Praxisinformationsdienst

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Praxisinformationsdienst Sonderausgabe Hybrid-DRG, 16.01.2025

Hybrid-DRG: Wichtige Informationen

Für 2024 galt für die Hybrid-DRG-Abrechnung eine Übergangsregelung, das heißt Hybrid-DRG konnte über die reguläre Quartalsabrechnung abgerechnet werden. Am 31.12.2024 endete diese Übergangsreglung und zur Abrechnung Hybrid-DRG 2024 im Rahmen der GKV-Abrechnung konnte letztmalig die Quartalsabrechnung Q4 2024 genutzt werden! 

Das gilt ab 2025

Welche Leistungen umfasst die Fallpauschale?

Welche Leistungen sind nicht von der Fallpauschale umfasst?

Neues Abrechnungssystem der KV Berlin für Hybrid-DRG

Ihre Vorteile durch das neue Abrechnungssystem der KV Berlin