Für das übergreifende Versorgungsangebot „VorsorgePlus“ wurden die Teilnahmevoraussetzungen für Versicherte konkretisiert.
Seit dem 1. November 2022 können Hausärzt:innen ihren Versicherten der KKH und HEK neue übergreifende Vorsorgeleistungen anbieten und gegenüber der KV Berlin abrechnen (siehe Praxis-News vom 22.11.2022). Der zugrundeliegende Vertrag wurde rückwirkend von der KV Berlin und den beiden Krankenkassen angepasst. Neben einer formalen Anpassung der Teilnahmeerklärung für Versicherte wurden insbesondere für die jeweiligen Versorgungsprogramme in den Anlagen 2.1. bis 2.6. die Teilnahmevoraussetzungen für Versicherte klarer gefasst und konkretisiert.
Die aktualisierten Anlagen sowie die 1. Änderungsvereinbarung zum Vertrag sind auf der Infoseite zum Vertrag hinterlegt.