Aus der KV Berlin
Seminar „Die Praxisabgabe“: Jetzt noch einen Platz sichern!
Sie möchten Ihre Praxis abgeben? Die KV Berlin unterstützt Sie beim Abgabeprozess und bietet hierfür das Seminar „Die Praxisabgabe: Eine Strategieempfehlung“ an. Für den nächsten Seminar-Termin am 12. März sind noch Plätze frei.
Themenschwerpunkte des Seminars:
- Möglichkeiten der Übergabe Ihrer Praxis an Praxis-Nachfolger
- Kooperationen: langfristige Existenzsicherung, Mittel der Abgabeplanung, Chancen / Risiken
- Sozialrechtliche Aspekte der Praxisabgabe bzw. -übernahme
- Ausschreibung der Praxis durch die KV Berlin
- Nachbesetzungsverfahren vor dem Zulassungsausschuss
- Verfahrensdauer
- Das Praxis-Exposé
- Rechtssichere Vertragsgestaltung, bspw. Miet- und Arbeitsrecht
- Die Praxisbörse der KV Berlin
Weitere Informationen zum Seminar und die Anmeldung finden Sie hier.
Prüfanträge bei unwirtschaftlicher Laborveranlassung
Bei vielen Krankheiten sind Laboruntersuchungen für die Diagnose und anschließende Therapie unentbehrlich. Dennoch müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Im Angesicht der begrenzten finanziellen Ressourcen im GKV-System und der überwiegenden Honorierung als Leistung der MGV ist die wirtschaftliche Veranlassung und Erbringung von Laborleistungen aktueller denn je.
Wie Sie dem KV-Blatt 03/2024 entnehmen konnten, geht die KV Berlin Hinweisen zur unwirtschaftlichen Veranlassung und Erbringung von Laborleistungen nach und stellt Prüfanträge, wenn der Verdacht unwirtschaftlicher Laborveranlassung besteht.
Sowohl für das Quartal 4-2023 als auch für das Quartal 1-2024 wurden bereits Prüfanträge für einzelne Ausreißer-Praxen gestellt, bei denen Laborleistungen veranlasst wurden, die nicht der stufenweisen und effizienten Anwendung von Laboruntersuchungen für die Erstdiagnose und Verlaufskontrolle von Erkrankungen entsprachen. Auch für die Folgequartale wird eine Prüfung zur unwirtschaftlichen Veranlassung und Erbringung von Laborleistungen durchgeführt und gegebenenfalls Prüfanträge gestellt.
Die Veranlassung für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit besteht laut § 106a SGB V insbesondere:
- bei begründetem Verdacht auf fehlende medizinische Notwendigkeit der Leistungen (Fehlindikation)
- bei begründetem Verdacht auf fehlende Eignung der Leistungen zur Erreichung des therapeutischen oder diagnostischen Ziels (Ineffektivität)
- bei begründetem Verdacht auf mangelnde Übereinstimmung der Leistungen mit den anerkannten Kriterien für ihre fachgerechte Erbringung (Qualitätsmangel), insbesondere in Bezug auf die in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses enthaltenen Vorgaben
- bei begründetem Verdacht auf Unangemessenheit der durch die Leistungen verursachten Kosten im Hinblick auf das Behandlungsziel
Laborpfade als Entscheidungshilfe
Als Entscheidungshilfe für eine zielgerichtete Veranlassung von Laborleistungen hat die interdisziplinär arbeitende KBV-Kommission „Labordiagnostische Empfehlungen" Laborpfade für verschiedene Indikationen erarbeitet. Damit können die Empfehlungen für den stufenweisen Einsatz von Laboruntersuchungen zur Erstdiagnose und Verlaufskontrolle von Krankheiten übersichtlich dargestellt werden. Die KV Berlin hat im Rahmen einer Serie zur Labordiagnostik im KV-Blatt bereits mehrere Laborpfade veröffentlicht, an denen sich Praxen orientieren können:
Weitere Laborpfade finden Sie auf der Seite der KBV.
Praxis@digital: Neue Videos zu KI im Gesundheitswesen
In der Mediathek der KV Berlin finden Sie ab sofort zwei neue Videos zum Thema „KI im Gesundheitswesen“. Die im Rahmen der Reihe Praxis@digital entstandenen Interviews beleuchten das Thema aus der Sicht eines Mediziners und eines Wissenschaftlers:
Interview mit dem Allgemeinmediziner Dr. Alexander Schulz
Interview mit Dario Antweiler, Data-Scientist beim Fraunhofer-Institut IAIS
Die beiden Videos können Sie in der Mediathek unter der Sammlung „Digitalisierung und E-Health“ abrufen.
