Aus der KV Berlin
Honorarverhandlungen enden ohne Schiedsamt
Nach mehreren zähen Verhandlungsterminen zum Honorarvertrag 2024 einigte sich die KV Berlin mit den Krankenkassen auf Eckpunkte – der sich aus den Eckpunkten ergebene Honorarvertrag 2024 steht noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Prüfung.
Zentrale Ergebnisse der Verhandlungen
In Anlehnung an den bundesweiten Orientierungswert wird der regionale Vergütungspunktwert um +3,85 Prozent erhöht. Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) wird um -0,1751 Prozent angepasst. Weiterhin werden die bisherigen voraussichtlichen Fördervolumen um weitere 2 Mio. Euro pro Jahr auf rund 10,5 Mio. Euro pro Jahr erhöht und es konnten acht neue förderungswürdige Leistungen für 2024 und sogar schon für 2025 mit einem voraussichtlichen Fördervolumen von insgesamt 2,55 Mio. Euro pro Jahr außerhalb der MGV vereinbart werden.
Einen Überblick zu den Ergebnissen der Honorarverhandlungen 2024 finden Sie in der Praxis-News vom 12. Januar 2024.
KV Berlin prüft Abrechnungsmöglichkeiten von Hybrid-DRG
Zum 1. Januar ist die Verordnung über eine spezielle sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) in Kraft getreten. Allerdings konnte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aus rechtlichen Gründen keine Regelung zum Abrechnungsverfahren treffen, weshalb es nun an der Selbstverwaltung ist, ein solches Verfahren auf den Weg zu bringen.
Die Hybrid-DRG-V enthält einen Katalog mit ersten Leistungen, die ab Januar nach den neuen Hybrid-DRG bezahlt werden sollen. Auch die Höhe und Art der Vergütung ist darin festgelegt. Vertragsärzt:innen und Krankenhäuser erhalten dann für die ausgewählten Leistungen dieselbe Vergütung. Dabei ist es egal, ob der Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt wird.
Ab 1. Januar: Startkatalog für fünf Leistungsbereiche (Anlage 1 Hybrid-DRG-V):
- Bestimmte Hernien-Eingriffe
- Entfernung von Harnleitersteinen
- Ovariektomien
- Arthrodesen der Zehengelenke
- Exzision eines Sinus pilonidalis
Die im Startkatalog aufgeführten Eingriffe werden über eine Fallpauschale, sogenannte Hybrid-DRG, vergütet (Anlage 2 Hybrid-DRG-V).
Die Vertreterversammlung der KV Berlin hatte sich bereits in ihrer Klausur am 11. November 2023 mit den Hybrid-DRG beschäftigt. Die KV Berlin konzipiert seitdem Möglichkeiten zur Abrechnung der Hybrid-DRG über die KV Berlin. Dies wird jedoch durch die Kurzfristigkeit des Verordnungserlasses und noch nicht veröffentlichte Abrechnungsbestimmungen erheblich erschwert. Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir im PID dazu informieren.
Weitere Informationen zur Hybrid-DRG-V lesen Sie in der Praxis-News vom 28.12.2023.
Zahlungsavis zur Restzahlung wird im Januar zum letzten Mal postalisch versendet
Die KV Berlin weist daraufhin, dass im Januar 2024 das Zahlungsavis zur Restzahlung letztmalig per Post verschickt wird. Das Zahlungsavis ist dann auch im Online-Portal der KV Berlin unter „Dokumente abrufen“ einsehbar und kann von Ihnen dort abgerufen werden, wie auch der Kontoauszug. Ab April 2024 ist das Zahlungsavis dann nur noch über das Online-Portal abrufbar.
