Verordnungs-News

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Verordnungs-News Nr. 11, 30.11.2022

Arzneimittel

Anwendungsbegleitende Datenerhebung für Wirkstoff Fedratinib

Versorgung mit Xevudy® – monoklonale Antikörper

Das Bundesministerium für Gesundheit teilt mit, dass seit dem 15. November 2022 der monoklonale Antikörper Xevudy® über die üblichen Vertriebswege des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheken in den Verkehr gebracht wird.

Bis zu diesem Zeitpunkt sollten noch bevorzugt Arzneimittel aus den Beständen der Bundesregierung verwendet werden. Die Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit der Antikörpertherapie (GOP 88400, 88402 und 88403) erfolgt nur für diese vom Bund beschafften Einheiten. 
Behandlungsleistungen, die sich aus der Anwendung eines über den regulären Beschaffungsweg erhaltenen Arzneimittels ergeben, werden bislang nicht vergütet. Die Beratungen hierzu dauern noch an. 
Die Kosten des monoklonalen Antikörpers werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen. 

Xevudy® wurde im Dezember 2021 zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit einer COVID-19-Erkrankung zugelassen. Aktuell zeigt sich in vitro eine deutlich verminderte Wirksamkeit gegenüber den Omikron Varianten BA.2 und BA.4/BA.5. Der Einsatz wird derzeit von der Fachgruppe COVRIIN beim Robert Koch-Institut nicht zur Monotherapie einer COVID-19-Infektion empfohlen, sondern ggf. kann eine Anwendung in Kombination mit anderen Virostatika bei Patientinnen und Patienten mit relevanter Immunsuppression und/oder prolongierter Virusausscheidung im Einzelfall erwogen werden – publizierte Daten für die Kombinationstherapie liegen nicht vor. 

Heilmittel

Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf wird ab Januar 2023 erweitert

Impfstoffe

Änderung und Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie

Durch die aktualisierte Empfehlung der STIKO zur Gelbfieberimpfung als Reiseindikation beziehungsweise berufliche Indikation, hat der G-BA die Schutzimpfungs-Richtlinie angepasst. 
Zuvor wurde bei der Reiseindikation und beruflicher Indikation eine einmalige Impfung als ausreichend erachtet. Zukünftig wird eine zweite Impfstoffdosis, sofern zehn Jahre oder mehr seit der Erstimpfung vergangen sind, verabreicht. Danach sind keine weiteren Auffrischimpfungen mehr notwendig.

Mit Beschluss vom 6. Oktober 2022 trat die Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) für die Impfung gegen Gelbfieber nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 7. Dezember 2022 in Kraft. Die tragenden Gründe finden Sie hier.

Zudem hat der G-BA aufgrund des Pflegebonusgesetzes am 20. Oktober 2022 verschiedene Änderungen in der Schutzimpfungs-Richtlinie in Bezug auf die Durchführung von Schutzimpfungen durch weitere berechtigte Personen (zum Beispiel Grippeschutzimpfungen durch die Apotheken) beschlossen.
Bei Affenpocken war darüber hinaus eine Ergänzung der Anlage 2 erforderlich.

Mit Beschluss vom 20. Oktober 2022 trat die Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL): Anpassung Pflegebonusgesetz und Änderung Anlage 2 nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 20. Dezember 2022 in Kraft. Die tragenden Gründe finden Sie hier.

Meldung des Bedarfes an Influenza-Impfstoffen für die Saison 2023/2024

Sprechstundenbedarf

Glukosetoleranztest als Fertigarzneimittel

Seit September 2022 bietet die medphano Arzneimittel GmbH eine Glucose-Fertiglösung an. Der „Valena Glucose-Toleranztest“ (PZN: 17874542) beinhaltet 300 ml fertige Lösung, wobei 100 ml Lösung 27,5 g Glucose-Monohydrat ≙ 25 g wasserfreie Glucose enthalten. 

Die Lösung kann ab sofort als Sprechstundenbedarf, zur Diagnose oder zum Ausschluss eines Diabetes mellitus oder einer gestörten Glucosetoleranz, angefordert werden. Nach Genehmigung durch die AOK Nordost wird das ausgedruckte und von der Ärztin oder dem Arzt unterschriebene PDF in der Apotheke eingereicht. 
 

