In eigener Sache
Aktionstag am 7. September – Hinweise zur Online-Fortbildung
Mehr als 1.200 KV-Mitglieder beteiligen sich am 7. September am Aktionstag und nehmen an der Online-Fortbildungsveranstaltung zum geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von 10 bis 13 Uhr teil.
Bitte unbedingt beachten: Informieren Sie Ihre Patient:innen über eine Vertretung, wenn Sie an diesem Tag schließen. Gibt es keine Vertretungspraxis, können Sie auch an die KV-Notdienstpraxen verweisen, die für aktute Fälle außer der Reihe an diesem Tag geöffnet sind. Nach der Belegung aller Dienste stellt die KV-Berlin hierzu am 5. September Plakate als Druckvorlage bereit. Bitte verweisen Sie nicht an die 116117.
Sie wollen auch an der Online-Fortbildung zum geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz teilnehmen? Die Anmeldung ist weiterhin möglich!
Weitere Informationen zum Aktionstag am 7. September und zur Online-Fortbildungsveranstaltung finden Sie hier.
Achtung: Bitte melden Sie sich an. Sie bekommen rechtzeitig den Link zur Online-Fortbildung per E-Mail zugesandt. Weitere Informationen und Material fürs Wartezimmer |
Warum ruft die KV Berlin zum Aktionstag auf?
Wir wollen öffentlich deutlich machen, welche Auswirkungen das Gesetz auf das Honorar der Niedergelassenen und die Versorgung der Patient:innen haben wird – auch andere KVen planen ähnliche Aktionen an diesem Tag.
Bitte beteiligen Sie sich am Aktionstag und melden Sie sich an!
Außerdem protestieren ab 13.30 Uhr die MFA erneut vor dem Brandenburger Tor (weitere Informationen). Die KV Berlin fordert alle Berliner Praxen auf, sich diesem Protest anzuschließen.
Aus der KV Berlin
VV-Wahl 2022: Wahlunterlagen werden versandt
In dieser Woche startete der Versand der Wahlunterlagen für die Wahl zur 16. Vertreterversammlung der KV Berlin. Noch unentschlossen, wen Sie wählen sollen? Dann schauen Sie in die KV-Blatt-Sonderausgabe. Dort stellen sich alle Listen der beiden Wahlkörper (Wahlkörper I für ärztliche Mitglieder sowie Wahlkörper II für Psychologische Psychotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen) vor.
Weitere Informationen rund um die VV-Wahl finden Sie auf der Infoseite.
Infovideo zur VV-Wahl 2022: Wie wähle ich richtig?
Chronikerpauschalen AOK: Abrechnungsvoraussetzungen werden über Regelwerk geprüft
Mit der Abrechnung für das 1. Quartal 2022 hat die KV Berlin erstmals direkt über das Regelwerk prüfen lassen, ob für die Abrechnung von Chronikerpauschalen bei Versicherten der AOK Nordost die Abrechnungsvoraussetzungen vorlagen. Im Ergebnis wurden bei 403 Betriebsstättennummern die entsprechenden GOP aus der Quartalsabrechnung gestrichen, weil die Voraussetzungen zur Abrechnung bei Versicherten nicht erfüllt waren.
Der Vorteil der neuen Prüfung?
Betroffene Ärzt:innen erhalten keine Regressforderungen durch die KV Berlin mehr. Die Abrechnungsvoraussetzungen sind jetzt Teil der ersten Abrechnungsprüfung. Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen werden die GOP aus der Quartalsabrechnung gestrichen. So muss die Überprüfung durch die KV Berlin nicht erst im Nachgang erfolgen und betroffene Ärzt:innen müssen kein Honorar zurückzahlen.
Wie wird genau geprüft?