Das Service-Center der KV Berlin steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung:
- 030 / 31 003-999
- Service-Center@kvberlin.de
- Kontaktformular
Livestream zu HVM-Anpassungen – letzte Gelegenheit für Anmeldungen
Zum 1. Januar wurde der Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) angepasst. Dies hatte die Vertreterversammlung auf ihrer Sitzung im November 2023 beschlossen. Konkret geht es um eine Kürzung der RLV-relevanten Fälle um 10 Prozent und die Absenkung der Restquote um 50 Prozent. Am 19. Januar informiert die KV Berlin von 13 bis 15 Uhr in einem Livestream über Details zu den Anpassung des HVM. Interessierte Mitglieder können sich jetzt noch für die Online-Veranstaltung anmelden.
Wie bei den vergangenen Livestreams haben Sie auch dieses Mal wieder die Möglichkeit, direkt bei der Veranstaltung Fragen über ein Chatportal einzureichen oder den Referent:innen bereits vorab mit Ihrer Anmeldung zur Veranstaltung eine Frage, die für den Livestream aufbereitet und am Veranstaltungstag beantwortet wird, mit auf den Weg zu geben.
Hinweis: Die Veranstaltung wird aufgzeichnet und wird zeitnah im Mitgliederbereich der KV-Website bereitgestellt
Videovortrag zu HVM-Anpassungen ab 2024
Um Praxen die Thematik näherzubringen, bietet die KV Berlin einen Videovortrag an. Darin erläutert Dr. Markus Jäckel, Hauptabteilungsleiter Abrechnung und Honorarverteilung bei der KV Berlin, die seit 1. Januar geltende Systematik.
Den Vortrag können Sie in der Mediathek der KV Berlin abrufen. (Bitte loggen Sie sich dazu in den Mitgliederbereich auf der Website ein. Nach der Anmeldung gelangen Sie über das Menü „Für Praxen" > „Mitgliederbereich" > „Mediathek Mitgliederbereich" zur Mediathek.)
Aus der Gesundheitspolitik
Versorgungsgipfel zur ambulanten Versorgung
Am 9. Januar traf sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit Vertreter:innen der Ärzteschaft und des GKV-Spitzenverbands, um sich über ein Reformpaket zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung abzustimmen. Im Mittelpunkt stehen die Themen Entbudgetierung, Entbürokratisierung und Digitalisierung.
Die Entbudgetierung der Hausärzt:innen solle laut Lauterbach so schnell wie möglich nach ähnlicher Systematik wie die der Kinder- und Jugendärzt:innen erfolgen. Der Honorarzuwachs für die Hausärzt:innen liege bundesweit bei einem dreistelligen Millionenbetrag. Das Maßnahmenpaket zur Stärkung der ambulanten Versorgung wird in zwei Versorgungsgesetzen umgesetzt werden, das Versorgungsgesetz I soll noch im Januar vorgelegt werden. Neben der Entbudgetierung sind unter anderem weitere Maßnahmen geplant:
- Die Einführung einer jahresbezogenenen und hausärztlichen Versorgungspauschale für Chroniker mit Dauermedikation. Die Pauschale soll einmal jährlich abgerechnet werden und häufige Quartalsbesuche von chronisch Kranken reduzieren.
- Eine hausärztliche Vorhaltepauschale für bestimmte Versorgerpraxen in einer Region. Dafür müssen Kriterien definiert werden, wie Hausbesuche oder eine gewissen Anzahl an Patient:innen.
KV-Vorstand Burkhard Ruppert äußerte sich zu den Ergebnissen des Versorgungsgipfels auf X: „Es ist immer noch nicht klar, wann genau die Entbudgetierung für die Hausärztinnen und Hausärzte startet und woher das Geld für die neuen Ideen kommen soll. Hier fordern wir, dass es zusätzliches Geld geben muss. Wir sind enttäuscht, dass die Entbudgetierung für die fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen außen vor bleibt. Herr Lauterbach ist auch weiterhin auf dem fachärztlichen Auge blind.“
Zu dem Thema wird die KV Berlin weiter informieren.
