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Verordnungsberatung

030 / 31 003-999 (Service Center)



Rechtsgrundlagen

Bundesweit geltende Rechtsgrundlagen:
SGB V

Rechtsgrundlagen der KV Berlin:
Arznei- und Heilmittelvereinbarungen
Prüfvereinbarung
Richtgrößenvereinbarung


Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit erfolgt durch drei verschiedene Prüfarten. In allen Prüfverfahren besitzen Ärzte die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Achtung: Die Richtgrößenprüfung wurde zum 1. Januar 2020 durch die Durchschnittswerteprüfung abgelöst.

Durchschnittswerteprüfung (ab 1. Januar 2020)
Richtgrößenprüfung (bis 31.12.2019)
Einzelfallprüfung
Zufälligkeitsprüfung
Arzneimittel: Bundesweite Praxisbesonderheiten