Aus der Gesundheitspolitik
KV-Vorstand enttäuscht vom Ergebnis der bundesweiten Finanzierungsverhandlungen
Zum 1. Januar 2025 steigt der Orientierungswert und damit die Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um 3,85 Prozent. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband am 16. September in den Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2025 geeignet. Für den Vorstand der KV Berlin ist dies ein unzufriedenes Ergebnis für die Ärzteschaft, denn bereits 2024 war der Orientierungswert mit nur knapp 4 Prozent bei Weitem nicht genug, um den finanziellen Herausforderungen in der ambulanten Versorgung zu begegnen: „Wir haben vor einem ähnlichen Ergebnis bei den diesjährigen Verhandlungen gewarnt“, macht der KV-Vorstand deutlich. „Jetzt haben wir ein Ergebnis, das wir nicht haben wollten. Damit kann man die enormen Preiseanstiege, die die ambulanten Praxen stemmen müssen, keineswegs ausgleichen.“
Zu beachten ist, dass die bundesweite Steigerung um 3,85 Prozent nur außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) gilt. Für Berlin bedeutet dies, dass innerhalb der MGV durch einen insgesamt negativen Demografie/Morbiditätsfaktor von -0,06 Prozent die Steigerung nur bei 3,78345 Prozent liegen wird. Vor dem Hintergrund der steigenden Kosten u. a. für Medizinische Fachangestellte, Miete oder Energie kann die Steigerung des Orientierungswerts in 2025 die notwendig werdenden Zusatzkosten nicht ausgleichen.
Die KV Berlin hat zum Abschluss der Finanzierungsverhandlungen am 16.09.2024 auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Die Ergebnisse im Überblick
Die Finanzmittel für die ambulante Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten steigen zum 1. Januar 2025 um knapp vier Prozent. Dies entspricht einer Summe von rund 1,7 Milliarden Euro.
- Der Orientierungswert (OW) erhöht sich dabei für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um 3,85 Prozent. Er beträgt dann 12,3934 Cent.
- Die morbiditätsbedingte Veränderungsrate steigt durchschnittlich um 0,14 Prozent. Dies entspricht einem Finanzvolumen von rund 44 Millionen Euro.
Bei der diesjährigen Anpassung des Orientierungswertes für 2025 wird erstmalig auch die Entwicklung der aktuellen Abschlüsse der Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten berücksichtigt. Dies erfolgt, um Praxen in der angespannten Personalsituation zeitnah zu entlasten und wird für die kommenden OW-Abschlüsse regelhaft fortgeführt.
Weitere Informationen finden Sie auch in der KBV-PraxisNachricht vom 16.09.2024.
Vertreterversammlung der KBV: Vorstand kritisiert nicht durchdachte Gesundheitspolitik
Bei der Vertreterversammlung der KBV am 13. September in Berlin hat der KBV-Vorstand eine „durchdachte und in sich schlüssige Gesundheitspolitik mit Augenmaß“ gefordert. Dies sei laut KBV bei den aktuellen Gesetzesvorhaben nicht erkennbar. Kaum ein Gesetzesvorhaben sei dazu geeignet, die Versorgung zu verbessern, kritisierte der KBV-Vorstand. Beispielhaft sei hier das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zu nennen. Auch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) mit Verknüpfung der Entbudgetierung mit neuen Vorhalte- und Versorgungspauschalen stößt auf Unmut. Die Pauschalen würden kein neues Geld bringen, sondern nur eine Umverteilung innerhalb der Ärzteschaft.
Bei der Digitalisierung braucht es laut KBV einen engagierten Veränderungswillen, aber auch realistische Zeitpläne – insbesondere bei Projekten wie der elektronischen Patientenakte. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV bereiteten die Praxen zwar intensiv auf die Einführung der ePA vor – es brauche bei einem so engen Zeitplan aber schnelle, aufwandsarme und unkomplizierte Technik, die auch entsprechend finanziert gehöre.
Die Reden, die Beschlüsse und den Mitschnitt der KBV-Vertreterversammlung vom 13. September finden Sie hier.