Mit der neuen Regelwerksmethode kann festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für die Abrechnung der GOP 03220 und 03221 sowie 04220 und 04221 erfüllt sind. Dazu gehören:
- Das Vorliegen mindestens einer lang andauernden, lebensverändernden Erkrankung und
- die Notwendigkeit einer kontinuierlichen ärztlichen Behandlung und Betreuung in den letzten vier Quartalen wegen derselben bzw. denselben gesicherten chronischen Erkrankung(en).
Ob eine lang andauernde, lebensverändernde Erkrankung vorliegt, wird dann anhand der Bewertungsliste „ICD zur Abrechnung der Chronikerpauschale“ geprüft, auf die sich die KV Berlin und die AOK Nordost verständigt haben. Hierbei wurde bewusst bis maximal zur vierstelligen Codierung ausgewählt, sodass auch die darunter endstelligen Codierungen mitberücksichtigt werden. Liegen entsprechende Codierungen nach ICD-10 nicht vor, werden die GOP 03220 und 03221 sowie 04220 und 04221 aus der Quartalsabrechnung gestrichen.
Zum Hintergrund: Im Juni 2021 hat die KV Berlin mit der AOK Nordost einen Vergleich zur Abrechnungsprüfung gemäß § 106d SGB V geschlossen. Darin wurde unter anderem vereinbart, dass eine Regelwerksmethode zur Abrechnung der Chronikerpauschalen zu implementieren sei.
Derzeit wägt die KV Berlin ab, ob diese Methode auch auf andere Krankenkassen ausgeweitet werden kann.
Informationen zum Coronavirus
Auffrischimpfung: Helfen Sie mit, die Versorgungslücke bei hochbetagten immobilen Menschen schließen
Der Herbst steht bevor, die ersten an die Omikron-Variante des SARS-CoV-2-Virus angepassten Impfstoffe werden in Kürze ausgeliefert und die STIKO hat ihre Empfehlung zur Auffrischimpfung angepasst. Bitte helfen Sie vor diesem Hintergrund mit, damit auch wieder Patient:innen, die in der Häuslichkeit von Niedergelassenen betreut und behandelt werden, von einer Auffrischimpfung profitieren. Für eine effiziente Organisation können Sie sich zum Beispiel mit Ihren Kolleg:innen zusammenschließen und Besuchslisten mit jeweils sechs Patient:innen zusammenstellen.
Die Corona-Impfungen in der Häuslichkeit werden mit jeweils 35 Euro vergütet (GOP 88323). Weitere Informationen zur Abrechnung und Vergütung der COVID-19-Schutzimpfung erhalten Sie hier.
RKI befragt Praxen zu Long-COVID – bitte teilnehmen!
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat eine Online-Umfrage zur ärztlichen Versorgung von Patient:innen mit Long-COVID-Symptomatik gestartet. Die rund fünfzehnminütige Umfrage richtet sich an Hausärzt:innen sowie ambulant tätige Kinder- und Jugendärzt:innen. Auch andere Fachärzt:innen können unter Angabe der Fachrichtung teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig, das Ausfüllen des Fragebogens anonym.
Ziel der Umfrage: Die Antworten sollen Hinweise darauf geben, welche Rolle Patient:innen mit Long-COVID mittlerweile im Praxisalltag spielen, welche Herausforderungen für Ärzt:innen damit einhergehen, auf welche Informationsquellen sie dabei zurückgreifen und welcher Informations- und Unterstützungsbedarf im Umgang mit Long-COVID-Patient:innen erforderlich ist.
Die Online-Umfrage wurde vom RKI und dem Institut für Allgemeinmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin erarbeitet und ist Teil des vom Bundesgesundheitsministerium finanzierten Projekts „Post-Covid-19 – Postakute gesundheitliche Folgen von COVID-19“.
Weitere Informationen sowie den Link zur Umfrage können Sie dem Informationsschreiben der Charité entnehmen.