Weitere Meldungen
Anpassungen der Anlagen zum Vertrag OrthoHeroBKK
Die BKK Textilgruppe Hof ist zum 01.01.2025 mit der mhplus Krankenkasse fusioniert. Aufgrund dessen wurden Anpassungen der Anlagen zum Vertrag OrthoHeroBKK nötig.
Aus der Vertreterversammlung
Nächste Sitzung der Vertreterversammlung am 27. Februar
Am 27. Februar findet um 19 Uhr die 13. Sitzung der Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin statt. KV-Mitglieder haben die Möglichkeit, die VV-Sitzung im Livestream zu verfolgen. Bitte melden Sie sich dafür beim VV-Büro unter vv-telegramm@kvberlin.de an.
Auf der Tagesordnung der kommenden Sitzung stehen u. a. Änderungen im HVM, die Anpassung der Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin zur Anerkennung von Praxisnetzen, Ausführungsbestimmungen zur Gewährung von Fördermitteln und Sicherstellungsstatut sowie die Vorstellung der E-Health Studie des SKOPOS Institut für Markt- und Kommunikationsforschung.
Die Einladung und Tagesordnung zur VV-Sitzung ist auf der KV-Website hinterlegt.
Aus der Gesundheitspolitk
Die Forderungen der KV Berlin zur Bundestagswahl 2025
Die Neuwahlen für den Bundestag stehen kurz bevor. Auf die zukünftige Regierung warten einige Herausforderungen, die das Gesundheitssystem schon jetzt vor Probleme stellen. Der demografische Wandel, zunehmender Fachkräftemangel, eine defizitäre Finanzierung und bürokratische Hürden gefährden die ambulante Gesundheitsversorgung – Wertschätzung und politische Unterstützung sind Mangelware. Es ist ein kritischer Punkt erreicht, an dem der Kollaps droht.
Mit Blick auf die Bundestagswahl am 23. Februar möchte die KV Berlin nochmals auf ihre zentralen Forderungen hinweisen, deren Umsetzung es für eine Sicherstellung der ambulanten Strukturen braucht.
Die KV Berlin fordert:
- Entbudgetierung – auch bei Fachärzt:innen
- Eine echte Patientensteuerung
- Finanzierbarkeit
- Wertschätzung gegenüber der ambulanten Arbeit
- Stärkung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung
- Entbürokratisierung
Für die Praxis
Neue ePA: Bundesweiter Rollout frühestens ab April
Frühestens Anfang des zweiten Quartals – dann startet laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) die bundesweite Einführung der neuen elektronischen Patientenakte (ePA). Das teilte das BMG den Gesellschaftern der gematik mit. Dadurch verzögern sich auch geplante Funktionen, wie unter anderem der Medikationsplan.
Zwei Kriterien maßgeblich
Laut dem BMG müssen zwei Kriterien für den bundesweiten Rollout erfüllt sein:
- die Tests in den Modellregionen müssen erfolgreich verlaufen
- weitere technische Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) müssen umgesetzt und abgeschlossen sein
Pflicht für Praxen erst nach Rollout
Als Begründung nannte das BMG, dass aktuell mehr Zeit und Ressourcen für die Einführung und Stabilisierung der ePA aufgewendet werden müssen. Die gematik-Gesellschafter verschoben infolge des späteren Starttermins die nächste Ausbaustufe der ePA von Juli 2025 auf März 2026. Praxen werden erst mit Beginn des bundesweiten Rollouts mit der nötigen Software ausgestattet – und sind erst ab diesem Zeitpunkt verpflichtet und technisch ebenso in der Lage, die ePA ihrer Patient:innen einzusehen und zu befüllen.
Bitte vormerken: Kommunikationsdienst KV-Connect wird abgeschaltet
Wie die kv.digital GmbH mitteilte, wird der Kommunikationsdienst KV-Connect am 20. Oktober 2025 abgeschaltet. Ab dem 21. Oktober ist dieser Dienst nicht mehr erreichbar.
Hintergrund ist, dass sich KIM (Kommunikation im Medizinwesen) als Kommunikationsstandard im Gesundheitswesen etabliert hat und damit kein Bedarf mehr für einen separaten Kommunikationsdienst des KV-Systems wie KV-Connect besteht.
Bis spätestens Ende des 3. Quartals 2025 muss die Umstellung auf KIM in den Praxisverwaltungssystemen abgeschlossen sein. Dafür steht die kv.digital im engen Austausch mit den Softwareherstellern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Partnern, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Bitte prüfen: Sollten in Ihrer Praxis Anwendungen noch über KV-Connect laufen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem PVS-Softwarehersteller in Verbindung, damit die Umstellung auf KIM bis zum Stichtag erfolgt ist.
