In eigener Sache
Berlin mitten in der Omikron-Welle
Die Zahl der Infektionszahlen steigt bundesweit in einem rasanten Tempo. Gerade die ambulante Versorgung ist davon massiv betroffen: Immer mehr Menschen werden positiv getestet, müssen in Quarantäne bzw. Isolation, werden krankgeschrieben und müssen behandelt werden. Hinzu kommt ein eingeschränkter Praxisbetrieb, wenn Personal selbst betroffen ist. Die KV Berlin weiß, dass Sie alle sich Ihrer Verantwortung als kritische Infrastruktur bewusst sind. Viele von Ihnen bieten auch an Mittwoch- und Freitagnachmittagen oder Wochenenden Sondersprechzeiten bzw. Infekt-Sprechstunden an und vernetzen sich noch intensiver miteinander, um Praxisausfälle zu kompensieren und die Patientenversorgung weiterhin aufrechtzuerhalten. Für Ihr Engagement in der Pandemie dankt Ihnen die KV Berlin.
Die wichtigsten aktuellen Informationen zu Corona und weiteren Themen mit Praxisrelevanz haben wir Ihnen in dieser Ausgabe des Praxisinformationsdienstes zusammengefasst.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Ausfälle gefährden Sicherstellung
Die Omikron-Welle wirkt sich leider auch auf die Besetzung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) aus. So kommt es gehäuft zu kurzfristigen Ausfällen im fahrenden Dienst und in den KV-Notdienstpraxen, weil diensthabendes Personal erkrankt oder sich in Quarantäne befindet. Auch in dieser Situation muss die KV Berlin den Bereitschaftsdienst sicherstellen und arbeitet deshalb an Lösungen, um den ÄBD unter „Krisenbedingungen“ aufrechtzuerhalten.
Dienstverpflichtung für alle Mitglieder möglich
Insbesondere kann es dazu kommen, dass – neben einer stärkeren Beteiligung der hausärztlichen Fachgruppen – kurzfristig auch weitere Fachgruppen in den ÄBD einbezogen werden müssen. Hierzu bereitet die KV Berlin aktuell die Voraussetzungen vor und überträgt auch die Daten von Mitgliedern der fachärztlichen Versorgung aus dem Arztregister in die ÄBD-Software BD Online, um bei ernsthaften Problemen bei der Besetzung der ÄBD-Dienste schnell reagieren zu können.
Interessierte Ärzt:innen, die wenig oder noch keine Dienste im ÄBD belegt haben, können sich bereits jetzt online mit den Rahmenbedingungen vertraut machen. Auf der Website der KV Berlin sind Informationen zur Teilnahme am ÄBD und der Abrechnung aufbereitet sowie Schulungsmaterial zu verwendeter Dienstplanungsoftware (BD Online) und Praxisverwaltungssystem (esQlab).
Die KV Berlin wird über weitere Schritte zur Aufrechterhaltung des ÄBD rechtzeitig informieren.
Impfpflicht – KBV hat „Phantomdiskussion“ ausgelöst
Der Vorstand der KV Berlin hat im Rahmen einer Pressemitteilung Unverständnis gegenüber den Aussagen des KBV-Vorstandsvorsitzenden Andreas Gassen zu einer Impfpflicht geäußert: Dass die Ärztinnen und Ärzte bei der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht staatliche Zwangsmaßnahmen in den Praxen durchsetzen müssten, sieht der Berliner KV-Vorstand überhaupt nicht. Das sei eine Phantomdiskussion, die jeder Grundlage entbehrt. Bisher habe es seitens der Politik keinerlei Andeutungen gegeben, dass es Impfzwangsmaßnahmen geben wird und diese von den Praxen umgesetzt werden müssten.