Regelmäßiger Expert:innenaustausch: Long-COVID-Netzwerk der KV Berlin
Die KV Berlin bringt in regelmäßigen Netzwerktreffen die Mitglieder des Berliner Long-COVID-Netzwerks sowie externe Gäste zusammen, um gemeinsam verschiedene Aspekte rund um Long-COVID zu besprechen und sich detailliert mit aktuellen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Das nächste Treffen findet am 7. September statt. Um den Einladungslink für die Online-Veranstaltungen zu erhalten, müssen Sie sich für das Long-COVID-Netzwerk registrieren.
So werden Sie Teil des Berliner Long-COVID-Netzwerks
Wenn Sie in dem Verzeichnis im Mitgliederbereich der Website aufgeführt werden möchten und an den monatlichen Netzwerktreffen teilnehmen wollen, füllen Sie bitte die Abfrage zu Ihrer Spezialisierung und bevorzugter Kontaktmöglichkeit aus.
So kommen Sie zur Abfrage im Mitgliederbereich:
- Melden Sie sich im Mitgliederbereich der Website an: Anmelde-Link.
- Geben Sie Ihre BSNR oder LANR sowie das dazugehörige Passwort für den Login ein (Zugangsdaten wie für das Online-Portal).
- Auf der Startseite des Mitgliederbereichs finden Sie die Abfrage „Long-COVID-Netzwerk“
Auf der Long-COVID-Infoseite stehen das Netzwerkverzeichnis sowie Infovideos bereit. Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind ausschließlich für KV-Mitglieder gedacht und nicht für Patient:innen zugänglich. Zur Ansicht loggen Sie sich bitte zunächst im Mitgliederbereich ein.
Weitere Meldungen
Praxen können BA.1-Impfstoffe und ersten „Totimpfstoff“ Valneva bestellen
Die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna können nach Zulassung von den Praxen bestellt werden. Auch der „Totimpfstoff“ Valneva ist für Praxen verfügbar. …
Hausärzt:innen können Paxlovid direkt an Patient:innen abgeben
Hausärztlich tätige Vertragsärzt:innen können bis zu fünf Packungen des oral anwendbaren antiviralen Medikaments Paxlovid® in ihrer Praxis bevorraten und an Risikopatient:innen abgeben.
STIKO aktualisiert Impfempfehlung
Die STIKO empfiehlt Personen ab 60 Jahren und Risikogruppen einen zweiten Booster. Zudem wird ein längerer Impfabstand empfohlen und Kinder und Jugendlichen können mit Nuvaxovid geimpft werden.
Für die Praxis
TSVG-Konstellationen nutzen – Akuttermine melden
Praxen können weiterhin die mit dem TSVG eingeführten Akuttermine der TSS melden. Die für Akutfälle erbrachten Leistungen werden extrabudgetär vergütet. Eine Bereinigung findet nicht statt.
Mit dem für 2023 geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz stehen verschiedene mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführte Leistungen auf der Kippe (weitere Informationen finden Sie hier).
Bisher keine Änderung vorgesehen sind für die sogenannten „TSS-Akutfälle“. Ein TSS-Akutfall liegt vor, wenn nach der medizinischen Ersteinschätzung bei Anruf der 116117 spätestens bis zum Ende des Folgetages eine Vorstellung in einer Praxis erfolgen sollte. Die Vermittlung von TSS-Akutfällen erfolgt exklusiv aus der Leitstelle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Die Leistungen werden beim TSS-Akutfall im Arztgruppenfall und damit in dem gesamten Quartal extrabudgetär vergütet. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale in Höhe von 50 Prozent.
Die Kennzeichnung im Praxisverwaltungssystem erfolgt wie folgt:
- Kennzeichnung: TSVG-Feld (Feldkennung 4103): 2 für TSS-Terminfall
- GOP für den Zuschlag angeben und mit A kennzeichnen (z. B. Augenärzte: GOP 06228A). Der Buchstabe markiert die zeitl. Vermittlung als TSS-Akutfall innerhalb von 24 Stunden. Die GOP sind der KBV-PraxisInfo (Seite 5) zu entnehmen.