Diese Anwendungen sind betroffen:
- 116117 Terminservice (Vermittlungscode abrufen, TSS-Abrechnungsinformation)
- 1ClickAbrechnung
- eHKS
- QSPB
- eDokumentation
- eDMP
- Anwendungen der Arzt-zu-Arzt-Kommunikation (z. B. eArztbrief, eNachricht)
Die KV Berlin wird informieren, sobald neue Informationen zum Thema vorliegen. Praxen können sich bei Fragen außerdem an das Service-Center der KV Berlin wenden.
MeinArztAKUT: Akuttermine für Bestandspatient:innen mit akuten Beschwerden
Der Patientenservice 116117 möchte Sie darüber informieren, welche Möglichkeiten für Sie bestehen, Bestandspatient:innen mit akuten Beschwerden als Akuttermin in Ihrer Praxis zu versorgen.
Akuttermine können Ihre Bestandspatient:innen selbstständig über „MeinArztAKUT“ buchen oder sie können vom Patientenservice 116117 vergeben werden. Voraussetzung für einen Akuttermin ist in jedem Fall eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung. Nach der Einbindung von „MeinArztAKUT“ auf Ihrer Homepage können Ihre Bestandspatient:innen eine Selbsteinschätzung und anschließende Terminbuchung selbst vornehmen. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand für Ihre Praxis und Ihre Patient:innen haben rund um die Uhr Zugang zu Akutterminen. Gerne können Sie Patient:innen, die sich telefonisch mit akuten Beschwerden bei Ihnen melden, auf diese Möglichkeit hinweisen oder Informationen in Ihrer Praxis auslegen. Von einem Verweis auf eine Akutterminbuchung über den Patientenservice 116117 bittet die KV Berlin abzusehen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Patient:innen, die die Praxis mit akuten Beschwerden persönlich aufgesucht haben, nicht an den Patientenservice 116117 oder die Terminbuchung auf der Homepage verweisen. Dies ist nicht zulässig.
Übrigens: Bei der Abrechnung von Akutterminen erhalten Ärzt:innen – neben der extrabudgetären Vergütung für den Behandlungsfall – einen Zuschlag von 200 % auf die Versicherten-, Grund-, oder Konsiliarpauschale. Möglich ist diese Abrechnung einmal je Patient:in und je Quartal.
Weitere Informationen zu „MeinArztAKUT“ können Sie dem Sonder-PID aus dem September entnehmen.
PAIS CARE: Neues Versorgungsprojekt der Charité für Long COVID-Patient:innen
Am 12. Februar stellte Judith Bellmann-Strobl (Charité Universitätsmedizin) beim Long COVID Netzwerktreffen das PAIS CARE-Projekt der Charité vor. Ziel des vom BMG geförderten Forschungsprojekts ist es, wissenschaftlich fundierte, bedarfsgerechte Versorgungsangebote für Long COVID- und ME/CFS-Patient:innen zu schaffen, indem bestehende Strukturen vor allem der ambulanten Versorgung besser strukturiert und effizienter gemacht werden und – wo nötig – neue Angebote geschaffen werden. Die Ergebnisse von PAIS Care sollen der Verbesserung der Versorgung aller Betroffenen dienen.
Eine zentrale Rolle bei dem neuen Versorgungskonzept spielen Hausarztpraxen, da sie für Betroffene oft die erste Anlaufstelle sind und dort die Diagnose gestellt und therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden. Schwere oder komplexe Fälle können zeitnah an die sechs beteiligten Hochschulambulanzen überwiesen werden. Die Einbindung von Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen ist ein weiterer wichtiger Bestandteil.
Teilnahme am Projekt
Berliner Hausärzt:innen, Psychotherapeut:innen sowie Ergo- und Physiotherapeut:innen können sich als PAIS Care Praxis registrieren lassen und Informationen zum Projekt erhalten: paiscare@charite.de
Kick off des Projekts ist der 26. März.
Mehr Informationen zu PAIS CARE
Im Mitgliederbereich der Website stellen wir Ihnen auf der Infoseite des Long COVID Netzwerk umfangreiches Material zur Verfügung
- Vortrag von Frau Bellmann-Strobl zum PAIS CARE Konzept (Video und PDF)
- KV-Blatt-Artikel „PAIS CARE Berlin: Interdisziplinäre Versorgung für Long COVID und andere Post Akut Infektiöse Syndrome“
- Schaubild Versorgungskonzept PAIS CARE
Um die Infos abzurufen loggen Sie sich mit Ihrer BSNR/LANR + Passwort in den Mitgliederbereich der Website ein. Über das Menü „Für Praxen“ > „Mitgliederbereich“ > Long COVID-Netzwerk KV Berlin können Sie die Materialien abrufen.
Weitere Meldungen
QEP-Zertifizierung wieder möglich
Nach einer Neuausrichtung des QEP-Zertifizierungsverfahrens können Praxen sich ihr besonderes Engagement für Qualität und Transparenz wieder bestätigen lassen und mit einem Zertifikat sichtbar machen.