LinkedInInstagramYoutube

Hybrid-DRG

Seit dem  1. Januar 2024 gilt die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Abrechnung nach § 115f SGB V. 

Im Oktober 2024 ist die 2. Änderungsvereinbarung zur Abrechnungsvereinbarung zwischen der KBV und dem GKV Spitzenverband in Kraft getreten. Sie umfasst unter anderem die Erweiterung des Leistungskataloges mit der entsprechenden Vergütung. 

Am 18. Dezember 2024 ist die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. in Kraft getreten. Die Vergütungsvereinbarung beinhaltet neben der speziellen sektorengleichen Vergütung, den vereinbarten Leistungskatalog. 


Abrechnung Hybrid-DRG seit dem 01.01.2025 über die KV Berlin

Am 31.12.24 endete die Übergangsreglung 2024! Für die Abrechnung Hybrid-DRG 2024 im Rahmen der GKV-Abrechnung konnte letztmalig die Quartalsabrechnung Q4 2024 genutzt werden. 

Zum 01.01.2025 haben sich die Regelungen zur Abrechnung der Hybrid-DRG-Leistungen geändert. Die Leistungen können gegenüber den GKVen nicht mehr im Rahmen der klassischen GKV Quartalsabrechnung abgerechnet werden. 

Voraussetzung für die Abrechnung der Hybrid-DRG über die KV Berlin ist der Abschluss eines Hybrid-DRG-Abrechnungsvertrages mit den ab 01.01.2025 gültigen AGB. Den neuen AGB können Sie seit dem 16.12.2024 online zustimmen. Der Vertragsabschluss ist ab diesem Zeitpunkt nur noch mit BSNR Login + Chefpin möglich. Der Vertrag ist Praxisbezogen und gilt für alle zur BSNR, inkl. NBSRn zugehörigen LANRn. Für die Abrechnung von Hybrid-DRG  beauftragen Vertragsärzt:innen die KV Berlin über das Online-Portal (im Menü auf Meldungen / Anträge an die KV > Vertragsmanagement (NEU) > Hybrid-DRG (NEU)) durch Abschluss eines Abrechnungsvertrages.

Wer kann Leistungen nach § 115f SGB V abrechnen?

So funktioniert die Abrechnung 2025

Leistungsbereiche Hybrid-DRG 2025

Ausblick 2025

Aufwandsersatz 2025

Leistungskatalog Hybrid-DRG 2024

So funktionierte die Abrechnung 2024

1. Fachgruppengespräch vom 25.11.2024

Die KV Berlin hat bereits am 25.11.2024 zu einem ersten Fachgruppengespräch eingeladen, um Sie über die Neuerungen zu informieren. Die Unterlagen zum Termin finden Sie hier.

2. Fachgruppengespräch vom 10.12.2024

Mitschnitt der Infoveranstaltung vom 10. Dezember 2024 mit Hinweisen zu den Abrechnungsmodalitäten und Beantwortung einzelner Fragen von KV-Mitgliedern.