KV Berlin spricht sich weiterhin gegen Impfungen in Apotheken aus
Die KV Berlin spricht sich auch weiterhin gegen das Impfen in den Apotheken aus. So lange nicht genügend und rechtzeitig festzugesagte Impfstoffe in den Praxen vorliegen, sieht die KV keinen Grund für einen Handlungsbedarf. Unabhängig davon ist und bleibt Impfen eine originäre Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte und gehört nicht in die Apotheken. Bisher impfen in Berlin neben den rund 2.700 Praxen die Impfzentren, Impfstellen und mobilen Impfteams. Diese Kapazitäten sind ausreichend, um die Bevölkerung gegen Covid-19 zu impfen. Darüber hinaus hinterfragt die KV kritisch, ob mit einer Kurzschulung die medizinische Expertise erreicht werden kann, die für eine Impfung notwendig wäre. Zu diesem Thema hat sich die KV Berlin bereits mehrfach gegenüber den Medien geäußert, ebenso in einer Pressemitteilung.
Nachgefragt: Ärztinnen in der ambulanten Versorgung
Im Video-Interview sehen Sie:
- Dr. Christiane Wessel, Frauenärztin & Vorsitzende der VV
- Dr. Christine Benter, HNO-Ärztin
- Wiebke Kalms, Internistin und Hausärztin
- Zara Khalid, Assistenzärztin Health-Care-Management
- Dr. Kerstin Zeise, HNO-Ärztin & Vize-Präsidentin und Landesvorsitzende Berlin Deutscher Berufsverband Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V
Alle Videos finden Sie auf dem YouTube-Kanal der KV. Außerdem sind sie Teil unserer Themenwoche bei Twitter @Haupstadt_KV und begleiten die Titelgeschichte des aktuellen KV-Blatts.
Livestream Cyber-Kriminalität – neuer Termin
Leider konnte der Livestream zum Thema Cyber-Kriminalität am 21. Januar nicht wie geplant stattfinden. Die Onlineveranstaltung wird jedoch nachgeholt und findet voraussichtlich am 25. März statt. Über den finalen Termin sowie die Anmeldemöglichkeit werden wir zeitnah informieren.
Informationen zum Coronavirus
Teilen Sie Ihre Expertise im Berliner Long-COVID-Netzwerk
Sie behandeln bereits Long-COVID oder ME/CFS-Patient:innen? Dann teilen Sie Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen mit den Kolleg:innen. Für den fachlichen Austausch möchte die KV Berlin ein Expert:innen-Verzeichnis im geschützten Mitgliederbereich der Website der KV Berlin veröffentlichen. Das Verzeichnis ist ein zentraler Schritt beim Aufbau eines Berliner Long-COVID-Netzwerks. Es ist ausschließlich für KV-Mitglieder gedacht und wird nicht für Patient:innen zugänglich sein. Wenn Sie in dem Verzeichnis aufgeführt werden möchten, füllen Sie bitte die Abfrage zu Ihrer Spezialisierung und bevorzugter Kontaktmöglichkeit aus.
So kommen Sie zur Abfrage im Mitgliederbereich:
- Melden Sie sich im Mitgliederbereich der Website an: Anmelde-Link.
- Geben Sie Ihre BSNR oder LANR sowie das dazugehörige Passwort für den Login ein (Zugangsdaten wie für das Online-Portal).
- Auf der Startseite des Mitgliederbereichs finden Sie links die Abfrage „PCR-Testungen für Nicht-Bestandspatient:innen“ bzw. „Long-COVID-Netzwerk“
Auf einer Infoseite zu Long-COVID finden Sie neben Informationen zum geplanten Netzwerk ein Versorgungskonzept sowie Videomitschnitte einer Infoveranstaltung aus dem Oktober 2021.
Corona-Schnelltests für Praxispersonal richtig abrechnen
Praxen können sich weiterhin pro Monat die Sachkosten von bis zu zehn PoC- oder Antigentests zur Eigenanwendung je Beschäftigten erstatten lassen – das ist in der Coronavirus-Testverordnung (TestV) geregelt. Die Abrechnung erfolgt über die monatliche Abfrage im Online-Portal (Coronavirus-Abfragen -> Abrechnung nach TestV BMG). Die Abfrage ist jeweils vom 1. bis 7. Tag eines Monats geöffnet.
