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Für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Berlin sind spezielle Fahrzeuge im EinsatzFür den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Berlin sind spezielle Fahrzeuge im Einsatz
Fahrzeug des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Copyright: KV Berlin /Christof Rieken



Kontakt

Abteilungsleiter
Volker Wiggers

Stellvertretende Abteilungsleiterin
Heike Müller

ÄBD-Büro
Björn Großmann / Anja Wagner / Jan Warbein
030 31 003-Durchwahl
-267

aebd@kvberlin.de

Büro Praxismanagement
Pia Bachmann / Jeannette Grünberg / Stefanie Krause / Luisa Schmidt 
030 31 003-602
ndp@kvberlin.de

Bitte Bürozeiten beachten:
Mo. bis Fr.: 10 – 13 Uhr telefonisch

Außerhalb dieser Zeiten können Sie sich gern per E-Mail an uns wenden.

 

Eine Kernaufgabe der KV Berlin ist die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung in Berlin. Dazu gehört die Organisation eines ambulanten Notdienstes. Zur Teilnahme an diesem ärztlichen Bereitschaftsdienst berechtigt oder verpflichtet sind grundsätzlich alle in eigener Praxis niedergelassenen Mitglieder der KV Berlin, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Medizinische Versorgungszentren und Einrichtungen nach § 311 SGB V sowie angestellte Ärzt:innen. Durchgeführt und organisiert wird der ärztliche Bereitschaftsdienst auf der Grundlage der von der Vertreterversammlung der KV Berlin beschlossenen Bereitschaftsdienstordnung.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst umfasst verschiedene Dienste. Dieser Überblick informiert über Teilnahmevoraussetzungen und Regelungen. Auch Antragsformulare zum Download stehen hier bereit.

Fahrender Dienst

Am Ärztlichen Bereitschaftsdienst können alle geeigneten Fachärzt:innen teilnehmen, die sich am Dienstsystem beteiligen möchten

Erforderliche Nachweise:

  • Eintrag ins Arztregister der KV Berlin
  • Für Ärzt:innen außerhalb der Fachgruppen Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Anästhesie:
    • Teilnahme an Fortbildungen mit allgemeinmedizinischen / internistischen Inhalten nicht älter als zwei Jahre (Empfehlung: Notfallseminar der Heidelberger Medizinakademie oder Refresherkurs Allgemeinmedizin) - alternativ Nachweis von 30 Fortbildungspunkten mit Veranstaltungen zu allgemeinmedizinisch / internistisch / notfallmedizinischen Inhalten nicht älter als 2 Jahre
  • Abgeschlossener Qualitätssicherungskurs oder Teilnahme an Fortbildungen mit notdienstspezifischen Inhalten, insbesondere zur Reanimation (Nachweis alle zwei Jahre mit mindestens zehn Fortbildungspunkten)
  • Teilnahme am Einführungskurs für den fahrenden Dienst
  • Teilnahme an einer Einweisungsfahrt
    • mind. vier Stunden
  • Für angestellte Ärzt:innen: Einverständniserklärung des Arbeitgebers

Nicht-Vertragsfachärzt:innen, die über die Erfahrung von mind. 100 Stunden Dienst im fahrenden Ärztlichen Bereitschaftsdienst in KVen anderer Bundesländer verfügen, können ebenfalls teilnehmen.

Zusätzlich sind hier erforderlich:

  • Einführungskurs aufgrund der bestehenden Besonderheiten in der Abrechnung
  • Qualitätssicherungskurs
  • Nachweis einer vierstündigen Hospitation im fahrenden Ärztlichen Bereitschaftsdienst 

Für Vertragsärzt:innen, MVZ und Einrichtungen nach § 311 SGB V:

  • Schriftliche Interessenbekundung zur Teilnahme am fahrenden Dienst (E-Mail an aebd@kvberlin.de genügt)
  • Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten

Für Nicht-Vertragsärzt:innen

  • Schriftlicher Antrag im Original
  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, die die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Umfang der erlaubten Dienste sowie die Gültigkeit des Vertrages abdeckt (Achtung: Eine allgemeine Bestätigung über gelegentliche ärztliche Tätigkeit reicht nicht aus)
  • Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten
  • Dienstzeiten
    • Tagesdienste: Mo. bis Fr. 7.30–17.30 Uhr
    • Sa., So., Feiertage 7.30–15 Uhr (auf Wunsch auch bis 16.30 Uhr); 9.30–17 Uhr (auf Wunsch auch bis 18.30 Uhr)
    • Abend-/Nachtdienste: täglich 18–22 Uhr (auf Wunsch auch bis 24 Uhr); 20–4 Uhr und 20–6 Uhr
  • Dienstplanung über BD Online
  • Weitere Informationen in der Bereitschaftsdienstordnung
    • Erfolgt nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)
    • Hausbesuchsdienst Mo. bis Fr. 7–19 Uhr: EBM-Ziffer 01412 T und 01413T
    • Fahrender ärztlicher Bereitschaftsdienst (sonstige Zeiten): EBM-Ziffern 01212 und 01418

    Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche
    • Abgeschlossene Facharztausbildung
    • Eintrag ins Arztregister der KV Berlin
    • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

    Für Vertragsärzt:innen, MVZ und Einrichtungen nach § 311 SGB V:

    • Die Teilnahme am kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst ist verpflichtend. Angestellte Ärzt:innen werden ggf. über den Arbeitgeber für Dienste eingeplant
    • Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
    • Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten

    Für Nicht-Vertragsärzt:innen

    • Schriftlicher Antrag im Original
    • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, die die Teilnahme am kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst, den Umfang der erlaubten Dienste sowie die Gültigkeit des Vertrages abdeckt (Achtung: Eine allgemeine Bestätigung über gelegentliche ärztliche Tätigkeit ist nicht ausreichend)
    • Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten

    Bitte beachten Sie, dass bis auf Weiteres keine Nicht-Vertragsärzt:innen mehr in diese Dienstart aufgenommen werden.

    • Für Kinder- und Jugendärzt:innen ist die Teilnahme am kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtend. Eingeschlossen sind Vertragsärzt:innen, MVZ und Einrichtungen nach § 311 SGB V.
    • Dienstzeiten 1. Oktober bis 31. März:
      Fr. von 15–21 Uhr
      Sa., So., Feiertage 9–21 Uhr
    • Dienstzeiten 1. April bis 30. September:
      Fr. von 15–20 Uhr
      Sa., So., Feiertage 9–20 Uhr
    • Dienstplanung über BD Online
    • Weitere Informationen in der Bereitschaftsdienstordnung
    • Vergütet wird 60 Euro pro Stunde, 20 Euro pro GKV-Fall, maximal 120 Euro (an Feiertagen maximal 140 Euro die Stunde)
    • Die Abrechnung für Privatpatient:innen erfolgt durch den behandelnden Arzt
    • Es wird eine Kostenbeteiligung in Höhe von 13 Euro je Privatpatient:in in Abzug gebracht

    Bitte beachten Sie: Der Vorstand der KV Berlin hat in seiner Sitzung am 17. August 2023 zur Erprobung einer veränderten Vergütung der Dienste in den KV- Notdienstpraxen entschieden. Seit dem 1. Oktober 2023, zunächst bis zum 30. Juni 2024, gilt folgende grundsätzliche Vergütungssystematik:

    • Basisbetrag in Höhe von 50 Euro pro Stunde
    • Vergütung pro Behandlungsfall in Höhe von 20 Euro pro Fall
    • Jeder Behandlungsfall in der Stunde wird vergütet (keine Deckelung pro Stunde)

    Notdienstpraxen für Erwachsene

    Am Ärztlichen Bereitschaftsdienst können alle geeigneten Fachärzt:innen teilnehmen, die sich am Dienstsystem beteiligen möchten.

    Bitte beachten Sie, dass bis auf Weiteres keine Nichtvertragsärzt:innen mehr in diese Dienstart aufgenommen werden.

    Erforderliche Nachweise

    • Eintrag ins Arztregister der KV Berlin
    • Für Ärzt:innen außerhalb der Fachgruppen Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Anästhesie:
      • Teilnahme an Fortbildungen mit allgemeinmedizinischen / internistischen Inhalten nicht älter als zwei Jahre (Empfehlung: Notfallseminar der Heidelberger Mediziniakademie oder Refresherkurs Allgemeinmedizin) - alternativ Nachweis von 30 Fortbildungspunkten mit Veranstaltungen zu allgemeinmedizinisch / internistisch / notfallmedizinischen Inhalten nicht älter als zwei Jahre
    • Abgeschlossener Qualitätssicherungskurs oder Teilnahme an Fortbildungen mit notdienstspezifischen Inhalten, insbesondere zur Reanimation (Nachweis alle zwei Jahre mit mindestens zehn Fortbildungspunkten)
    • Teilnahme an der Einweisung in die Software "esQlab"
    • Nachweis einer vierstündigen Hospitation in einer KV-Notdienstpraxis
    • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

    Für Vertragsärzt:innen, MVZ und Einrichtungen nach § 311 SGB V:

