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Abrechnungsanleitung Hybrid-DRG 2025
Anleitung Grouper 2025
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Hybrid-DRG
Seit dem 1. Januar 2024 galt die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen nach § 115f SGB V.
Am 18. Dezember 2024 ersetzte die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 die Hybrid-DRG-Verordnung. Die Vergütungsvereinbarung enthält nun einen erweiterten Leistungskatalog und neu berechnete Fallpauschalen.
Abrechnung Hybrid-DRG seit dem 01.01.2025 über die KV Berlin
Voraussetzung für die Abrechnung der Hybrid-DRG-Leistungen über die KV Berlin ist die Beauftragung durch den Abschluss eines Hybrid-DRG-Abrechnungsvertrages mit den aktuell gültigen AGB über das Online-Portal (im Menü auf Meldungen / Anträge an die KV > Vertragsmanagement (NEU) > Hybrid-DRG (NEU). Der Vertragsabschluss ist ausschließlich mit BSNR Login + Chefpin möglich. Der Vertrag ist praxisbezogen und gilt für alle zur BSNR, inkl. NBSRn zugehörigen LANRn.
Die Leistungen können losgelöst von der GKV-Quartalsabrechnung abgerechnet werden.
Für Verträge, die vor dem 16.12.2024 geschlossen wurden, ist ab dem 01.01.2025 aufgrund der veränderten gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen der Abschluss eines neuen Abrechnungsvertrages erforderlich.
Startphase: Bis zum 31.03.2025 bietet die KV Berlin den Hybrid-DRG-Abrechnungsservice kostenfrei an. Dies gilt für HDRG-Abrechnungsdaten, die bis zum 31.03.2025 eingereicht wurden.
Wichtig: Ab dem 01.04.2025 bis einschließlich 31.03.2026 wird die KV Berlin die Abrechnung der Hybrid-DRG-Leistungen zu einem reduzierten Aufwandsersatz von 1,5% zzgl. Ust anbieten. Den neuen AGB mit dem reduzierten Aufwandsersatz können Sie im Online-Portal zustimmen (im Menü auf Meldungen / Anträge an die KV > Vertragsmanagement (NEU) > Hybrid-DRG (NEU) im Bereich „Vertrag anpassen“).
Nur Vertragsärzt:innen, die eine Abrechnungsgenehmigung zum ambulanten Operieren haben oder operativ tätige Ärzt:innen in Krankenhäusern dürfen eine Hybrid-DRG abrechnen.
Beginnend mit dem 10.01.2025 können Sie Ihre Hybrid-DRG Abrechnungsdaten gemäß den neuen Prozessen bei der KV Berlin getrennt von der GKV-Abrechnung einreichen. Die KV Berlin stellt eine Schritt für Schritt-Anleitung bereit, um die Hybrid-DRG mit der KV Berlin abzurechnen.
Ablauf in Kürze:
- Schritt 1: Gruppierung der Daten zur Ermittlung der Hybrid-DRG
Mit Hilfe eines Groupers wird die Leistung als Hybrid-DRG generiert. Sofern in Ihrem PV-System kein Grouper integriert ist, ermitteln Sie zunächst die Hybrid-DRG, z.B. über den seitens der KV Berlin bereitgestellten Grouper.
Den Grouper finden Sie nach Login im Online-Portal (Menü Meldungen/Anträge an die KV > Vertragsmanagement > Hybrid-DRG > Grouper).
- Schritt 2: Ermittlung der zugehörigen Hybrid-DRG und Übertragung in das entsprechende Feld in Ihrem PV-System als Ergänzung
- Schritt 3: Export Ihrer Hybrid-DRG Abrechnungsfälle aus Ihrem PV-System
Seit 01.01.2025 gilt ein neues (bundeseinheitliches) KVDT-HDRG Datensatzformat, in welchem die Abrechnungsdaten einzureichen sind (Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich direkt an Ihren PVS Hersteller/Dienstleister).
- Schritt 4: Upload der Datei im Online-Portal der KV Berlin.
Weitere Informationen (z.B. auch zur manuellen Erfassung Ihrer HDRG-Abrechnungsdaten) entnehmen Sie bitte der Anleitung zur Abrechnung HDRG 2025 sowie der Abrechnungsordnung.
Zum 01.01.2025 wurden die Hybrid-DRG erweitert. Die Hybrid-DRG (insgesamt 22 Hybrid-DRG) definieren sich aus den folgenden Leistungsbereichen:
- Bestimmte Hernien-Eingriffe
- Entfernung von Harnleitersteinen
- Ovariektomien
- Arthrodesen der Zehengelenke
- Exzision eines Sinus pilonidalis
- Endoskopische Eingriffe an der Galle, der Leber und am Pankreas
- Proktologische Eingriffe an Analfisteln
- Eingriffe an Hoden und Nebenhoden
- Brusterhaltende Eingriffe der Mammachirurgie
- Osteosynthetische Versorgung von Klavikulafrakturen
Darüber hinaus wurden die bereits im Katalog enthaltenen Leistungsbereiche um weitere OPS-Kodes erweitert:
- Hernienchirurgie und
- Operationen am Sinus pilonidalis
Weitere Informationen hierzu sowie zu den dazugehörigen Entgelten können Sie der HDRG-Vergütungsvereinbarung sowie deren Anlagen entnehmen
Bitte beachten Sie, dass die Hybrid-DRG-Vereinbarung gemäß § 115f SGB V mit dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. geschlossen wurde.
Die gesetzliche Regelung benennt als Kostenträger nur Krankenkassen. Eine Abrechnung von Leistungen nach § 115f SGB V gegenüber Sonstigen Kostenträgern ist grundsätzlich nicht möglich. Die Abrechnung erfolgt hier weiterhin gemäß EBM i.V.m. dem Leistungskatalog des § 115b SGB V.