Bitte beachten: Die KV Berlin erstattet ausschließlich die Kosten für Schnelltests, die über die Abfrage im Online-Portal eingereicht werden. Rechnungen oder Quittungen, die an die KV Berlin geschickt werden, können nicht bearbeitet werden.
Weitere Informationen zu allen Corona-Testkonstellationen und ihrer Abrechnung finden Sie hier.
Impfhonorare für das 3. Quartal 2021 werden Ende Februar ausgezahlt
Die Honorare für COVID-19-Impfungen, die im 3. Quartal 2021 erbracht, dokumentiert und abgerechnet wurden, werden voraussichtlich Ende Februar 2022 ausgezahlt.
Bitte beachten Sie: Die COVID-19-Impfungen werden mit der Quartalsabrechnung eingereicht, die Honorare werden aber davon unabhängig ausgezahlt. Hintergrund ist, dass die Vergütung für Leistungen nach der Coronavirus-Impfverordnung zunächst beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angefordert werden muss. Diese werden abschließend an die KV-Mitglieder ausgezahlt. Aufgrund dieses Prozesses kommt es zu Verzögerungen in der Auszahlung. Die KV Berlin bittet um Verständnis.
Weitere Meldungen
Aus der Gesundheitspolitik
Aktuelle Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz
Die Minister von Bund und Länder tagten am 24. Januar erneut zur Corona-Lage. Während zahlreiche Maßnahmen fortgelten sollen, wurden insbesondere Regelungen zur Priorisierung von PCR-Testungen beschlossen. Die Beschlüsse im Überblick:
- Konzentration der PCR-Tests auf:
- Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe
- Beschäftigte, die Risikogruppen betreuen und behandeln
- Personal in Krankenhäusern, Praxen, Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sollen sich nach 7 Tagen und 48 Stunden Symptomfreiheit mit einem negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest freitesten können (bisher nur mit PCR-Test).
- Änderungen zum Geimpften- und Genesenenstatus sollen künftig rechtzeitig kommuniziert werden
- Die Kontaktnachverfolgung der Gesundheitsämter soll priorisiert werden.
- Die Gesundheitsministerkonferenz soll sich zeitnah mit dem Vorantrieb der Digitalisierung im Gesundheitswesen befassen.
Den vollständigen Bund-Länder-Beschluss finden Sie hier.
Wie geht es weiter?
Die Beschlüsse müssen jetzt für Berlin umgesetzt werden, dafür ist eine Änderung der Infektionsschutzverordnung notwendig. Außerdem werden im Hinblick auf die PCR-Testungen die Coronavirus-Testverordnung des BMG und die nationale Teststrategie angepasst. Die KV Berlin wird über die entsprechenden Änderungen gesondert informieren.
Aus der KV Berlin
Für die Praxis
Elektronische Bestellung des Sprechstundenbedarfs: Weitere Online-Seminare am 10. und 22. Februar
Seit diesem Jahr kann der Sprechstundenbedarf ausschließlich über das Online-Portal bestellt werden. Im Rahmen eines Online-Seminars zeigt die Verordnungsberatung anhand von Beispielen die einzelnen Schritte der elektronischen Bestellung. Außerdem gibt es die Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Die Teilnahme ist für die Ärzt:innen und Praxismitarbeiter:innen kostenfrei. Fortbildungspunkte oder Teilnahmezertifikate werden nicht vergeben. Hier können Sie sich für die Termine anmelden:
- 10.02.2022 von 16-17 Uhr, zur Anmeldung
- 22.02.2022 von 17-18 Uhr zur Anmeldung
Weitere Meldungen
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
KBV hat „Phantomdiskussion” ausgelöst
Berlins Praxen impfen mit oder ohne Impfpflicht weiter
1 Million Boosterimpfungen in den Berliner Praxen
Neuer Impfmeilenstein