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Abrechnungsanleitung Hybrid-DRG 2025
Anleitung Grouper 2025
Anleitung zur Erfassung der Aufteilung zwischen Leistungserbringenden
Weitere Informationen
Ambulantes Operieren/Anästhesien (genehmigungspflichtige Leistung)
Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Datenschutz: Hinweise zur Auftragsdatenverarbeitung Hybrid-DRG
Hybrid-DRG
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Abrechnung nach § 115f SGB V.
Im Oktober 2024 ist die 2. Änderungsvereinbarung zur Abrechnungsvereinbarung zwischen der KBV und dem GKV Spitzenverband in Kraft getreten. Sie umfasst unter anderem die Erweiterung des Leistungskataloges mit der entsprechenden Vergütung.
Am 18. Dezember 2024 ist die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. in Kraft getreten. Die Vergütungsvereinbarung beinhaltet neben der speziellen sektorengleichen Vergütung, den vereinbarten Leistungskatalog.
Abrechnung Hybrid-DRG seit dem 01.01.2025 über die KV Berlin
Am 31.12.24 endete die Übergangsreglung 2024! Für die Abrechnung Hybrid-DRG 2024 im Rahmen der GKV-Abrechnung konnte letztmalig die Quartalsabrechnung Q4 2024 genutzt werden.
Zum 01.01.2025 haben sich die Regelungen zur Abrechnung der Hybrid-DRG-Leistungen geändert. Die Leistungen können gegenüber den GKVen nicht mehr im Rahmen der klassischen GKV Quartalsabrechnung abgerechnet werden.
Voraussetzung für die Abrechnung der Hybrid-DRG über die KV Berlin ist der Abschluss eines Hybrid-DRG-Abrechnungsvertrages mit den ab 01.01.2025 gültigen AGB. Den neuen AGB können Sie seit dem 16.12.2024 online zustimmen. Der Vertragsabschluss ist ab diesem Zeitpunkt nur noch mit BSNR Login + Chefpin möglich. Der Vertrag ist Praxisbezogen und gilt für alle zur BSNR, inkl. NBSRn zugehörigen LANRn. Für die Abrechnung von Hybrid-DRG beauftragen Vertragsärzt:innen die KV Berlin über das Online-Portal (im Menü auf Meldungen / Anträge an die KV > Vertragsmanagement (NEU) > Hybrid-DRG (NEU)) durch Abschluss eines Abrechnungsvertrages.
Wer kann Leistungen nach § 115f SGB V abrechnen?
Nur Vertragsärzt:innen, die eine Abrechnungsgenehmigung zum ambulanten Operieren haben oder operativ tätige Ärzt:innen in Krankenhäusern dürfen eine Hybrid-DRG abrechnen.
So funktioniert die Abrechnung 2025
Beginnend mit dem 10.01.2025 können Sie Ihre Hybrid-DRG Abrechnungsdaten gemäß den neuen Prozessen bei der KV Berlin getrennt von der GKV-Abrechnung einreichen. Die KV Berlin stellt eine Schritt für Schritt-Anleitung bereit, um die Hybrid-DRG mit der KV Berlin abzurechnen.
Ablauf in Kürze:
- Schritt 1: Gruppierung der Daten zur Ermittlung der Hybrid-DRG
Mit Hilfe eines Groupers wird die Leistung als Hybrid-DRG generiert. Sofern in Ihrem PVS-System kein Grouper integriert ist, ermitteln Sie zunächst die Hybrid-DRG, z.B. über den seitens der KV Berlin bereitgestellten Grouper.
Den Grouper finden Sie nach Login im Online-Portal (Menü Meldungen/Anträge an die KV > Vertragsmanagement > Hybrid-DRG > Grouper).
- Schritt 2: Ermittlung der zugehörigen Hybrid-DRG und Übertragung in das entsprechende Feld in Ihrem PVS-System als Ergänzung
- Schritt 3: Export Ihrer Hybrid-DRG Abrechnungsfälle aus Ihrem PVS-System
Seit 01.01.2025 gilt ein neues (bundeseinheitliches) KVDT-HDRG Datensatzformat, in welchem die Abrechnungsdaten einzureichen sind (Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich direkt an Ihren PVS Hersteller/Dienstleister).
- Schritt 4: Upload der Datei im Online-Portal der KV Berlin.
Weitere Informationen (z.B. auch zur manuellen Erfassung Ihrer HDRG-Abrechnungsdaten) entnehmen Sie bitte der Anleitung zur Abrechnung HDRG 2025 sowie der Abrechnungsordnung.
Leistungsbereiche Hybrid-DRG 2025
Zum 01.01.2025 wurden die Hybrid-DRG erweitert. Die Hybrid-DRG (insgesamt 22 Hybrid-DRG) definieren sich aus den folgenden Leistungsbereichen:
- Bestimmte Hernien-Eingriffe
- Entfernung von Harnleitersteinen
- Ovariektomien
- Arthrodesen der Zehengelenke
- Exzision eines Sinus pilonidalis
- Endoskopische Eingriffe an der Galle, der Leber und am Pankreas
- Proktologische Eingriffe an Analfisteln
- Eingriffe an Hoden und Nebenhoden
- Brusterhaltende Eingriffe der Mammachirurgie
- Osteosynthetische Versorgung von Klavikulafrakturen
Darüber hinaus wurden die bereits im Katalog enthaltenen Leistungsbereiche um weitere OPS-Kodes erweitert:
- Hernienchirurgie und
- Operationen am Sinus pilonidalis
Weitere Informationen hierzu sowie zu den dazugehörigen Entgelten können Sie der HDRG-Vergütungsvereinbarung sowie deren Anlagen entnehmen
Ausblick 2025
Die KV Berlin wird in 2025 Optimierungen an den neuen Prozessen und Ansichten im Online-Portal vornehmen.
