Hybrid-DRG: Wichtige Informationen
Für 2024 galt für die Hybrid-DRG-Abrechnung eine Übergangsregelung, das heißt Hybrid-DRG konnte über die reguläre Quartalsabrechnung abgerechnet werden. Am 31.12.2024 endete diese Übergangsreglung und zur Abrechnung Hybrid-DRG 2024 im Rahmen der GKV-Abrechnung konnte letztmalig die Quartalsabrechnung Q4 2024 genutzt werden!
Das gilt ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung, die zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband geschlossene wurde. Sie enthält die Rahmenbedingungen für die Abrechnung der Hybrid-DRG 2025 und definiert einen erweiterten Leistungskatalog. Dieser umfasst nun insgesamt 22 Hybrid-DRG aus neun Leistungsbereichen:
Fortsetzung der fünf Leistungsbereiche aus dem Startkatalog 2024
- Exzision eines Sinus pilonidalis
- Ovariektomien
- Arthrodese (Versteifung) der Zehengelenke
- Bestimmte Hernienoperationen
- Entfernung Harnleitersteine
Zusätzliche Leistungsbereiche in 2025
- Eingriffe an Analfisteln
- Eingriffe Galle, Leber, Pankreas
- Eingriffe Hoden und Nebenhoden
- Lymphknotenbiopsien
Der neue Leistungskatalog enthält insgesamt 575 OPS-Kodes (s. Anlage 1 der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung).
Durch die neue Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung werden alle bisherigen Hybrid-DRG ab 1. Januar 2025 höher vergütet. Die Steigerungsraten gegenüber 2024 liegen zwischen 1,8 und 15,6 Prozent.
Die neue Vereinbarung sieht keine Wahlmöglichkeit zwischen EBM-Abrechnung und Hybrid-DRG vor. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Krankenhausversorgungsstärkungsgesetz ausdrücklich ausgeschlossen. Konkret heißt das: Gibt es für einen Eingriff eine Hybrid-DRG, ist die Abrechnung des Eingriffs nach EBM nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung gemäß § 115f SGB V i. V. m. der Hybrid-DRG-Verordnung über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens für Leistungen nach der Hybrid-DRG-Verordnung aufgrund des § 115f Absatz 4 Satz 1 und 3 des SGB V (Hybrid-DRG-AV) mit den GKVen geschlossen wurde. Die Abrechnung mit anderen Kostenträgern bzgl. dieser Leistungen wurde nicht angepasst. Diese rechnen Sie weiterhin über EBM ab.
Welche Leistungen umfasst die Fallpauschale?
Sie umfasst alle Untersuchungen und Behandlungen, inklusive der Sachkosten, die im unmittelbaren Kontext der Operation durchgeführt wurden. Sie beginnt nach Abschluss der Indikationsstellung und Überprüfung der Operationsfähigkeit mit der Einleitung der Maßnahmen zur Operationsplanung und -vorbereitung und endet mit dem Abschluss der postoperativen Nachbeobachtung in der Einrichtung, in der die Operation durchgeführt wird.
Einen Überblick über alle Leistungen, die nicht zusätzlich zu einer Fallpauschale abrechenbar sind, finden Sie in der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung oder auf der Website der KV Berlin.
Welche Leistungen sind nicht von der Fallpauschale umfasst?
- Präoperative Untersuchungen, die nicht in der Einrichtung der Operation durchgeführt werden
- Postoperative Behandlung
- Erfolgt die postoperative Nachbehandlung in den 21 Tagen nach Abschluss der postoperativen Nachbeobachtung durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt, sind die Gebührenordnungspositionen entsprechend den Regelungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes berechnungsfähig.
Bitte geben Sie in der Quartalsabrechnung in Feld 5009 (Frei-Feld) den Tag der Hybrid-DRG-OP an. Beachten Sie: Am Tag der Hybrid-DRG-OP ist eine Abrechnung von Leistungen nach EBM nicht zulässig. - Sprechstundenbedarf
Neues Abrechnungssystem der KV Berlin für Hybrid-DRG
Die KV Berlin hat für die Hybrid-DRG Abrechnung für ihre Mitglieder ein völlig neues, unabhängiges Abrechnungssystem etabliert.
Beginnend mit dem 10.01.2025 hat sich der Prozess zur Datenabgabe für Hybrid-DRG über die KV Berlin geändert:
- Um Hybrid-DRG über die KV Berlin abrechnen zu können, ist ein neuer, gültiger Abrechnungsvertrag (Hybrid-DRG) erforderlich. Den neuen AGB können Sie online zustimmen. Die Abrechnungsverträge sind nun praxisbezogen. Verträge, die für 2024 geschlossen wurden, verlieren ihre Gültigkeit.
- Die Datenabgabe Hybrid-DRG kann seit 10.01.2025 täglich erfolgen.
- Die HDRG-Fälle werden getrennt von der GKV-Abrechnung in einem neuen, dedizierten KVDT-HDRG-Datensatzformat abgegeben. Stimmen Sie sich zum konkreten Vorgehen bitte mit Ihrem PVS Hersteller/Dienstleister ab!
- Sofern Ihr PVS noch keinen Export in diesem neuen Format bereitstellen kann, ist eine manuelle Erfassung (der einzelnen Fälle) im Rahmen der Datenabgabe möglich.
Weitere Informationen dazu und die Anleitung zur Abrechnung können Sie der Website entnehmen.
Ihre Vorteile durch das neue Abrechnungssystem der KV Berlin
- Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung der KV Berlin als verlässlicher, nicht profitorientierter Abrechnungspartner gegenüber allen Krankenkassen.
- Die KV Berlin unterstützt Sie bei der Abrechnung der Leistungen in gewohnter Qualität – individuell und persönlich. Und es werden auch gemeinsame Lösungen gefunden, wenn es einmal schwierig wird.
- Die KV Berlin bietet Ihnen ihre Dienstleistung zu einem Aufwandsersatz in Höhe von 2,4 Prozent zzgl. USt. an.
- Die KV Berlin unterstützt Sie bei der Aufteilung der Vergütungspauschalen an die beteiligten Ärzt:innen mit der Ausweisung der Beträge im Honorarbescheid gemäß der von Ihnen an die KV Berlin übermittelten Verteilung – flexibel und transparent.
- Der für die Ermittlung der korrekten Hybrid-DRG erforderliche Grouper steht weiterhin für Sie im Online-Portal kostenfrei zur Verfügung. Zusätzlich hat die KV Berlin im Prozess der Datenannahme einen Grouper integriert und prüft Ihre Abrechnungsdaten noch einmal auf die Abrechenbarkeit als Hybrid-DRG.
- Sie können Ihre Hybrid-DRG-Abrechnung ab sofort jederzeit einreichen – getrennt von der Quartalsabrechnung – und behalten stets den Überblick über Ihre Fälle. Dazu stellt die KV Berlin Ihnen eine Fallübersicht im Online-Portal bereit.
- Die KV Berlin prüft Ihre erfassten Abrechnungsfälle und übermittelt sie an die zuständigen Krankenkassen. Innerhalb von 21 Tagen prüfen die Krankenkassen die Abrechnungen und veranlassen die Zahlung an die KV Berlin. Gibt es Beanstandungen, klärt die KV Berlin diese gemeinsam mit Ihnen. Sobald die Vergütung bei der KV Berlin eingegangen ist, zahlt die KV Berlin diese (zunächst im monatlichen Turnus) an Sie aus und stellt Ihnen die begleitenden Unterlagen online bereit.