Der Bewertungsausschuss (BA) hat den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli redaktionell angepasst.
Durch die Überarbeitung der Mutterschafts-Richtlinie durch den BA im vergangenen Jahr, wurde diese Anpassung notwendig. Im EBM wird nun nicht mehr „Entbindung“ geschrieben, sondern „Geburt“. Statt „Mutterschafts-Richtlinien“ heißt es nun dort „Mutterschafts-Richtlinie“.
Von den Änderungen sind die Abschnitte 1.7 (Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen, Mutterschaftsvorsorge, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch) sowie 32.1 (Grundleistungen der In-vitro-Diagnostik der Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie Transfusionsmedizin betroffen sowie den Anhang 3 zum EBM (Angaben für den zur Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand des Vertragsarztes).