- Optimierung der Anzeige in der „Fallübersicht“ (z.B. Aktualisierungen des Bearbeitungsstandes je eingereichten Fall, Anzeige des zum Fall gehörigen Entgeltes)
- Möglichkeit der manuellen Erfassung von Verteilungsschlüsseln zum eingereichten Abrechnungsfall (mit dem neuen KVDT-HDRG-Datensatzformat gibt es keine Möglichkeit mehr, die Verteilungsschlüssel im Rahmen der Datenabgabe mit zu übertragen – hier arbeiten wir an einer Alternativlösung)
- Optimierungen im Bereich der Datenannahme
Aufwandsersatz 2025
Ab 01.01.2025 ist die KV Berlin für die Hybrid-DRG-Abrechnung umsatzsteuerpflichtig. Die KV Berlin setzt für die Hybrid-DRG-Abrechnung ab 2025 einen Aufwandsersatz in Höhe von 2,4 % des abgerechneten Honorarvolumens (zzgl. 19% Umsatzsteuer) an.
Leistungskatalog Hybrid-DRG 2024
Aktuell gibt es 12 Hybrid-DRG aus fünf Leistungsbereichen:
- Bestimmte Hernien-Eingriffe
- Entfernung von Harnleitersteinen
- Ovariektomien
- Arthrodesen der Zehengelenke
- Exzision eines Sinus pilonidalis
Grundlage für die Abrechnung sind die in der Anlage 2 der Hybrid-DRG-Verordnung gelisteten Hybrid-DRG. Jeder Hybrid-DRG ist eine Abrechnungsziffer zugeordnet (Anlage 1 der Hybrid-DRG-AV).
Hybrid-DRG | Abrechnungsziffer (GOP) |
G09N | 83001 |
G24N | 83002 |
G24M | 83003 |
I20N | 83004 |
I20M | 83005 |
J09N | 83006 |
L17N | 83007 |
L20N | 83008 |
L20M | 83009 |
N05N | 83010 |
N07N | 83011 |
N25N | 83012 |
So funktionierte die Abrechnung 2024
Die KV Berlin stellt eine Schritt für Schritt-Anleitung bereit, um die Hybrid-DRG mit der KV Berlin abzurechnen.
Ablauf in Kürze:
- Schritt 1: Gruppierung der Daten zur Ermittlung der Hybrid-DRG
Mit Hilfe eines Groupers wird die Leistung als Hybrid-DRG generiert.
Den Grouper finden Sie nach Login im Online-Portal (Menü Meldungen/Anträge an die KV > Vertragsmanagement > Hybrid-DRG > Grouper).
- Schritt 2: Ausdrucken des Ergebnisses
Tipp: Speichern Sie sich das erzielte Ergebnis als PDF als möglichen notwendigen Nachweis über die Benutzung eines zertifizierten Groupers.
- Schritt 3: Ermittlung der zugehörigen GOP
- Schritt 4: Übertragung der Daten ins PVS-System
Die ermittelten Daten (GOP; Hauptdiagnose, gegebenenfalls Nebendiagnose, OPS und Patientennummer) geben Sie wie gewohnt in das PVS-System ein. Sollte die unter Schritt 3 aufgeführte GOP noch nicht im PVS eingespielt sein, legen Sie diese bitte an.
Neu: Erfassung der Aufteilung der Fallpauschale
Die KV Berlin stellt im Online-Portal die Möglichkeit einer Erfassung der Aufteilung zwischen den am Hybrid-DRG-Fall beteiligten Akteuren und dem Abrechnenden (Hauptabrechnender) zur Verfügung. Vor der Abgabe der Abrechnungsdaten für das 3. Quartal kann der Hauptabrechnende dort unter „Meldungen/Anträge an die KV“ > „Vertragsmanagement (NEU)“ > „Hybrid-DRG (NEU)“ im Bereich „Formular Aufteilung“ diese Funktion kostenfrei nutzen.
Für die Erfassung der Aufteilung stimmt sich der Hauptabrechnende mit den Beteiligten ab und hinterlegt die Aufteilung in Prozent-Angaben im Online-Formular. Auf dieser Basis kann die KV Berlin dann eine Ausweisung der Aufteilung auf die beteiligten Leistungserbringenden in einer separaten Unterlage für den Hauptabrechnenden aufführen. Die Überweisung erfolgt in einer Summe an den Abrechnenden, der dann die Auszahlung der Anteile an die beteiligten Leistungserbringenden vornimmt.
Die einzelnen Schritte sind in der Anleitung zur Erfassung der Aufteilung zusammengestellt.
1. Fachgruppengespräch vom 25.11.2024
Die KV Berlin hat bereits am 25.11.2024 zu einem ersten Fachgruppengespräch eingeladen, um Sie über die Neuerungen zu informieren. Die Unterlagen zum Termin finden Sie hier.
2. Fachgruppengespräch vom 10.12.2024
Mitschnitt der Infoveranstaltung vom 10. Dezember 2024 mit Hinweisen zu den Abrechnungsmodalitäten und Beantwortung einzelner Fragen von KV-Mitgliedern.