KBV-Umfrage-Ergebnisse zu Gewalterfahrungen in Praxen
Bei der Online-Umfrage Ende August hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Praxen zu deren Gewalterfahrungen befragt. Nun liegen die Ergebnisse der Umfrage vor. 85 Prozent der rund 7.600 Teilnehmer:innen gaben an, dass Beschimpfungen, Beleidigungen oder Bedrohungen von Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Praxismitarbeitenden durch Patient:innen in den vergangenen fünf Jahren zugenommen haben. 48 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass im selben Zeitraum auch die Fälle körperlicher Gewalt zugenommen haben. Zahlreiche Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Praxismitarbeitende berichten, dass der Beruf keinen Spaß mehr mache und es noch schwieriger werde, gutes Personal zu halten oder zu gewinnen.
Vor diesem Hintergrund sprach sich die Vertreterversammlung der KBV für die von der Bundesregierung angestrebte Verschärfung des Strafrechts aus. In einer Resolution appellierten die Mitglieder an die zuständigen Behörden, sicherzustellen, dass Betroffene nach einem Gewaltvorfall umfassende Unterstützung erhalten.
Die Umfrage-Ergebnisse im Überblick finden Sie in der KBV-Nachricht.
Auch die KV Berlin führte kürzlich eine Umfrage zu Gewalt in Praxen durch. Die Umfrage-Ergebnisse lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des KV-Blatts.
Aus der KV Berlin
Online-Portal: Neu in der To-Do-Liste
Über die To-Do-Liste im Online-Portal werden Praxen neuerdings auch zur Pflege der Sprechzeiten aufgefordert. Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten verpflichtet, Mindestsprechzeiten anzubieten, einige Fachgruppen müssen außerdem eine offene Sprechstunde abhalten. Die geforderten Mindestsprechzeiten können ausschließlich über eine Maske im Online-Portal eingetragen werden.
Über die To-Do-Liste werden Praxen zukünftig daran erinnert, die Sprechzeiten gegebenenfalls zu aktualisieren.
Die To-Do-Liste gibt Praxen einen Überblick, was gegenüber der KV Berlin nachzuweisen ist. Zu der Übersicht gelangen Sie direkt von der Startseite des Online-Portals. Dazu loggen Sie sich zunächst im Online-Portal der KV Berlin ein.
Login ins Online-Portal der KV Berlin
Über diesen Link können Sie sich direkt ins Online-Portal einloggen. Stellen Sie sicher, dass Sie sich in der TI/Sicheren Netz der KVen (SNK) befinden.
Abrechnung der Leistungen nach EBM Kap. 16.3 sowie Kap. 21.3
Die KV Berlin weist bzgl. der Abrechnung der Leistungen nach EBM Kap. 16.3 sowie Kap. 21.3 auf Folgendes hin:
Leistungen der Kap. 16.3 sowie 21.3 des EBM können in der Anmerkung Details zu ICD-10-GM Kodes enthalten. Entsprechend der Anmerkung sind diese Leistungen nur bei Vorliegen mindestens einer der genannten Erkrankungen berechnungsfähig.
Nach Information der KBV sind diese Leistungen ausschließlich mit einer gesicherten (G) oder Verdachtsdiagnose (V) berechnungsfähig. Ein Zustand nach (Z) der betreffenden Diagnose sowie eine ausgeschlossene Diagnose (A) berechtigen nicht zur Abrechnung dieser Leistungen. Gibt es einen spezifischen Kode für die verbleibende Krankheitssituation, z. B. „Rest- oder Folgezustände“ einer früheren Erkrankung, dann ist dieser Kode mit dem Zusatzkennzeichen „G“ zu verwenden. Dies betrifft beispielsweise den ICD-10-GM Kodebereich I69 (Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit).
Weitere Meldungen
Neufassung der Satzungsimpfvereinbarung mit der Novitas BKK
Durch die Neufassung sollen satzungsmäßig vorgesehene Impfleistungen im KV-Bereich Berlin einheitlicher und für die Ärztinnen und Ärzte übersichtlicher gestaltet werden.
Schutzimpfungsvereinbarung mit der AOK Nordost zum 1. Juli 2024 angepasst
In die Berliner Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen wurden die Impfung gegen Mpox und die Impfung mit dem neuen Impfstoff „Comirnaty JN.1“ in die Anlage 1 aufgenommen.
Aus der Vertreterversammlung
Nächste Sitzung der Vertreterversammlung am 26. September
Am 26. September findet um 19 Uhr die 11. Sitzung der Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin statt. KV-Mitglieder haben die Möglichkeit, die VV-Sitzung im Livestream zu verfolgen. Bitte melden Sie sich dafür beim VV-Büro unter vv-telegramm@kvberlin.de an.
