Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Wer ist zuständig für Blutentnahmen, deren Ergebnisse Fachärzt:innen vor Beginn bestimmter Behandlungen benötigen?
Jeder Arzt ist vertragsärztlich verpflichtet, für die Erbringung der von ihm veranlassten Laboraufträge selbst Sorge zu tragen. Dies bedeutet, alle Vertragsärzte inkl. ermächtigter Ärzte und Radiologen müssen die Durchführung diagnostischer Maßnahmen mit Überweisung an einen anderen Arzt anfordern.
Sie dürfen „das Labor“ nicht einfach auf den Hausarzt abwälzen. Zur Vermeidung von Doppelbestimmungen von Laborparametern ist es sicher zielführend, zuvor Rücksprache beim Hausarzt zu halten, ob der gewünschte Wert zufällig in jüngster Zeit bestimmt wurde.
Letztlich jedoch obliegt es dem Veranlasser, den Auftrag zu erteilen und die Bestimmung(en) selbst zu veranlassen. Eine Übertragung von Laboruntersuchungen und damit von Laborbudgets an Hausärzte ist weder nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab noch nach dem Bundesmantelvertrag für Ärzte möglich.