024 Gruppe D: Niederlande – Österreich
- Samstag, 29.06.2024 Achtelfinale
- Samstag 06.07.2024 Viertelfinale
- Sonntag, 14.07.2024 Finale
Die KV Berlin dankt für Ihre Unterstützung.
Neues E-Learningvideo zu Digitalen Gesundheitsanwendungen
Auf der Website der KV Berlin steht ein neues E-Learningvideo aus der Reihe „Praxis@digital“ bereit. In dem neuen Video geht es um Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). In anschaulichen Animationen wird Grundlagenwissen zu DiGAs vermittelt und gezeigt, wie diese verordnet werden.
Mit den E-Learningvideos bietet die KV Berlin Praxen ein Unterstützungsangebot zu digitalen Themen. Bereits abrufbar sind E-Learnings zum E-Rezept, zu KIM, und zur ePA.
Weitere Informationen zu DiGAs finden Sie auch auf der Themenseite.
Für die Praxis
Umfrageergebnisse: Hohe Unzufriedenheit mit Praxissoftware
Laut einer bundesweiten Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) würden drei von vier Arzt- und Psychotherapiepraxen ihre aktuelle Praxissoftware eher nicht weiterempfehlen. Rund die Hälfte der insgesamt über 10.000 befragten Niedergelassenen ist explizit unzufrieden mit ihren Software-Anwendungen. Ein Großteil von ihnen ist bereit, den Anbieter zu wechseln.
Lediglich eine von vier Praxen ist mit der Software zufrieden und würde diese aktiv weiterempfehlen. Fast die Hälfte der Softwarenutzer berichtet, dass der Praxisablauf mehrmals pro Woche oder täglich durch Softwarefehler gestört wird. Noch höher ist dieser Anteil bei den Praxen, die mit ihrer Software unzufrieden sind. Aber es gibt Alternativen: Wer sich zu einem Wechsel der Praxissoftware entschließt und aus dem breiten Angebot die richtige Auswahl getroffen hat, kann die Zufriedenheit deutlich steigern – auch wenn dadurch offenbar nicht alle Probleme bei der Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Telematikinfrastruktur beseitigt werden können.
Therapeutische Ernährungsberatung: AOK Nordost verzichtet auf Genehmigung
Die AOK Nordost verzichtet ab dem Verordnungsdatum 01.05.2024, bis auf Widerruf, auf die vorherige Genehmigung der ärztlichen Verordnung für therapeutische Ernährungsberatungen nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Die Umsetzung gilt für alle Versicherten der AOK Nordost.
Damit muss die ärztliche Verordnung vor Antritt der Maßnahme nicht mehr bei der AOK Nordost vorgelegt werden. Versicherte können sich direkt nach Erhalt der Verordnung bei einem Leistungserbringenden vorstellen und die Maßnahme unter Vorlage der Verordnung beginnen.
Die AOK Nordost reagiert mit der Umstellung auf die bereits hohe Genehmigungsquote und schafft durch die kurzfristigere Inanspruchnahme der Leistung einen Mehrwert für die Versicherten.
PraxisInfoSpezial zur ePA: Informationen zu Anforderungen an PVS
Eine neue Ausgabe der KBV-PraxisInfoSpezial stellt vor, wie die Praxisverwaltungssysteme (PVS) die Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bei der Nutzung der ePA bestmöglich unterstützen können. Aufgeführt sind Kriterien, die im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit, Funktionsfähigkeit und Performanz erfüllt sein müssen. Praxen haben somit die Möglichkeit zu prüfen, inwieweit ihr System die Anforderungen erfüllt.
Mehr Informationen zur Ausgabe sowie zu weiteren PraxisInfoSpezial-Ausgaben rund um die ePA finden Sie auf der Website der KBV.
Für Hausärzt:innen: Webinarangebot der BZgA zum Organspende-Register
Seit Mitte März 2024 können Bürger:innen ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende digital im Organspende-Register hinterlegen. Da Hausärzt:innen nach § 2 (1a) des Transplantationsgesetzes (TPG) ihre Patient:innen auch über die Möglichkeit der Erklärungsabgabe im Organspende-Register informieren sollen, möchte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZgA) die Hausärzteschaft hierbei unterstützen und auf mögliche Fragen von Patient:innen vorbereiten.
Die BZgA bietet ab dem 22. Mai 2024 ca. einstündige kostenfreie Webinare zum Organspende-Register an, in denen die Funktionsweise des Registers und seine rechtlichen Rahmenbedingungen erklärt werden. Termine und Informationen zum Inhalt der Webinare finden Sie unter www.organspende-info.de
Weitere Meldungen
Hybrid-DRG-Abrechnungsvereinbarung angepasst
Aufgrund von Änderungsbedarf wurde die Technische Anlage der Abrechnungsvereinbarung zu Hybrid-DRG (Hybrid-DRG-AV) angepasst.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Hausarztpraxis ist erste Anlaufstelle für Long-COVID-Patienten
Long-COVID