Verordnungs-News

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Verordnungs-News Nr. 09, 30.09.2024

Auslieferung von Influenza-Impfstoffen hat begonnen

Seit diesem Monat werden die Influenza-Impfstoffe der Saison 2024/2025 an die Apotheken ausgeliefert. Das Paul-Ehrlich-Institut hat bereits 18,1 Mio. Impfstoffdosen der aktuellen Saison freigegeben (Stand 22. September 2024, siehe hier unter Impfstoffdosen 2024/2025).

Die im Winter und Frühjahr vorbestellten Impfstoffdosen können nun in der Apotheke, für die die Vorbestellung erfolgte, abgerufen werden. Sind über Ihre Vorbestellung hinaus oder ohne Vorbestellung Influenza-Impfstoffe für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) notwendig, bestellen Sie diese bitte als Sprechstundenbedarf (siehe Ausstellung der Rezepte).
 

Wer darf geimpft werden? Anspruch gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie

Gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL), Anlage I haben Versicherte Anspruch auf die Influenza-Schutzimpfung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sofern sie einer der dort genannten Risikogruppen angehören. 

Hierzu zählen:

  • Alle Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr 
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer in der Anlage 1 genannten chronischen Grunder-krankung
  • Alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, mit erhöhtem Risiko aufgrund eines Grundleidens ab dem 1. Trimenon
  • Bewohner:innen in Alters- und Pflegeheimen
  • Medizinisches Personal
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr 
  • Kontaktpersonen von Menschen mit bestimmtem Risiko  
  • Personen mit beruflicher Gefährdung durch Geflügel und Wildvögel

Welche Impfstoffe können verabreicht werden?

Es sind verschiedene Influenza-Impfstoffe zur Verabreichung für Erwachsene und Kinder ab einem Alter von sechs Monaten zugelassen (siehe Tabelle „Übersicht Influenza-Impfstoffe Saison 2024/2025“ unten). 

Erwachsene ab 60 Jahren sind laut SI-RL mit dem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Influenza-Impfstoff (momentan nur Efluelda®) mit aktueller, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlener Antigenkombination, zu impfen. 
Bitte beachten Sie, dass die Ausnahmeregelung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Verab-reichung des konventionellen Influenza-Impfstoffes für Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, zum 31. März 2023 außer Kraft getreten ist (siehe auch Verordnungs-News 2023 Nr. 1 und Nr. 3). Damit haben Erwachsene ab 60 Jahren in der aktuellen Saison nur noch Anspruch auf den Hochdosis-Influenza-Impfstoff.  

Impfstoffalternativen bei Lieferengpässen

Die SI-RL (§ 11a) ermöglicht bei Versorgungsengpässen die Abgabe eines alternativen Impfstoffs, der in der Anlage 3 der SI-RL gelistet ist. Voraussetzung ist, dass das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) den Lieferengpass festgestellt und auf der Lieferengpassliste veröffentlicht hat. Der Anspruch auf einen alternativen Impf-stoff besteht für die Zeit des Lieferengpasses und sofern die Schutzimpfung zeitgerecht erfolgen soll. 
In der Anlage 3 der SI-RL sind empfohlene Alternativen und Hinweise zur Umsetzung bei Lieferengpässen aufgelistet. Für Erwachsene ab 60 Jahren steht als Alternative ein konventioneller Influenza-Impfstoff zur Verfügung.

Bestellung von Influenza-Impfstoffen

Bitte beachten Sie: Seit Herbst 2022 können auch Apotheken Impfungen gegen Influenza anbieten. Sofern sich in Ihrer Nähe impfende Apotheken befinden, könnte dies eine Reduzierung von Impfabnahmen in Ihrer Praxis zur Folge haben. Bitte beziehen Sie dies bei der Bestellung der Impfstoffe, wenn möglich, mit ein.

Bitte orientieren Sie sich bei Bestellungen/Nachbestellungen am Bedarf der letzten Saison, sofern sich hinsichtlich der Zusammensetzung Ihres Patient:innenklientels, der Fallzahlen und der Praxisgröße keine Veränderungen ergeben haben.

Übersicht Influenza-Impfstoffe Saison 2024/2025

Influenza-Impfstoff

GKV-Belastungspreis pro Dosis
(anhand der 10er Packung berechnet)
Stand 14.12.2023

 zugelassenes Anwendungsalter 
 
Influvac® Tetra 2024/202513,17 EuroErwachsene und Kinder ab 6 Monaten
Xanaflu® Tetra 2024/202513,17 EuroErwachsene und Kinder ab 6 Monaten
Flucelvax® Tetra 2024/202513,18 EuroErwachsene und Kinder ab 2 Jahren
Influsplit® Tetra 2024/202513,81 EuroErwachsene und Kinder ab 6 Monaten
Vaxigrip® Tetra 2024/202513,81 EuroErwachsene und Kinder ab 6 Monaten
Fluad® Tetra 2024/202525,09 EuroErwachsene ab 50 Jahren
Fluenz® Tetra 2024/2025 Nasenspray (LAIV)*26,39 Euro (nur als Einzeldosis verfügbar) Kinder und Jugendliche von 2-17 Jahren
Efluelda® 2024/202543,50 EuroErwachsene ab 60 Jahren

* SI-RL: Kann im medizinisch begründeten Einzelfall eine Impfung mit inaktivierten Influenza-Impfstoffen (IIV) nicht durchgeführt werden (z. B. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen), können Mehrkosten durch die Anwendung eines nasalen, attenuierten Influenza-Lebendimpfstoffs (LAIV) gerechtfertigt sein.

Wie in den Vorjahren werden die Influenza-Impfstoffe sowohl mit als auch ohne Kanüle in den Verkehr gebracht. Die benötigten Einmalkanülen zählen zu den Kosten, die gemäß EBM bereits in den Symbolnummern zur Vergütung in den Impfvereinbarungen enthalten sind. Ein Bezug als Sprechstundenbedarf (SSB) ist somit nicht möglich. 

Abstand zur COVID-19 Impfung

Momentan ist kein Kombinationsimpfstoff Influenza/COVID-19 verfügbar und somit nur die Gabe der einzelnen Impfstoffe möglich.

Die Influenza-Impfung sollte lt. RKI im Spätherbst (Oktober bis Mitte Dezember) erfolgen. Sofern die Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen COVID-19 besteht, ist die gleichzeitige Verabreichung der beiden Impfstoffe möglich. Zwischen der COVID-19-Impfung und der Verabreichung von Totimpfstoffen muss kein Impfabstand eingehalten werden. Die Injektion sollte bei simultaner Gabe jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen (siehe RKI).

Ausstellen der Rezepte

Verordnungen für Influenza-Impfstoffe für GKV-Versicherte erfolgen ausschließlich (auch im Einzelfall):

  • auf einem Muster 16-Formular (rosa Rezept) 
  • ohne Namensnennung der Versicherten/des Versicherten 
  • Kostenträger für alle gesetzlich Versicherten: AOK Nordost 
  • Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) sind mit „8" und „9" zu kennzeichnen
  • Höchstmenge pro Rezept: 70 Impfdosen Influenza-Impfstoff – ggf. mehrere Rezeptformulare nutzen 
  • bitte vermerken: „Verordnung gültig bis 30.04.2025“ (dient der Apothekenabrechnung)
  • die Bestellung erfolgt produktbezogen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.

Auf diesem Muster 16-Formular sind ausschließlich Impfstoffe zu verordnen.