Auf der Tagesordnung der kommenden Sitzung stehen u. a. Änderungen im HVM, der Jahresbericht der Compliance-Beauftragten und ein Gastvortrag der KV Westfalen-Lippe zur Zukunft der digitalen Praxis. Die Einladung und Tagesordnung zur VV-Sitzung ist auf der KV-Website hinterlegt.
Für die Praxis
Long COVID: Vorstellung Therapiekompass zur symptomorientierten Behandlung
Für die Behandlung von Long COVID wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Rahmen des vierten Runden Tisches Long COVID ein Kompass zur symptomorientierten Arzneimitteltherapie veröffentlicht. Darin werden detaillierte In-Label-Medikamenten-Empfehlungen für zwölf Symptomklassen gegeben. Die Kosten für die aufgeführten Arzneimittel werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen.
Der Kompass soll Ärzt:innen bei der Behandlung von Betroffenen unterstützen. Sie finden den Therapiekompass auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Hygiene: Selbstbewertungsbogen hilft Praxen bei der Prüfung des Ist-Zustands
Das Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat eine aktualisierte Auflage des Selbstbewertungsbogens „Hygiene und Medizinprodukte – Feststellung des Status quo in der Arztrpraxis“ veröffentlicht.
Anhand des Selbstbewertungsbogens können sich die Arztpraxen einen Überblick über den Umsetzungsstand der erforderlichen Maßnahmen rund um Hygiene und Medizinprodukte in der eigenen Einrichtung verschaffen.
Strukturiert ist der Selbstbewertungsbogen in acht Themenbereiche und beinhaltet Aussagen zu verschiedenen hygienerelevanten Aspekten. Durch Bewertung der einzelnen Aussagen mit ja, nein oder teilweise kann der Ist-Zustand der Praxis selbst beurteilt werden. Der Bogen ermöglicht eine Einschätzung, inwieweit die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und wo möglicherweise noch Verbesserungspotenzial besteht.
Der Selbstbewertungsbogen sowie weitere Informationen rund um die Hygiene in der Praxis finden Sie auf der Themenseite auf der KV-Website.
Die KV Berlin bietet im November außerdem eine Reihe hygienerelevanter Seminare an:
- Do 05.11.2024 Onlinefortbildung: Aufbereitung flexible Endoskope
- Di 12.11.2024 Onlinefortbildung: Rahmenbedingungen in AOP
- Di 26.11.2024 Onlinefortbildung: Grundlagenseminar Hygiene in der Praxis
- Di 03.12.2024 Onlinefortbildung: Hygienemanagement für Praxen – updated
Neues Angebot: EBM im Internet jetzt noch komfortabler
Suchfunktion, Quartalsvergleiche und weitere Extras bietet der neue Online-EBM, den die KBV jetzt im Internet bereitstellt. Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeut:innen können damit noch komfortabler als bisher recherchieren.
Über einen Filter lassen sich beispielsweise nur die Leistungen einblenden, die für die eigene Fachgruppe relevant sind. Es besteht zudem die Möglichkeit, Favoriten anzulegen, Ergebnisse zu drucken oder Gebührenordnungspositionen in Tabellenform zu exportieren.
Der neue Online-EBM löst die bisherigen Versionen im Internet und im Sicheren Netz ab. Daneben gibt es weiterhin PDF-Dokumente des gesamten EBM sowie spezielle Auszüge für die jeweiligen Fachgruppen. Auch mit der App „KBV2GO!“ können Praxen einfach und mobil auf den EBM zugreifen.
Werden neue Leistungen in den EBM aufgenommen, die Bewertung angepasst oder Abrechnungsbestimmungen geändert – die KBV passt den Online-EBM jedes Quartal an. Praxen steht damit immer eine aktuelle Fassung zur Verfügung.
Mehr Informationen finden Sie in der KBV-Nachricht.
Live-Webinar: ME/CFS, Post-COVID – postinfektiöse Erkrankungen
Die Charité Berlin und die Technische Universität München führen am 16. Oktober 2024 von 18-20 Uhr eine ärztliche Fortbildung zum Thema Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue Syndrom (ME/CFS), Post-COVID – postinfektiöse Erkrankungen durch. Die Veranstaltung findet in Form eines Webinars unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. Carmen Scheibenbogen (Charité Berlin) statt. Die Teilnahme ist kostenlos.
