Hybrid-DRG: Wichtige Informationen
Für 2024 gilt für die Hybrid-DRG-Abrechnung eine Übergangsregelung, das heißt Hybrid-DRG konnten und können über die reguläre Quartalsabrechnung abgerechnet werden.
Am 31.12.2024 endet diese Übergangsreglung!
Abrechnung Hybrid-DRG 2024
Für die Abrechnung Hybrid-DRG 2024 im Rahmen der GKV-Abrechnung kann letztmalig die Quartalsabrechnung Q4 2024 genutzt werden.
Bitte reichen Sie Ihre, in 2024 erbrachten, Hybrid-DRG Leistungen mit der GKV-Abrechnung bis 08.01.2025 zur Abrechnung ein. Eingriffe und Operation die bereits in den Vorquartalen nach EBM abgerechnet wurden, können nicht erneut als Hybrid-DRG abgerechnet werden.
Wie Sie wissen, wird für die Hybrid-DRG Abrechnung ein Abrechnungsvertrag benötigt. Diesen können Sie im Online-Portal unter dem Menüpunkt „Meldungen/Anträge an die KV“ → „Vertragsmanagement (NEU)“ → „Hybrid-DRG (NEU)“ abschließen.
Hybrid-DRG-Abrechnungsverträge 2024
Für 2024 ist es nach wie vor erforderlich, dass für alle zu Ihrer Praxis gehörigen LANRn (die Hybrid-DRG Leistungen abrechnen und die Genehmigung zum ambulanten Operieren haben) ein Abrechnungsvertrag vorliegt. Das können Sie bis 15.12.2024 hier prüfen.
Die für die Hybrid-DRG-Abrechnung 2024 erforderlichen Abrechnungsverträge 2024 beziehen sich auf die bis 31.12.2024 gültigen AGB. Diesen können Sie, sofern noch nicht erfolgt, nur noch bis 15.12.2024 im Bereich „Vertrag abschließen“ online zustimmen.
Änderungen ab 2025
Ab dem 01.01.2025 werden sich die Regelungen zur Abrechnung der Hybrid-DRG-Leistungen ändern. Der Abrechnungsvertrag wird ab 2025 BSNR-bezogen geschlossen, zudem ändern sich die Abrechnungsmodalitäten. Die Leistungen können dann nicht mehr im Rahmen der GKV Quartalsabrechnung abgerechnet werden.
Hybrid-DRG-Abrechnungsverträge 2025
Zum 01.01.2025 ändern sich die AGB zur Hybrid-DRG-Abrechnung! Diesen muss erneut zugestimmt werden - die neuen AGB (gültig ab 01.01.2025) stellt die KV Berlin Ihnen ab 16.12.2024 im Online-Portal zur Verfügung. Der Vertragsabschluss ist ab diesem Zeitpunkt nur noch mit BSNR Login + Chefpin möglich. Der Vertrag gilt dann für alle zur Betriebsstätte gehörenden LANRn, inklusive aller Nebenbetriebsstätten.
Abrechnung Hybrid-DRG 2025
Die KV Berlin etabliert für ihre Mitglieder ein völlig neues, unabhängiges Abrechnungssystem, um im Jahr 2025 weiterhin einen umfassenden Abrechnungsservice bieten zu können.
Ab 01.01.2025 ist die KV Berlin für die Hybrid-DRG Abrechnung umsatzsteuerpflichtig. Die KV Berlin setzt für die Hybrid-DRG Abrechnung ab 2025 einen Aufwandsersatz in Höhe von 2,4 % des abgerechneten Honorarvolumens an, zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Abrechnung Hybrid-DRG erfolgt losgelöst von der GKV Abrechnung.
Es gibt ein neues (bundeseinheitliches) KVDT-HDRG Datensatzformat, in welchem die Abrechnungsdaten einzureichen sind.
Es wird ab 10. Januar (so die derzeitige Planung) zwei Wege geben, Hybrid-DRG Abrechnungsfälle bei der KV Berlin zur Abrechnung einzureichen:
- per KVDT-Datei-Upload (im neuen HDRG-Datensatzformat)
- manuelle Erfassung auf den Webseiten der KV Berlin, sofern Ihr PVS das neue Datensatzformat nicht unterstützt
Weitere Informationen zur Hybrid-DRG Abrechnung finden Sie auf der Website der KV Berlin.