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31.08.2022

Künstliche Befruchtung nach Kryokonservierung: Neue GOP 08536

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht

 

Ab 1. Oktober ist die hormonelle Endometriumsvorbereitung für eine künstliche Befruchtung nach einer Kryokonservierung unbefruchteter Eizellen abrechenbar. 

Der Bewertungsausschuss hat entschieden, zum 1. Oktober 2022 eine neue GOP 08536 in den Abschnitt 8.5 des EBM aufzunehmen. Die neue GOP soll ärztliche Leistungen abdecken, die bei einer hormonellen Endometriumsvorbereitung zur Durchführung einer extrakorporalen Befruchtung mittels intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) notwendig werden. Hierzu gehören verschiedene Ultraschall- und Laborkontrollen. Voraussetzung für die Abrechnung ist, dass die Endometriumsvorbereitung im Zusammenhang mit einer zuvor durchgeführten Kryokonservierung unbefruchteter Eizellen (gemäß § 27a SGB V) aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie der weilblichen Versicherten erfolgt.

Die GOP 08536 ist mit 335 Punkten (37,74 Euro) bewertet und einmal im Zyklusfall berechnungsfähig.

Ab 1. Januar 2023: Bewertung der GOP 08635 wird abgesenkt

Der Bewertungsausschuss hat außerdem eine Änderung im Abschnitt 8.6 des EBM beschlossen: Ab 1. Januar 2023 wird die GOP 08635 bei der ersten Stimulationsbehandlung zur Kryokonservierung von Eizellen im Zyklusfall wie bisher mit der vollen Punktzahl (1.991 Punkte) bewertet. Ab der zweiten Stimulationsbehandlung im Zyklusfall wird die Bewertung auf 1.901 Punkten abgesenkt.

Weitere Informationen finden Sie in der PraxisNachricht der KBV.