So melden Sie Akuttermine
Praxen können Ihre Terminangebote bequem selbst über das Online-Portal (Zugang über TI oder Flexnet) der KV Berlin melden: Dort erreichen Sie den „eTerminservice“ unter „weitere Anwendungen“. Eine Anleitung zur Nutzung des eTerminservice finden Sie hier.
Für Rückfragen steht Ihnen die Terminservicestelle gerne zur Verfügung. Erreichbar unter 030 / 31 003-939 oder unter terminservice@kvberlin.de.
SMC-B-Karten laufen nach fünf Jahren ab: Hinweis zur Nutzung von KIM
Sowie bei den Konnektoren läuft auch bei SMC-B-Karten nach fünf Jahren das Sicherheitszertifikat ab. Für eine weitere Nutzung der Telematikinfraststruktur (TI) müssen die SMC-B-Karten deshalb rechtzeitig ausgetauscht werden.
Im Zusammenhang mit der Verwendung von KIM-Diensten ergibt sich eine Besonderheit: KIM-Nachrichten werden bei Empfang für das zur SMC-B-Karte dazugehörige Zertifikat verschlüsselt. Die Nachrichten lassen sich also nur mit dieser SMC-B-Karte entschlüsseln bzw. lesen. Um keine Daten zu verlieren, müssen vor dem Austausch der Karte alle KIM-Nachrichten gelesen sein, da sich die bereits empfangenen KIM-Nachrichten mit einer neuen SMC-B-Karte nicht mehr entschlüsseln lassen.
Um dieses Problem zu vermeiden, sollten Praxen darauf achten, dass sich die Gültigkeitszeiträume der neuen und der alten SMC-B-Karte überlappen. Dieser Überlappungszeitraum sollte so groß sein, dass in der Praxis sichergestellt ist, dass alle vor Inbetriebnahme der neuen Karte eingegangenen verschlüsselten Dokumente innerhalb der Übergangsperiode entschlüsselt und gespeichert werden können. Ein Datenverlust wird somit vermieden.
KBV-Umfrage zu eAU und eRezept zeigt: Es bestehen weiterhin große technische Probleme
Die Technik zum Ausstellen und Versenden von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen funktioniert immer noch nicht reibungslos. Zudem dauert das Verfahren viel zu lange. Ähnliche Probleme zeigen sich beim eRezept. An der kurzen Online-Befragung der KBV hatten rund 4.000 Praxen teilgenommen. Weitere Informationen zu den Ergebnissen finden Sie in der PraxisNachricht der KBV.
Weitere Meldungen
Leistungen für Reha-Verordnungen werden höher vergütet
Rückwirkend zum 1. Juli 2022 wird die Verordnung einer medizinischen Rehabilitation höher bewertet und für die Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation wurde ein neuer Zuschlag eingeführt.
Neue GOP zur Behandlung von Lungenkarzinom und Darmkrebs
Zur Anwendung des Arzneimittels Tepmetko® beim Lungenkarzinom sowie des Wirkstoffes Ironetecan zur UGT1A1-Genotypisierung bei Darmkrebs werden zum 1. Oktober neue Leistungen in den EBM aufgenommen.
Künstliche Befruchtung nach Kryokonservierung: Neue GOP 08536
Ab 1. Oktober ist die hormonelle Endometriumsvorbereitung für eine künstliche Befruchtung nach einer Kryokonservierung unbefruchteter Eizellen abrechenbar.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Praxen machen auf drohenden Versorgungsengpass aufmerksam
Geplante Streichung der Neupatientenregelung
Seminare
Mit dem Ende der Sommerferien nimmt das Seminarangebot der KV Berlin wieder Fahrt auf. Im September sind für einige Seminare noch Plätze frei.
Das Wichtigste zum Fortbildungsangebot der KV Berlin:
- Die Fortbildungen richtien sich an Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen sowie Praxispersonal.
- Bei Seminaren für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen gibt es in der Regel Fortbildungspunkte.
- Die meisten Seminare finden online statt.