KBV-Petition: Über eine halbe Million Unterschriften für die ambulante Versorgung
Noch sind nicht alle Stimmen abschließend ausgezählt, doch mit Stand 5. Januar haben unglaubliche 545.000 Mitzeichnende die Petition der KBV „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ unterzeichnet. Damit hat die Petition mit Online-Unterschriften und Unterschriftenlisten bereits jetzt die notwendige Anzahl von 50.000 Unterschriften erreicht, damit die KBV in öffentlicher Ausschusssitzung im Bundestag angehört wird. Der Petitionsausschuss hat bereits signalisiert, dass er sich im Februar in einer Anhörung mit den Anliegen befassen wird.
„Das ist der Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung Politik. Die Bürgerinnen und Bürger machen sich große Sorgen um den Erhalt der wohnortnahen und qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung. Sie rufen die Politik zum Handeln auf“, kommentierte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen das vorläufige Ergebnis.
Für die Praxis
1. Quartal 2024: Änderungen auf einen Blick
Von Abrechnungsthemen über genehmigungspflichtige Leistungen bis hin zur Digitalisierung – der Quartalswechsel bringt wieder zahlreiche Neuerungen für Praxen. Für einen Überblick über wichtige Änderungen empfiehlt sich ein Blick auf die KV-Website unter „Neu zum Quartal“. Mit Auswahl des Filters „Neu zum 1. Januar“ werden alle Praxis-News mit Neuigkeiten zum 1. Januar angezeigt.
Auch die KBV hat alle wesentlichen Änderungen auf einer Seite zusammengefasst.
Änderungen beim ICD-10-GM
Seit 1. Januar 2024 gilt eine neue Version der ICD-10-GM. Die in den Praxisverwaltungssystemen integrierte Kodierunterstützung wurde turnusgemäß überprüft. Aufgrund von Änderungen in der ICD-10 wurden vereinzelt Hinweise zur Kodierung aktualisiert. Die angepassten Hinweise berücksichtigen die Erweiterung der ICD-10-GM beim Diabetes mellitus zur Dokumentation der Hypoglykämie und Insulinresistenz. Des Weiteren wurden Hinweise zur dauerhaften Kodierung der Sepsis erarbeitet und aufgenommen. Die Kodiervorgaben selbst sind unverändert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite der KBV.
Long-COVID-Netzwerk der KV Berlin: Neue Leitung und Termine für Netzwerktreffen 2024
Das Long-COVID-Netzwerk der KV Berlin wird auch 2024 fortgesetzt. Anfang 2022 von der KV Berlin ins Leben gerufen und organisiert von Dr. Annette Dancau, Beratungsärztin, hat es sich gut etabliert und besteht aktuell aus rund 70 Mitgliedern. Ab 2024 gibt es eine Neuerung, denn ab diesem Jahr wird das Long-COVID-Netzwerk von zwei Mitgliedern übernommen: Christian Gogoll, Internist und Pneumologe, und Dr. Lucinde Schleifer, Psychologische Psychotherapeutin, haben sich bereit erklärt, die Leitung des Long-COVID-Netzwerkes in 2024 zu übernehmen.
Alle Termine für 2024 im Überblick
Das erste Treffen im neuen Jahr findet am 21. Februar um 17 Uhr als Präsenzveranstaltung in der KV Berlin statt (Anmeldungen unter longcovid@kvberlin.de). Neben dem Rückblick auf den 2. Deutschen Long-COVID-Kongress in Jena stehen bei diesem Netzwerktreffen ein Kurzreferat zu pneumologischen Aspekten von PD Dr. Matthias Krüll (Pneumologe), der Austausch über die im Dezember 2023 vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) beschlossene neue Long-COVID-Richtlinie (LongCOV-RL) (weitere Informationen zum G-BA-Beschluss in der KBV-PraxisNachricht) sowie ein Ausblick auf die Netzwerkaktivitäten in 2024 auf dem Plan.
Alle weiteren bisher feststehenden Termine für die Netzwerktreffen 2024 finden Sie auf der Long-COVID-Themenseite.