    • Schriftliche Interessenbekundung zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst (E-Mail an ndp@kvberlin.de genügt)
    • Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
    • Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten
    • Dienstzeiten 1. Oktober bis 31. März: 
      Fr. von 15–21 Uhr
      Sa., So., Feiertage 9–21 Uhr
    • Dienstzeiten 1. April bis 30. September:
      Fr. von 15–20 Uhr
      Sa., So., Feiertage 9–20 Uhr
    • Dienstplanung über BD Online
    • Weitere Informationen in der Bereitschaftsdienstordnung
      • Vergütet wird 60 Euro pro Stunde, 20 Euro pro GKV-Fall, maximal 120 Euro (an Feiertagen maximal 140 Euro die Stunde)
      • Die Abrechnung für Privatpatient:innen erfolgt durch den behandelnden Arzt
      • Es wird eine Kostenbeteiligung in Höhe von 13 Euro je Privatpatient:in in Abzug gebracht

      Bitte beachten Sie: Der Vorstand der KV Berlin hat in seiner Sitzung am 17. August 2023 zur Erprobung einer veränderten Vergütung der Dienste in den KV- Notdienstpraxen entschieden. Seit dem 1. Oktober 2023, zunächst bis zum 30. Juni 2024, gilt folgende grundsätzliche Vergütungssystematik:

      • Basisbetrag in Höhe von 50 Euro pro Stunde
      • Vergütung pro Behandlungsfall in Höhe von 20 Euro pro Fall
      • Jeder Behandlungsfall in der Stunde wird vergütet (keine Deckelung pro Stunde)

      Dienst zur Todesfeststellung und Leichenschau
      • Approbation als Arzt/Ärztin
      • Ausreichende ärztliche Berufserfahrung
      • Eigener Pkw

      Für Vertragsärzt:innen

      • Schriftliche Interessenbekundung zur Teilnahme am fahrenden Dienst (E-Mail an aebd@kvberlin.de genügt)
      • Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
      • Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten

      Bitte beachten Sie, dass bis auf Weiteres keine Nichtvertragsärzt:innen mehr in diese Dienstart aufgenommen werden.

        Privatliquidation (GOÄ)

        Bitte schicken Sie Anträge und die benötigten Nachweise schriftlich im Original an:
        Kassenärztliche Vereinigung Berlin
        Abteilung Ärztlicher Bereitschaftsdienst
        ÄBD-Büro
        Masurenallee 6 A
        14057 Berlin


        Telefonischer Beratungsdienst
        • Teilnehmen können alle Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Praktische Ärzt:innen sowie andere geeignete Ärzt:innen mit einer für die Teilnahme am ÄBD (z.B. ÄBD-Teilnahme in anderen Bundesländern) ausreichenden ärztlichen Berufserfahrung.
        • Eintrag ins Arztregister der KV Berlin
        • Vertragsärzt:innen: Mindestens einjährige Tätigkeit in einer KV-Notdienstpraxis, einer vergleichbaren medizinischen Einrichtung oder im fahrenden ÄBD mit mindestens 100 Stunden Diensterfahrung
        • Nicht-Vertragsärzt:innen: Mindestens zweijährige Tätigkeit in einer KV-Notdienstpraxis oder im fahrenden ÄBD mit mind. 200 Stunden Diensterfahrung
        • Mindestens zwei Einweisungsdienste durch erfahrene Ärzt:innen der Leitstelle mit positivem Votum durch die Einweisenden

        Erforderliche Nachweise:

        • für angestellte Ärzt:innen: Einverständniserklärung des Arbeitgebers

        Für Vertragsärzt:innen

        • Schriftlicher Antrag im Original
        • Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
        • Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten

        Für Nicht-Vertragsärzt:innen

        • Schriftlicher Antrag im Original
        • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
        • Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, die die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Umfang der erlaubten Dienste sowie die Gültigkeit des Vertrages abdeckt (Achtung: Eine allgemeine Bestätigung über gelegentliche ärztliche Tätigkeit reicht nicht aus)
        • Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten
        • Formular zur Bekanntgabe der Bankverbindung

        Bitte beachten Sie, dass bis auf Weiteres keine Nicht-Vertragsärzt:innen mehr in diese Dienstart aufgenommen werden.

        • Dienstzeiten: täglich
          • 00.00 - 07.00 Uhr
          • 07.00 - 14.00 Uhr
          • 14.00 - 19.00 Uhr
          • 19.00 - 00.00 Uhr
        • Weitere Informationen in der Bereitschaftsdienstordnung

          Die Vergütung ist fallbezogen und beträgt

          • von 07.00 bis 00.00 Uhr 14,00 Euro pro Beratung
          • von 00.00 bis 07.00 Uhr 26,00 Euro pro Beratung.

           

          Bitte informieren Sie die jeweiligen Kolleg:innen des ÄBD/NDP-Büros sofern sich an Ihren persönlichen Daten etwas ändert.