In eigener Sache
Quo vadis neue Testverordnung?
Gefühlt über Nacht ist die neue Testverordnung am 30. Juni 2022 in Kraft getreten. Bereits in den Tagen zuvor (der Entwurf ist erst am 24. Juni bekannt geworden) haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ihren Unmut darüber Luft gemacht: Die neue Testverordnung sei so nicht machbar und umsetzbar. Es folgte ein gemeinsamer Brief an den Bundesgesundheitsminister, in dem die neue Verordnung ganz klar abgelehnt wurde. „Vor dem Hintergrund der schon jetzt bestehenden eklatanten Betrugsproblematik können die KVen Bürgertestungen unter diesen Rahmenbedingungen zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen“, heißt es in dem Schreiben. Die neue Testverordnung knüpfe die Bürgertestung an eine Vielzahl von bislang nicht bestehenden Anspruchsvoraussetzungen.
Am Montag haben sich KBV und BMG darauf verständigt, dass die KVen auch weiterhin die Abrechnung der Teststellen entgegennehmen und Auszahlungen vornehmen. Wichtig: Die KVen müssen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht kontrollieren. Aufgabe der KVen wird es sein, das Vorliegen der Akkreditierung der Testzentren und die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung der Zentren zu überprüfen. In diesem Zusammenhang hat die KBV darauf hingewiesen, dass zukünftig sichergestellt sein muss, dass nur geeignete und zuverlässige Leistungserbringer Testungen erbringen und abrechnen dürfen.
Die Einigung zwischen KBV und BMG geht für die KV Berlin in die richtige Richtung, allerdings müssen noch Umsetzungsdetails abgewartet werden. Aus Sicht der KV Berlin sind bisher zwei entscheidende Punkte nicht geklärt:
- Wie sollen die Teststellen und die Praxen, in denen noch Bürgertests durchgeführt werden, die Anspruchsvoraussetzungen prüfen?
- Wie soll der Selbstkostenanteil in Höhe von drei Euro einbehalten werden und wie wird dieser abgerechnet?
Beide Punkte müssen seitens des Gesetzgebers noch geklärt werden. Darüber hinaus fordert die KV Berlin eine Überprüfung der bisher zertifizierten Teststellen, um sicher sein zu können, dass diese „integer“ sind. Sollte es hier keine Überprüfung geben, behält sich die KV Berlin vor, Auszahlungen nicht durchzuführen.
In einem aktuellen Schreiben der KBV an die KVen vom 5. Juli heißt es, dass das BMG zugesagt habe, erste Details zum Prüfverfahren bis Ende dieser Woche mitzuteilen. Sobald konkrete Regelungsvorschläge vorliegen, werden diese gemeinsam mit den KVen beraten. „Ohne die konkreten Regelungen des neuen Prüfkonzepts zu kennen, wird es aus unserer Sicht nicht möglich sein, das neue Abrechnungsverfahren für Leistungen ab dem 1.7.2022 zu planen und die Leistungserbringer entsprechend zu informieren“, heißt es im KBV-Schreiben.
Hinweis: Details zu den Änderungen für Praxen finden Sie in diesem PID unter„Informationen zum Coronavirus“.
Eröffnung der 1. KV Praxis in Lichtenberg
Informationen zum Coronavirus
Weitere Meldungen
Ab 1. Juli: Kennzeichnung für COVID-19-Leistungen entfällt
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Leistungen, die im Zusammenhang mit COVID-19-Leistungen erbracht werden, nicht mehr mit der SNR 88240 gekennzeichnet werden.
Aus der Vertreterversammlung
Offener Brief an Minister Lauterbach zum Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes
In der Sitzung der Vertreterversammlung am 30. Juni 2022 haben die VV-Mitglieder dafür votiert, dass die Vorsitzende Dr. Christiane Wessel zum Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes einen offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach schreibt. Der Brief wurde am 5. Juli an den Minister versandt und kann hier im Wortlaut nachgelesen werden.
VV-Wahl 2022: Die Wahllisten stehen fest
Am 22. Juni 2022 hat der Wahlausschuss über die Wahllisten entschieden. Auf der KV-Website können Sie die Listen einsehen. Insgesamt treten für den Wahlkörper I (Ärzt:innen) sechs Listen zur Wahl an. Für den Wahlkörper II (Psychologische Psychoterhapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen) sind es zwei Listen. Die Nummerierung der Listen erfolgte im Losverfahren.
Im August stellen sich die Listen außerdem in einer Sonderausgabe des KV-Blatts noch einmal im Einzelnen vor.
Die Wahl zur 16. Vertreterversammlung (Amtsperiode 2023–2028) der KV Berlin findet vom 6. September bis zum 4. Oktober 2022 als Briefwahl statt. Die Wahlunterlagen werden rechtzeitig vorher allen Mitgliedern zugesandt.
Weitere Informationen rund um die VV-Wahl finden Sie auf der Infoseite.
Für die Praxis
Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin: Website mit Musterplänen und Schulungsmaterial
Das „Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin“, initiiert von der Ärztekammer Berlin, der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V. (KLUG) sowie der Senatsgesundheitsverwaltung, möchte Maßnahmen erarbeiten, die Berliner:innen vor den gesundheitlichen Folgen extremer Hitze schützen sollen. Im Bündnis arbeitet auch die KV Berlin mit und bringt ihre Expertise ein.
Die ersten Ergebnisse sind jetzt öffentlich zugänglich: Auf einer neuen Website stehen Muster-Hitzeschutzpläne und Schulungsmaterialien u. a. für den ambulanten Bereich bereit.
Zur Website.
Weitere Meldungen
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Wessel: Wir werden keine neuen Patient:innen mehr aufnehmen
Klares Nein zur Streichung der Neupatienten-Regelung
Erste Eigeneinrichtung der KV Berlin im Bezirk Lichtenberg eröffnet
Gemeinsame Pressemitteilung von KV Berlin, KV Praxis GmbH und dem Bezirk Lichtenberg