Ausgenommen sind Leistungen für Patienten, die die Voraussetzungen des § 264 Abs. 1 und § 264 Abs. 2 Satz 2 SGB V erfüllen. Diese können über folgende gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden:
- AOK Nordost
- mkk - meine-krankenkasse (ehemals BKK Verkehrsbauunion)
- DAK - Gesundheit
- Siemens - BKK
Die KV Berlin wird in 2025 Optimierungen an den neuen Prozessen und Ansichten im Online-Portal vornehmen.
- Möglichkeit der manuellen Erfassung von Verteilungsschlüsseln zum eingereichten Abrechnungsfall (mit dem neuen KVDT-HDRG-Datensatzformat gibt es keine Möglichkeit mehr, die Verteilungsschlüssel im Rahmen der Datenabgabe mit zu übertragen – hier arbeiten wir an einer Alternativlösung)
- Optimierungen im Bereich der Datenannahme
Ab 01.01.2025 ist die KV Berlin für die Hybrid-DRG-Abrechnung umsatzsteuerpflichtig. Die KV Berlin setzt zunächst basierend auf den üblichen Verwaltungskosten bis einschließlich 31.03.2026 einen reduzierten Aufwandsersatz in Höhe von 1,5 % des abgerechneten Honorarvolumens (zzgl. 19% Umsatzsteuer) für die Hybrid-DRG-Abrechnung an.
Startphase: Bis zum 31.03.2025 bietet die KV Berlin den H-DRG-Abrechnungsservice kostenfrei an. Dies gilt für alle HDRG-Abrechnungsdaten, die bis zum 31.03.2025 eingereicht werden.
Aktuell gibt es 12 Hybrid-DRG aus fünf Leistungsbereichen:
- Bestimmte Hernien-Eingriffe
- Entfernung von Harnleitersteinen
- Ovariektomien
- Arthrodesen der Zehengelenke
- Exzision eines Sinus pilonidalis
Grundlage für die Abrechnung sind die in der Anlage 2 der Hybrid-DRG-Verordnung gelisteten Hybrid-DRG. Jeder Hybrid-DRG ist eine Abrechnungsziffer zugeordnet (Anlage 1 der Hybrid-DRG-AV).
Hybrid-DRG | Abrechnungsziffer (GOP) |
G09N | 83001 |
G24N | 83002 |
G24M | 83003 |
I20N | 83004 |
I20M | 83005 |
J09N | 83006 |
L17N | 83007 |
L20N | 83008 |
L20M | 83009 |
N05N | 83010 |
N07N | 83011 |
N25N | 83012 |
Die KV Berlin stellt eine Schritt für Schritt-Anleitung bereit, um die Hybrid-DRG mit der KV Berlin abzurechnen.
Ablauf in Kürze:
- Schritt 1: Gruppierung der Daten zur Ermittlung der Hybrid-DRG
Mit Hilfe eines Groupers wird die Leistung als Hybrid-DRG generiert.
Den Grouper finden Sie nach Login im Online-Portal (Menü Meldungen/Anträge an die KV > Vertragsmanagement > Hybrid-DRG > Grouper).
- Schritt 2: Ausdrucken des Ergebnisses
Tipp: Speichern Sie sich das erzielte Ergebnis als PDF als möglichen notwendigen Nachweis über die Benutzung eines zertifizierten Groupers.
- Schritt 3: Ermittlung der zugehörigen GOP
- Schritt 4: Übertragung der Daten ins PVS-System
Die ermittelten Daten (GOP; Hauptdiagnose, gegebenenfalls Nebendiagnose, OPS und Patientennummer) geben Sie wie gewohnt in das PVS-System ein. Sollte die unter Schritt 3 aufgeführte GOP noch nicht im PVS eingespielt sein, legen Sie diese bitte an.
Neu: Erfassung der Aufteilung der Fallpauschale
Die KV Berlin stellt im Online-Portal die Möglichkeit einer Erfassung der Aufteilung zwischen den am Hybrid-DRG-Fall beteiligten Akteuren und dem Abrechnenden (Hauptabrechnender) zur Verfügung. Vor der Abgabe der Abrechnungsdaten für das 3. Quartal kann der Hauptabrechnende dort unter „Meldungen/Anträge an die KV“ > „Vertragsmanagement (NEU)“ > „Hybrid-DRG (NEU)“ im Bereich „Formular Aufteilung“ diese Funktion kostenfrei nutzen.
Für die Erfassung der Aufteilung stimmt sich der Hauptabrechnende mit den Beteiligten ab und hinterlegt die Aufteilung in Prozent-Angaben im Online-Formular. Auf dieser Basis kann die KV Berlin dann eine Ausweisung der Aufteilung auf die beteiligten Leistungserbringenden in einer separaten Unterlage für den Hauptabrechnenden aufführen. Die Überweisung erfolgt in einer Summe an den Abrechnenden, der dann die Auszahlung der Anteile an die beteiligten Leistungserbringenden vornimmt.
Die einzelnen Schritte sind in der Anleitung zur Erfassung der Aufteilung zusammengestellt.
Fachgruppengespräche
1. Fachgruppengespräch vom 25.11.2024
Die KV Berlin hat bereits am 25.11.2024 zu einem ersten Fachgruppengespräch eingeladen, um Sie über die Neuerungen zu informieren. Die Unterlagen zum Termin finden Sie hier.
2. Fachgruppengespräch vom 10.12.2024
Mitschnitt der Infoveranstaltung vom 10. Dezember 2024 mit Hinweisen zu den Abrechnungsmodalitäten und Beantwortung einzelner Fragen von KV-Mitgliedern.