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09.03.2023

Neues Angebot: Fortbildung zur außerklinischen Intensivpflege

AKI-Richtlinie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Hausärzt:innen können jetzt über eine zertifizierte Onlinefortbildung hinreichende Kompetenzen erlangen, die sie für eine Genehmigung zur Verordnung außerklinischer Intensivpflege benötigen.

Alle Hausärzt:innen benötigen eine Genehmigung der KV Berlin, wenn sie außerklinische Intensivpflege nach den neuen Vorgaben verordnen. Bei der Antragstellung müssen sie bestätigen, dass sie über Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten verfügen oder sich diese innerhalb von sechs Monaten aneignen.

Hierfür steht jetzt eine zertifizierte Onlinefortbildung bereit, für die bei erfolgreicher Teilnahme bis zu neun CME-Punkte erworben werden können. Das Fortbildungsangebot umfasst drei Teile mit insgesamt fünf Modulen zu verschiedenen Themenschwerpunkten wie Krankheitsbilder, Beatmungsentwöhnung oder Therapieoptimierung, die sich aus den Lerninhalten und jeweils zehn Multiple-Choice-Prüfungsfragen zusammensetzen. Der Zugang erfolgt über das Fortbildungsportal der KBV im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen. 

Nähere Informationen zu den Inhalten der Module und zu den Anmeldevoraussetzungen für die Teilnahme an dieser Fortbildung sind in der KBV-PraxisNachricht aufgelistet.

Um die erforderlichen Kompetenzen nachzuweisen, können die Teilnahmebescheinigungen der Fortbildung zusammen mit einem Antragsformular bei der KV Berlin eingereicht werden. Informationen zur Genehmigungspflicht sind hier zu finden.

Die KBV wird außerdem demnächst die Broschüre „Außerklinische Intensivpflege“ in der Reihe PraxisWissen herausgeben, um Ärzt:innen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zu unterstützen.