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09.03.2023

Schutzimpfungsvereinbarungen zum 1. Januar 2023 angepasst

Impfvereinbarungen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


In den Berliner Vereinbarungen zur Durchführung von Schutzimpfungen wurde die Vergütung der Grippeschutzimpfung angepasst und eine neue Dokumentationsziffer für die Gelbfieberimpfung aufgenommen.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurden die mit der AOK Nordost sowie die mit den anderen Krankenkassenverbänden geschlossenen Vereinbarungen zur Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin folgendermaßen angepasst:

  • Klarstellung zur Impfung gegen das Affenpockenvirus: Die Impfungen sind vorerst nicht Gegenstand der Vereinbarung und werden nicht in diesem Rahmen vergütet. Auch die Dokumentationsziffern für die Impfungen gegen das Affenpockenvirus sind somit nicht Bestandteil der Impfvereinbarung.
  • Die Vergütung der Grippeschutzimpfung (Influenza) wird mit der Bewertung in Punkten von 73,4 Punkte auf 78,3 Punkte erhöht. 
  • Für die Auffrischimpfung gegen Gelbfieber wurde die neue Dokumentationsziffer 89131X aufgenommen.

Die Änderungsvereinbarungen über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V (Impfvereinbarung) sind auf der Infoseite zu den Impfvereinbarungen hinterlegt.