Aus der KV Berlin
Vertreterversammlung wählt Mitglieder für die beratenden Fachausschüsse
Bei der Vertreterversammlung am 1. März 2023 wurden die Mitglieder der beratenden Fachausschüsse für die hausärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung sowie der angestellten Ärzt:innen gewählt. Die Listen mit den Namen der Mitglieder sowie deren persönlichen Stellvertreter:innen können Sie hier einsehen. Die Wahl der jeweiligen Vorsitzenden der einzelnen beratenden Fachausschüsse erfolgt dann vsl. im April.
Aus der Gesundheitspolitik
Entbudgetierung in der Kinder- und Jugendmedizin: Auch Fachärzt:innen sollen profitieren
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen neuen Entwurf zur Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin vorgelegt. Die wesentliche Änderung gegenüber des ersten Entwurfs (siehe PID Nr. 3) ist zum einen, dass Krankenkassen kein zuvor gezahltes Honorar zurückfordern können, sollte von der für die Kinderheilkunde vorgesehenen Vergütung etwas übrig bleiben. Stattdessen sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen Zuschläge zur Förderung der allgemeinen Kinder- und Jugendmedizin vereinbaren. Zum anderen werden kinder- und jugendpsychiatrische Leistungen in den neuen Entwurf miteinbezogen. Während für letztere Leistungen eine tatsächliche Entbudgetierung angedacht ist – die Leistungen sollen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung mit festen Preisen vergütet werden – wird bei den Leistungen des kinder- und jugendmedizinischen Versorgungsbereichs (inklusive der speziellen Kinder- und Jugendmedizin) weiterhin auf Nachzahlungen gesetzt.
Die neuen Regelungen zur Verteilung des kinderärztlichen Honorars sollen ab dem 1. April 2023 gelten. Der Bewertungsausschuss soll verpflichtet werden, bis Ende Mai ein Verfahren festzulegen, mit dem die Kassen und KVen die Gesamtvergütung bestimmen, die auf die betroffenen Leistungen entfällt.
Leider sieht das BMG auch mit dem neuen Entwurf keine reine Entbudgetierung für die Kinder- und Jugendmedizin vor. In der Beurteilung des Entwurfs schließt sich die KV Berlin deshalb der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an: Geplant ist ein für KVen weiterhin aufwendiges und bürokratisches Verfahren, bei dem die entsprechenden Leistungen im Budget verbleiben und später nachgezahlt werden. Das ist insbesondere deshalb unverständlich, weil es ein sehr gutes, einfaches und vielfach erprobtes Verfahren für die Entbudgetierung von Leistungen gibt.
Der Änderungsantrag muss jetzt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) beraten werden. Die KV Berlin wird hierzu informieren.
Neuer KBV-Vorstand gewählt: Gassen bleibt Vorstandsvorsitzender
Die Vertreterversammlung (VV) der KBV hat auf ihrer konstituierenden Sitzung am 3. März 2023 einen neuen Vorstand für die KBV gewählt. Dr. Andreas Gassen wurde erneut zum Vorstandsvorsitzenden gewählt. Dr. Stephan Hofmeister bleibt stellvertretender Vorstandsvorsitzender. Neu im Vorstandsteam ist Dr. Sibylle Steiner, die zuletzt als Dezernentin im Dezernat Ärztliche und veranlasste Leistungen bei der KBV tätig war. Mehr zur Wahl lesen Sie hier.
Bereits einen Tag zuvor hatte die KBV-VV Dr. Petra Reis-Berkowicz erneut zur Vorsitzenden gewählt. Als Stellvertretende stehen ihr Dr. Anke Pielsticker und Dr. Rolf Englisch zur Seite. Außerdem verabschiedete die neu formatierte KBV-VV eine Resolution zur geplanten Krankenhausreform der Bundesregierung. Die Beschlüsse und Reden sowie die Aufzeichnung der konstituierenden Sitzung stellt die KBV hier zur Verfügung.
Bundesgesundheitsministerium stellt Digitalisierungsstrategie vor
In der vergangenen Woche stellte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Eckpunkte seiner Digitalisierungsstrategie vor und kündigt damit einen „Neustart“ an. Im Kern sollen digitale Versorgungsprozesse, Datennutzung und Technologien in den nächsten Jahrzehnten so weiterentwickelt werden, dass die Gesundheitsversorgung verbessert wird. Die verschiedenen Maßnahmen sollen in zwei Gesetze – das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz – gegossen werden.
