Die Ballondilatation der Tuba Eustachii ist laut Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) zum Auskunftsverfahren keine Leistung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).
Hintergrund für den Beschluss ist ein Antrag auf Auskunft für die Leistung beim BA. Obstruktive Tubenfunktionsstörungen werden oftmals konservativ medikamentös behandelt. Mit der Parazentese und gegebenenfalls dem Einsatz von Paukendrainagen haben sich daneben chirurgische Behandlungsmöglichkeiten etabliert, um eine Wiederherstellung der Belüftungsfähigkeit der Paukenhöhle zu erreichen.
Die Ballondilatation der Tuba Eustachii stellt ein neues Verfahren dar, deren Nutzen und Risiken gegenüber den obengenannten etablierten Methoden abgewogen werden müssen.