Werden Sie Teil des Long-COVID-Netzwerks
Sie behandeln Long-COVID oder ME/CFS-Patient:innen und wollen Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen mit Kolleg:innen teilen? Werden Sie Teil des Long-COVID-Netzwerks der KV Berlin. Füllen Sie dafür die Abfrage zu Ihrer Spezialisierung und bevorzugten Kontaktmöglichkeit aus.
Über diesen Link können sich für das Long-COVID-Netzwerk anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie dafür im Mitgliederbereich der KV-Website eingeloggt sein müssen.
116117-Terminservice: Aktualisierung der Anleitung
Die kv.digital hat eine Anleitung für Praxen für den 116117 Terminservice aktualisiert. Hintergrund ist, dass nach einem Update der Software beim Einstellen von Terminen und Terminserien automatisch Feiertage blockiert werden. Diese können durch die Praxis händisch wieder freigegeben werden. Das Tutorial 3 „Termine einstellen und verwalten“ wurde entsprechend angepasst.
Weitere Informationen zu Video-Tutorials, Anleitungen und FAQ zur Terminverwaltungssoftware finden Sie unter praxis.116117-termine.de
KBV-Serviceheft zur Ultraschalldiagnostik jetzt auch gedruckt verfügbar
Das Serviceheft „Ultraschalldiagnostik – Hinweise zur Genehmigung, zu Ultraschallkursen und Qualitätsprüfungen" liegt jetzt auch in gedruckter Form vor. Es kann kostenfrei über die KBV-Mediathek bestellt werden.
Das Heft war im September 2023 zunächst nur als Webversion erschienen. Die KV Berlin hat dazu in einer Praxis-News informiert.
Angebot der gematik: Störungsmeldungen jetzt auch per WhatsApp
In Ergänzung zum Fachportal der gematik und dem Social Media-Kanal auf X informiert die gematik nun auch auf WhatsApp zu TI-Störungen und Entwarnungen.
Mit dem Messengerdienst WhatsApp sollen noch mehr Professionals aus dem Gesundheitsbereich, die von den Einschränkungen der Telematikinfrastruktur (TI) betroffen sind, schnellstmöglich erreicht und über den aktuellen Stand aufklärt werden. Interessierte können den Kanal abonnieren; Voraussetzung für die Nutzung ist die Installation und Registrierung bei „WhatsApp Messenger“.
Hinweis: Sollte der gematik-Kanal noch nicht über die Kanalsuchfunktion bei WhatsApp gefunden werden, nutzen Sie bitte den Direktlink.
Weitere Meldungen
Änderungen zum 1. Januar
Der Bewertungsausschuss hat Anfang Dezember mehrere Beschlüsse gefasst, die zu einer Weiterentwicklung des ambulanten Operierens und Förderung der Ambulantisierung beitragen sollen.
Zunächst keine Reduzierung bei vorherigen ePA-Versionen
Vertragsärzt:innen droht vorerst keine Reduzierung der TI-Pauschale, sollten sie nicht die aktuellste ePA-Version unterstützen
Aktualisierung der europäischen Krankenversichertenkarte
Die Vereinbarung zur europäischen Krankenversichertenkarte wird aufgrund veränderter EU-Vorgaben zum 1. Januar angepasst.
Mpox-Impfung nur noch per GOÄ und Privatrezept
Der Kooperationsvertrag zur Durchführung von Impfungen gegen das Mpox-Virus durch HIV-Schwerpunkteinrichtungen im Land Berlin mit dem Impfstoff Jynneos® wurde zum 13. Dezember aufgehoben.
Weitere Maßnahmen zur Ambulantisierung beschlossen
Ab 1. Januar gelten weitere Maßnahmen, die teilweise auch für Vertragsärzt:innen relevant sind.
Höhere Vergütung für kurärztliche Leistungen
Rückwirkend ab 1. Oktober 2023 steigen die Pauschalen, die im Kurarztvertrag aufgeführt sind. Weitere Änderungen erfolgen zum 1. Januar 2024.
Ballondilatation der Tuba Eustachii keine EBM-Leistung
Die Ballondilatation der Tuba Eustachii ist laut Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) zum Auskunftsverfahren keine Leistung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).