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06.09.2024

Schutzimpfungsvereinbarung mit der AOK Nordost zum 1. Juli 2024 angepasst

Impfvereinbarungen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


In die Berliner Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen wurden die Impfung gegen Mpox und die Impfung mit dem neuen Impfstoff „Comirnaty JN.1“ in die Anlage 1 aufgenommen.

Mit Wirkung zum 1. Juli wurde die Anlage 1 der mit der AOK Nordost geschlossenen Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V (Impfvereinbarung) angepasst. Die Anpassungen sind der 5. Änderungsvereinbarung festgehalten. 

Mit dieser Änderungsvereinbarung wurden die Impfung gegen Mpox und die Impfung mit dem neuen Impfstoff „Comirnaty JN.1“ in die Anlage 1 der Impfvereinbarung aufgenommen. Zudem wurde der Wegfall der Dokumentationspauschale als Vergütungsbestandteil zur Impfung gegen COVID-19 vereinbart, die klarstellenden Hinweise des G-BA zur Pneumokokken-Impfung übernommen und redaktionelle Anpassungen aus Anlage 2 der Schutzimpfungsrichtlinie nachvollzogen. 

Die 5. Änderungsvereinbarung sowie die Anlage 1 sind auf der Vertragsseite zu den Impfvereinbarungen hinterlegt.