Die Praxen als zentrale Akteurinnen im Gesundheitswesen werden von den Gesetzen betroffen sein. Welche Änderungen die Gesetzesvorhaben konkret für die Praxen bringen könnten, lesen Sie in der kommenden PID-Sonderausgabe „Digitalisierung“.
Für die Praxis
Für MVZ: Bis 31. März an Zi-Befragung teilnehmen
Zum 1. März startete das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) in die fünfte Erhebungswelle seines Zi-MVZ-Panel. Bis zum 31. März 2023 können MVZ noch an der Befragung teilnehmen; für die Teilnahme wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 350 Euro gezahlt. Darüber hinaus erhalten die MVZ Zugang zu einem individuell für ihr MVZ zugeschnittenes Online-Berichtsportal mit Auswertungsergebnissen, Vergleichskennzahlen zur Versorgungstätigkeit und zu wirtschaftlichen Aspekten.
Worum geht es?
Mit dem MVZ-Panel nimmt das Zi die bundesweite Wirtschafts- und Versorgungsstruktur in den Blick, ähnlich zum Zi-Praxis-Panel (PiPP) für Praxen. Der Fokus der diesjährigen Befragung liegt auf der Fort- und Weiterbildung von nicht ärztlichem Personal.
Um mit repräsentativen Daten Transparenz zur Versorgungstätigkeit und wirtschaftlichen Lage in MVZ herzustellen, sind alle MVZ aufgefordert, sich an der Befragung zu beteiligen.
So nehmen MVZ teil
An der Teilnahme interessierte MVZ, die keine Zugangsdaten für den Online-Fragebogen erhalten haben, können das Kontaktformular unter www.zi-mvz-panel.de nutzen, um diese anzufordern. Dort erhalten gibt es auch weitere Informationen zum Panel.
AOK-Versicherte: Genehmigungsvorbehalt für Krankenhausbehandlungen auch 2023 ausgesetzt
Bereits seit dem 1. Juni 2021 (siehe PID 11/2021) können Versicherte der AOK Nordost ohne Genehmigungsvermerk der Krankenkasse auf der Verordnung (Muster 2) zur Behandlungsaufnahme in allen Berliner Krankenhäusern vorstellig werden, sie benötigen seither für eine Krankenhauseinweisung lediglich eine gültige eGK und die Verordnung. Die AOK Nordost hat nun gegenüber der KV Berlin mitgeteilt, dass diese Regelung auch 2023 bis auf Weiteres fortgesetzt werden soll.
Bitte beachten: Bei der Behandlung bzw. bei Eingriffen, die grundsätzlich nicht zu den Regelleistungen der GKV gehören, ist weiterhin eine Genehmigung der AOK Nordost erforderlich.
Weitere Meldungen
Schutzimpfungsvereinbarungen zum 1. Januar 2023 angepasst
In den Berliner Vereinbarungen zur Durchführung von Schutzimpfungen wurde die Vergütung der Grippeschutzimpfung angepasst und eine neue Dokumentationsziffer für die Gelbfieberimpfung aufgenommen.
Neues Angebot: Fortbildung zur außerklinischen Intensivpflege
Hausärzt:innen können jetzt über eine zertifizierte Onlinefortbildung hinreichende Kompetenzen erlangen, die sie für eine Genehmigung zur Verordnung außerklinischer Intensivpflege benötigen.
PCR-Tests werden ab April geringer vergütet
Die Vergütung für den PCR-Test auf SARS-CoV-2 (GOP 32816) wird zum 1. April auf 19,90 Euro abgesenkt. Zudem wurde für die GOP 32851 der Leistungsinhalt im EBM klargestellt.
Versorgungsangebot „VorsorgePlus“: Vertrag angepasst
Für das übergreifende Versorgungsangebot „VorsorgePlus“ wurden die Teilnahmevoraussetzungen für Versicherte konkretisiert.
Neue Vertrags-Anlagen seit 1. Januar 2023
An der „Gesund schwanger“-Vereinbarung teilnehmende Ärzt:innen müssen ihren Versicherten eine geänderte Versicherteninformation und Screeningfragebögen aushändigen. Auch weitere Anlagen wurden angepas…