In die Berliner Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen wurden die Impfung gegen Mpox und die Impfung mit dem neuen Impfstoff „Comirnaty JN.1“ in die Anlage 1 aufgenommen.
Mit Wirkung zum 1. Juli wurde die Anlage 1 der mit der AOK Nordost geschlossenen Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V (Impfvereinbarung) angepasst. Die Anpassungen sind der 5. Änderungsvereinbarung festgehalten.
Mit dieser Änderungsvereinbarung wurden die Impfung gegen Mpox und die Impfung mit dem neuen Impfstoff „Comirnaty JN.1“ in die Anlage 1 der Impfvereinbarung aufgenommen. Zudem wurde der Wegfall der Dokumentationspauschale als Vergütungsbestandteil zur Impfung gegen COVID-19 vereinbart, die klarstellenden Hinweise des G-BA zur Pneumokokken-Impfung übernommen und redaktionelle Anpassungen aus Anlage 2 der Schutzimpfungsrichtlinie nachvollzogen.
Die 5. Änderungsvereinbarung sowie die Anlage 1 sind auf der Vertragsseite zu den Impfvereinbarungen hinterlegt.