Verfahren nach Rückmeldung der AOK Nordost über das KV-Portal

Kinderinjektionspflaster

Aufgrund vermehrter Anfragen stellen wir eine Übersicht mit Kinderinjektionspflastern, die sich im Lieferprogramm der AOK Nordost befinden und über den Sprechstundenbedarf bezogen werden können, zur Verfügung (Stand 31.10.2022):

  • Dermaplast Kinderpflaster
  • Elastus KidsStripe
  • Gothaplast Kinderpflaster Blume od. Käfer
  • Tattoo Kinderpflaster Gothaplast
  • Trusetal Injektionspflaster Marienkäfer od. Spooky
  • Hansa Kids Universalstrips
  • Leukoplast Kids
  • Rudaderm Junior
     

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Durchschnittswerte für das Jahr 2020 verfügbar

Unter der Rubrik Wirtschaftlichkeitsprüfung auf der Website der KV Berlin sind ab sofort die Durchschnittswerte für die Verordnung von Arzneimitteln (einschließlich Verbandmitteln, Blutzuckerteststreifen sowie Trink- und Sondennahrung) und Heilmitteln für das Verordnungsjahr 2020 verfügbar. 

Bitte beachten Sie, dass diese Durchschnittswerte das Verschreibungsverhalten aller zugelassenen Berliner Ärzt:innen Ihrer Vergleichsgruppe in 2020 widerspiegeln. Vor allem die SARS-CoV-2 Pandemie wird in 2021 und 2022 die Anzahl an Behandlungen und auch an Verordnungen beeinflussen. Darüber hinaus könnten auch Lieferschwierigkeiten bei verschiedenen Arzneimitteln und die Preiserhöhungen im Heilmittelbereich die Durchschnittswerte der darauffolgenden Jahre beeinflussen.

Die Bereitstellung von praxisbezogenen Auswertungen geben wir in den Verordnungs-News bekannt. 

Regress bei Unter- oder Überschreiten von Zulassungsbestimmungen als off-label-use

Sonstiges

Fahrten zu Gesundheitsuntersuchungen und Krebsfrüherkennungen

Sonstige veranlasste Leistungen

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Corona-Sonderregelung – Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen weiter bis Ende März 2023 möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31. März 2023 verlängert. Ohne diesen Beschluss wäre die Sonderregelung zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit zum 30. November 2022 ausgelaufen.

Nun gilt weiterhin: Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können nach telefonischer Anamnese bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. 

Vorgehen: Niedergelassene Ärzt:innen befragen die Patient:innen am Telefon zu ihren Beschwerden und bescheinigen dann gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeit. Eine Verlängerung der Krankschreibung auf telefonischem Wege ist einmalig für weitere sieben Kalendertage möglich.

Alle befristeten Sonderregelungen des G-BA im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie des G-BA finden Sie hier.

Verlängerung COVID-19-Schutzgesetz

Verlängerung der Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten (AM-RL, Anlage V)

Die nach der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähigen Medizinprodukte, inklusive medizinisch notwendiger Fälle sowie der jeweiligen zeitlichen Befristung für die Erstattung, sind in der Anlage V der AM-RL aufgeführt. Dies gilt auch für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für folgende Produkte wurde die Verlängerung der Befristung der Verordnungsfähigkeit vorgenommen:

  • NYDA® neu befristet bis zum 27. Mai 2024
  • NYDA® Läusespray neu befristet bis zum 27. Mai 2024

Onlineseminare für neue Ärzt:innen im Dezember 2022

Für Ärzt:innen, deren Teilnahmebeginn an der vertragsärztlichen Versorgung noch nicht allzu lange zurückliegt oder kurz bevorsteht, bieten wir zwei thematisch geteilte Informationsveranstaltungen zu den vielfältigen und teils komplexen Regelungen rund um die Verordnung, sowie zum Thema der elektronischen Bestellung des Sprechstundenbedarfs (SSB) an. 

Das Seminar I (13. Dezember 2022 von 18-20 Uhr) umfasst die Themen:

  • Arzneimittel
  • Impfstoffe
  • Sprechstundenbedarf
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Anmeldung ist unter diesem Link möglich.

Das Seminar II (15. Dezember 2022 von 18-20 Uhr) umfasst die Themen:

  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • sonstigen Leistungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung 

Die Anmeldung ist unter diesem Link möglich.

Das Seminar III (14. Dezember 2022 von 16-17 Uhr) umfasst die SSB-Themen:

  • elektronisches Bestellverfahren, inkl. Live-Vorführung
  • anforderungsfähige Artikel
  • Tipps und Hinweise

Für dieses Seminar können Sie und auch Ihr Praxispersonal Ihre Anmeldung unter diesem Link vornehmen.

Die Teilnahme an den Seminaren ist kostenfrei. Fortbildungspunkte oder Teilnahmezertifikate werden nicht vergeben.