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12.09.2024

Redaktionelle Anpassungen im EBM

Mutterschafts-Richtlinie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

EBM

 

Der Bewertungsausschuss (BA) hat den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli redaktionell angepasst.

Durch die Überarbeitung der Mutterschafts-Richtlinie durch den BA im vergangenen Jahr, wurde diese Anpassung notwendig. Im EBM wird nun nicht mehr „Entbindung“ geschrieben, sondern „Geburt“. Statt „Mutterschafts-Richtlinien“ heißt es nun dort „Mutterschafts-Richtlinie“.

Von den Änderungen sind die Abschnitte 1.7 (Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen, Mutterschaftsvorsorge, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch) sowie 32.1 (Grundleistungen der In-vitro-Diagnostik der Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie Transfusionsmedizin betroffen sowie den Anhang 3 zum EBM (Angaben für den zur Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand des Vertragsarztes).