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11.01.2024

Ballondilatation der Tuba Eustachii keine EBM-Leistung

EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Die Ballondilatation der Tuba Eustachii ist laut Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) zum Auskunftsverfahren keine Leistung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).

Hintergrund für den Beschluss ist ein Antrag auf Auskunft für die Leistung beim BA. Obstruktive Tubenfunktionsstörungen werden oftmals konservativ medikamentös behandelt. Mit der Parazentese und gegebenenfalls dem Einsatz von Paukendrainagen haben sich daneben chirurgische Behandlungsmöglichkeiten etabliert, um eine Wiederherstellung der Belüftungsfähigkeit der Paukenhöhle zu erreichen.

Die Ballondilatation der Tuba Eustachii stellt ein neues Verfahren dar, deren Nutzen und Risiken gegenüber den obengenannten etablierten Methoden abgewogen werden müssen.