Verordnungs-News

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Verordnungs-News Nr. 10, 25.10.2022

Arzneimittel

Paxlovid® – verlängerte Haltbarkeit und Verordnungshinweise

Crinohermal fem® – Ergänzung Anlage II (Lifestyle Arzneimittel) der AM-RL

Lifestylearzneimittel sind nach Definition des § 34 Abs. 1 SGB V Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Damit sind sie von der Versorgung nach § 31 SGB V ausgeschlossen. Dies sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen. Da es sich dabei um Arzneimittel handelt, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist, sind Verbraucher:innen für deren Finanzierung selbst verantwortlich.

In der Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) werden die von der Versorgung zulasten der GKV ausgeschlossenen Wirkstoffe und Lifestyle-Arzneimittel konkretisiert. Der am 11. Oktober 2022 in Kraft getretene G-BA-Beschluss ist mit dem folgenden Fertigarzneimittel ergänzt worden:

Verbesserung des Haarwuchses

  • Arzneimittel mit Flupredniden-21-acetat; Estradiol: Crinohermal fem®

Die Gründe der G-BA Entscheidung finden Sie hier.
 

Stimulantien – Erweiterung Anlage III (Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse) der AM-RL

Nach Anlage III, Nummer 44 der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) sind Stimulantien von der Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht unter anderem bei Erwachsenen ab einem Alter von 18 Jahren mit Hyperkinetischer Störung bzw. Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung (ADS/ADHS), sofern die Erkrankung bereits im Kindesalter bestand, im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie, wenn sich andere Maßnahmen allein als unzureichend erwiesen haben.

Die Arzneimittel dürfen nur von Spezialist:innen für Verhaltensstörungen verordnet und unter deren Aufsicht angewendet werden. In therapeutisch begründeten Fällen können bei fortgesetzter Behandlung Verordnungen für Erwachsene auch von Spezialist:innen für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen vorgenommen werden. 

Mit der aktuellen Anpassung können Stimulantien nun auch bei Erwachsenen mit ADS/ADHS jenseits des vollendeten 21. Lebensjahres, bei Fortführung einer bereits aufgenommenen Behandlung in therapeutisch begründeten Fällen, durch Spezialist:innen für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen verordnet werden.

Der Beschluss ist zum 7. Oktober 2022 in Kraft getreten. Die tragenden Gründe finden Sie hier.

Bundesweite Praxisbesonderheiten – Ablauf und Neuheiten

Umschreibungen von Privat- in Kassenrezepte nicht zulässig

Verordnungen dürfen von Vertragsärzt:innen nur ausgestellt werden, wenn diese sich persönlich vom Krankheitszustand der Patient:innen überzeugt haben oder wenn ihnen der Zustand aus der laufenden Behandlung bekannt ist (§ 15 Bundesmantelvertrag-Ärzte). 

Umschreibungen von Privatrezepten aus der Notfallversorgung im Krankenhaus, nachträglich in Kassenrezepte, sind nicht zulässig. Die Erstattung der in der Notversorgung erstellten Privatrezepte erfolgt im Antragsverfahren der Patient:innen mit ihrer Krankenkasse. Dazu sind das Privatrezept sowie die Apothekenquittung einzureichen. 

Beim Ausstellen von Kassenrezepten ist das aktuelle Datum anzugeben. Rückdatierungen von Rezepten sind nicht zulässig. 

Ebenso sind Arzneimittel oder andere Leistungen nicht nachträglich auf einem Kassenrezept zu verordnen, z. B. weil Patient:innen sich die Arzneimittel o.ä. schon in der Apotheke besorgten.
Dies gilt auch für Anfragen aus Apotheken, die aus Abrechnungsgründen, ein neues Rezept erwünschen.

Heilmittel

Ab 1. Januar 2023 Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf

Telemedizinische Ergotherapie seit 1. Oktober 2022 möglich

Sonstige veranlasste Leistungen

Außerklinische Intensivpflege – Verordnungen ab 31. Oktober 2023

Krankenhausbegleitungs-Richtlinie (KHB-RL) ab 1. November 2022

Rehabilitationssport und Funktionstraining – Anpassung Muster 56 

Sonstiges

Onlineseminare für neue Ärzt:innen im November und Dezember 2022

Für Ärzt:innen, deren Teilnahmebeginn an der vertragsärztlichen Versorgung noch nicht allzu lange zurückliegt oder kurz bevorsteht, bieten wir zwei thematisch geteilte Informationsveranstaltungen zu den vielfältigen und teils komplexen Regelungen rund um die Verordnung, sowie zum Thema der elektronischen Bestellung des Sprechstundenbedarfs (SSB) an. 

Seminar I (22. November 2022 von 18-20 Uhr) umfasst die Themen:

  • Arzneimittel
  • Impfstoffe
  • Sprechstundenbedarf
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung

Zur Anmeldung

Seminar II (24. November 2022 von 18-20 Uhr) umfasst die Themen:

  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • sonstigen Leistungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung 

Zur Anmeldung

Seminar III (14. Dezember 2022 von 16-17 Uhr) umfasst die SSB-Themen:

  • elektronisches Bestellverfahren, inkl. Live-Vorführung
  • anforderungsfähige Artikel
  • Tipps und Tricks

Für dieses Seminar können Sie und auch Ihr Praxispersonal sich hier anmelden.