Praxisinformationsdienst

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Praxisinformationsdienst Nr. 02, 25.01.2024

Aus der KV Berlin

Livestream verpasst? Mitschnitt der Online-Veranstaltung zur HVM-Anpassung 2024 ist jetzt in der Mediathek verfügbar

Seit 1. Januar 2024 gilt ein neuer Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Über die Änderungen hatte die KV Berlin bereits in vergangenen PIDs sowie in einem Videovortrag (abrufbar in der Mediathek im Mitgliederbereich der Website) informiert. Als zusätzliches Angebot veranstaltete die KV Berlin am 19. Januar einen Livestream – der Mitschnitt der Online-Veranstaltung ist nun ebenfalls in der Mediathek verfügbar. Um den Mitschnitt abzurufen, melden Sie sich bitte zunächst im geschützten Mitgliederbereich auf der Website an. Nach der Anmeldung gelangen Sie zur Mediathek über das Menü Für Praxen > Mitgliederbereich > Mediathek Mitgliederbereich.

Rund zwei Stunden stellten sich Dr. Christiane Wessel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, und Dr. Markus Jäckel, Hauptabteilungsleiter der Abteilung Abrechnung und Honorarverteilung, den zahlreichen Fragen der rund 300 teilnehmenden KV-Mitglieder rund um die Änderungen des HVM. Außerdem informierten sie ausführlich über die Gründe, die eine Anpassung notwendig machten, und erläuterten beispielhaft die neue Systematik für verschiedene Fachgruppen. 

Die KV Berlin wird darüberhinaus die im Rahmen des Livestreams eingegangen Fragen aufbereiten und als FAQ bereitstellen. 

Die KV Berlin beim Berliner Firmenlauf

Die KV Berlin "läuft wieder mit" und nimmt dieses Jahr am 22. IKK BB Berliner Firmenlauf teil. Der Firmenlauf findet am 24. April 2024 statt und damit früher als in den vorherigen Jahren. Start ist um 19 Uhr am Brandenburger Tor. Alle Läufer:innen, Skater:innen, Walker:innen oder Rollstuhl- und Einradfahrer:innen, Handbiker:innen, Skate-, Wave- und Longboarder:innen können sich jetzt für die Teilnahme am Firmenlauf anmelden. Die KV Berlin stellt 180 Plätze für KV-Mitglieder, deren Praxismitarbeitende und KV-Mitarbeitende zur Verfügung und freut sich über zahlreiche Mitstreiter:innen. Anmeldefrist ist der 6. März 2024.

Hier geht's zur Anmeldung.

TI-Pauschale: Ermittlung der Praxisgröße

Bei der Umsetzung der neuen TI-Pauschale ist die Größe der Praxis (Zählung nach Köpfen, nicht Vollzeitäquivalente) ausschlaggebend für die Höhe der Pauschale. Die KV Berlin hat geregelt, dass für die Ermittlung der Praxisgröße der Ist-Zustand am letzten Tag des jeweiligen Monats maßgeblich ist. Die Praxisgröße wird am letzten Tag des Monats geprüft, damit nur die Monate der tatsächlichen Tätigkeit berücksichtigt werden.

Die Zählung erfolgt auf Ebene der Hauptbetriebsstätte – eine doppelte Berücksichtigung von Leistungsgerbringern, die an mehreren Standorten tätig sind, findet so nicht statt. Es werden die Hauptbetriebsstätte und Nebenbetriebsstätten berücksichtigt, ebenso üBAG und Zweigpraxen. Ausgelagerte Praxisstätten finden keine Berücksichtigung. 

Leistungserbringer, die zusätzlich über eine vertragszahnärztliche Zulassung verfügen, rechnen bei der KZV ab und finden bei der Berechnung der TI-Pauschale bei der KV Berlin keine Berücksichtigung. 

Weitere Informationen zur TI-Pauschale finden Sie auf der KV-Website.

Abschlagszahlungen im Online-Portal anpassen

Weitere Meldungen

22.01.2024

Anlage 3 der Rahmenvereinbarung Onkologie erweitert

Onkologie

Aufgrund neuer Erkenntnisse aus dem Lenkungsgremium wurde die Anlage 3 aktualisiert. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

MEHR INFOS

Aus der Gesundheitspolitik

Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft

Auf dem Foto (v.l.n.r.): BÄK-Präsident Klaus Reinhardt, KBV-Vorstände Andreas Gassen und Stephan Hofmeister, KV Berlin Vorstand Burkhard Ruppert, Karl Lauterbach, BÄK-Vizepräsidentin Ellen Lundershausen und die stellv. Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, Christiane Wessel. (Foto: axentis.de/Lopata)

Am 18. Januar fand im KaDeWe der Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft statt. An der Veranstaltung, die von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer sowie der Ärztekammer Berlin alljährlich organisiert wird, nahm unter anderem auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach teil. Er ging in seinem Grußwort kurz auch auf die kürzlich vorgestellten Maßnahmen im Bereich der hausärztlichen Honorierung sowie auf die Pläne in der Notfallversorgung und bei der Krankenhausreform ein. Lauterbach rief die Ärzteschaft zur Zusammenarbeit auf, die es brauche, um die Herausforderungen dieser Zeit zu bewältigen. Für konstruktive Gespräche zeigte sich der Minister offen.

 

 

Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat neuen Vorstand gewählt

Foto: Maurice Weiss

PD Dr. med. Peter Bobbert (Marburger Bund) und Dr. med. Matthias Blöchle (ALLIANZ BERLINER ÄRZTINNEN UND ÄRZTE – MEDI Berlin – Virchowbund) sind als Präsident beziehungsweise Vizepräsident der Ärztekammer Berlin bestätigt worden.

Sowohl Bobbert, Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie und Angiologie, als auch Blöchle, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, waren in der zurückliegenden 15. Legislaturperiode von der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin nachgewählt worden, nachdem das damalige Präsidium vorzeitig zurückgetreten war. Bobbert und Blöchle treten somit ihre erste volle fünfjährige Amtsperiode an.

Zudem wählte die insgesamt 46-köpfige Delegiertenversammlung in ihrer ersten Sitzung der neuen 16. Amtsperiode neun weitere Mitglieder in den Vorstand der Ärztekammer Berlin.

Zur Pressemitteilung der ÄKB.

 

Für die Praxis

Fort- und Weiterbildung: KV Berlin bietet auch 2024 ein umfangreiches Seminarangebot an

Online-Fortbildungen zu Akupunktur mit Fallkonferenzen

Weitere Meldungen

24.01.2024

Kulanzlösung für Psychotherapeuten

Telematikinfrastruktur

Aufgrund der Problematik bei der Bereitstellung und Installation der Anwendung KIM von TI-Anbieter „Hasomed“ hat die KV Berlin eine Kulanzlösung für Psychotherapeut:innen festgelegt.

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23.01.2024

STIKO: COVID-19-Auffrischimpfung künftig immer im Herbst

COVID-19

Die Ständige Impfkommission aktualisiert ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung und rät Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko, sich künftig jedes Jahr im Herbst gegen COVID-19 impfen zu lassen.

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