Aufgrund der COVID-19 Pandemie hat sich die Zahl der an ME/CFS Erkrankten stark erhöht. Im Mai 2024 ist die Long-COVID-Richtlinie des G-BA in Kraft getreten, die allen Leistungserbringer:innen empfiehlt, sich über die Erkrankung strukturiert auszutauschen – zum Beispiel in Form von Fortbildungen. Mit der Online-Fortbildung soll medizinischem Fachpersonal die Möglichkeit gegeben werden, sich über den aktuellen Stand zu Diagnose und Behandlung zu informieren.
Die Fortbildung ist bei der Ärztekammer Hamburg und bei der Österreichischen Akademie der Ärzte akkreditiert. Teilnehmende aus Deutschland können 4 und aus Österreich 3 Fortbildungspunkte erwerben. Neben der Live-Veranstaltung wird eine Lernerfolgskontrolle online angeboten.
Die Deutsche Gesellschaft für ME/CFS begleitet und unterstützt die Veranstaltung organisatorisch.
Das vollständige Programm sowie die Anmeldung zum Webinar sind hier zu finden.
Kostenstrukturerhebung in Praxen
Das Statistische Bundesamt informiert darüber, dass im Herbst 2024 die „Kostenstrukturerhebung bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten“ für das Berichtsjahr 2023 durchgeführt wird. Praxen könnten demnächst entsprechende Heranziehungsbescheide erhalten.
Die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2022 hat das Statistische Bundesamt Anfang September veröffentlicht. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Neue Mitglieder für die Arbeit der Besuchskommissionen gesucht
Die Besuchskommissionen begehen einmal jährlich die Berliner psychiatrischen Kliniken bzw. Fachabteilungen, um zu prüfen, ob Patientenrechte eingehalten werden. Im Gespräch mit Patient:innen, dem Behandlungsteam vor Ort und z. T. weiteren Akteuren machen sich die Kommissionen ein Bild von der Lage. Adressiert an den Landesbeirat für psychische Gesundheit und das Abgeordnetenhaus soll ein anschließender Bericht auch politische Wirkung entfalten.
Für die kommende Legislaturperiode der Besuchskommissionen werden derzeit Interessierte Fachärzte aus dem Bereich der Psychiatrie bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie gesucht. Auch Fachärzte im Ruhestand können sich gerne bewerben. Eine Aufwandsentschädigung wird gezahlt.
Weitere Informationen über dieses Ehrenamt finden Sie hier.
Bei Interesse an der Mitarbeit melden Sie sich bitte bis zum 30. September 2024 mit Ihren Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und kurzes Anschreiben) bei der Geschäftsstelle der Besuchskommissionen: berlin@besuchskommissionen.de.
Weitere Meldungen
Änderungen bei Rheumatologischer Funktionsdiagnostik und Genotypisierung
Der Bewertungsausschuss (BA) hat zum 1. Oktober 2024 Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beschlossen.
Sepsis-Prävention: Informationsmaterial für Praxen und Patient:innen
Um auf die Bedeutung der Sepsis-Prävention aufmerksam zu machen, findet jährlich am 13. September der Welt-Sepsis-Tag statt. Die KBV stellt dazu Infomaterialien im Internet bereit.
Frauen ab 70 Jahren werden ab Januar eingeladen
Ab Januar 2025 können beim Mammographie-Screening-Programm auch Frauen von 70 bis 75 Jahren über das meldedatenbasierte Einladungsverfahren angeschrieben werden.
Übergangsregelung bezüglich präanästhesiologischer Untersuchungen
Im Zusammenhang mit der Hybrid-DRG-Verordnung nach § 115f SGB V hat der Bewertungsausschuss (BA) einen Beschluss zur Übergangsregelung in Kapitel 5 gefasst.
Redaktionelle Anpassungen im EBM
Der Bewertungsausschuss (BA) hat den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli redaktionell angepasst.
Neues Infomaterial der KBV zur ePA
Die neuen Materialien sollen Praxen bei der Einführung und Nutzung der elektronischen Patientenakte bestmöglich unterstützen.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
KV Berlin: Dieser Honorarabschluss ist kein Ausgleich für Kostensteigerungen in ambulanten Praxen
Honorarverhandlungen