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24.01.2024

Kulanzlösung für Psychotherapeuten

Telematikinfrastruktur

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


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Telematikinfrastruktur

Aufgrund der Problematik bei der Bereitstellung und Installation der Anwendung KIM von TI-Anbieter „Hasomed“ hat die KV Berlin eine Kulanzlösung für die Fachgruppe der Psychotherapeut:innen festgelegt.

Für die Quartale 3/2023, 4/2023 und 1/2024 erfolgt keine Reduzierung der TI-Pauschale, sollten Praxen für Psychotherapie die TI-Anwendung KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen) nicht vorhalten können. Grund dafür sind Lieferengpässe und eine sich daraus ergebende Nichtinstallation der Anwendung, an der die Leistungserbringer keine Schuld tragen.

Der TI-Anbieter „Hasomed“ hatte in einer Stellungnahme gegenüber der KV Berlin erläutert, dass es aufgrund der hohen Anzahl an Bestellungen und Anfragen von Leistungserbringern zu Verzögerungen bei der Bereitstellung der Anwendung KIM komme.

Die KV Berlin hat entsprechend eine Kulanzregelung für Psychotherapeut:innen beschlossen. Demnach ist die Fachgruppe der Psychotherapeuten für die genannten Quartale von der Nachweispflicht der Anwendung KIM befreit – eine Reduktion der Pauschale erfolgt entsprechend nicht. Ab dem zweiten Quartal 2024 ist dann der Nachweis wieder für alle Leistungserbringer verpflichtend.