Praxisinformationsdienst

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Praxisinformationsdienst Nr. 10, 25.05.2022

Aktuelles

Affenpockeninfektion: Vorgehen bei Verdachtsfällen

Auch in Deutschland sind erste Fälle mit einer humanen Affenpockenerkrankung aufgetreten. In Berlin sind es Stand 24.5.2022 vier Personen. Symptome sind Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen und geschwollene Lymphknoten sowie ein Ausschlag, der häufig im Gesicht beginnt und dann auf andere Körperteile übergreift. 

Für Berlin wurde von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung folgendes Vorgehen für den Umgang mit Verdachtsfällen festgelegt:

  • Personen mit entsprechenden Symptomen, die sich in Praxen melden, sollten nach der Diagnostik umgehend in die häusliche Isolation geschickt werden und dort abwarten, bis sich das Gesundheitsamt meldet.
  • Praxen haben auch die Möglichkeit, Patient:innen in Praxen mit infektiologischer Expertise oder an Krankenhäuser mit Sonderisolierstationen bzw. Stationen für Infektiologien weiterzuleiten.
  • Bei der Definition von Kontaktpersonen soll berücksichtigt werden, dass die Übertragung primär über enge Körperkontakte erfolgt (im Prodromalstadium auch über Tröpfchen).
  • Ermittelte Kontaktpersonen sollen aufgeklärt werden (Körperkontakte vermeiden!). 
  • Ärzt:innen und Labore sind verpflichtet, Verdachtsfälle und diagnostizierte Fälle beim Gesundheitsamt (des Patienten oder der Patientin) zu melden (gem. Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 6 und § 7). 
  • Das Gesundheitsamt wird für Erkrankte die Verpflichtung einer Isolierung aussprechen. Kontaktpersonen werden aller Voraussicht nach unter Beobachtung gestellt. 
  • Aktuell gibt es noch keine Möglichkeiten einer Impfung, auch nicht im Sinne einer Postexpositionsprophylaxe.  

Aktualisiert am 27.05.2022: Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt allgemeine Informationen zu Affenpocken auf seiner Website bereit. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Dort finden Sie u.a. ein Flussschema zur Verdachtsabklärung und Maßnahmen sowie Empfehlungen für das Management von Kontaktpersonen zu einer an Affenpocken erkrankten Person und Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patient:innen mit einer Infektion durch Affenpockenviren. 

In eigener Sache

Mitgliederbefragung zum Start der eAU

Zum 1. Juli startet die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. Mit einer Kurzumfrage möchte die KV Berlin den Umsetzungsstand in den Berliner Praxen erfragen und mögliche Probleme identifizieren. 

Egal, ob Sie die eAU bereits regelhaft ausstellen oder ganz am Anfang stehen – bitte nehmen Sie an dieser aktuellen Kurzumfrage (5 Minuten) der KV Berlin teil. Nur so erhält die KV Berlin Einblick, wie es um die Umsetzung der eAU in den Berliner Praxen steht und kann auf Probleme reagieren. Über die Ergebnisse der Umfrage werden wir Sie selbstverständlich im Anschluss der Auswertung informieren.

Die wichtigsten Informationen zur eAU finden Sie auf der Themenseite zu den TI-Anwendungen.

An der Umfrage teilnehmen

                            

 

Firmenlauf 2022: Jetzt noch Startplatz sichern

Header Firmenlauf, Copyright: AdobeStock (c) babarogaHeader Firmenlauf, Copyright: AdobeStock (c) babaroga
Copyright: AdobeStock (c) babaroga

Sportbegeisterte können sich weiterhin für den 20. IKK BB Berliner Firmenlauf am 29. Juni anmelden. Start ist um 19 Uhr am Brandenburger Tor in den Disziplinen Laufen, Skaten, Walken sowie Rollstuhl- und Einradfahren, Handbiken, Skate-, Wave- und Longboarden.

Die KV Berlin stellt für alle Teilnehmer:innen Laufshirts zur Verfügung. Bitte geben Sie daher bei der Anmeldung Ihre T-Shirt-Größe an.

Zur Anmeldung

                                                                                                

                                              

Weitere Informationen zum Berliner Firmenlauf finden Sie hier.  

Informationen zum Coronavirus

    Regelmäßiger Expert:innenaustausch: Long-COVID-Netzwerk der KV Berlin

    Weitere Meldungen

    Aus der Vertreterversammlung

    VV-Wahl 2022: Letzte Gelegenheit für die Einreichung von Wahlvorschlägen

    Logo Wahl Vertreterversammlung 2022Logo Wahl Vertreterversammlung 2022

    Nur noch bis zum 30. Mai 2022 können alle wahlberechtigten Mitglieder der KV Berlin Ihre Wahlvorschläge zur Wahl der Vertreterversammlung (16. Amtsperiode von 2023 bis 2028) einreichen; maßgeblich ist dabei der Posteingang beim Wahlausschuss. 

    Auf der Website stehen Musterformulare bereit, die für die Einreichung der Wahlvorschläge und der beizufügenden Erklärungen verwendet werden können. Die Verwendung ist jedoch nicht verpflichtend.

    Bitte richten Sie Ihre Wahlvorschläge an: 
    Wahlausschuss der KV Berlin
    Büro der Vertreterversammlung
    Masurenallee 6A 
    14057 Berlin

    Die Bedingungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie weitere Informationen rund um die VV-Wahl finden Sie auf der Infoseite.

    Aus der Gesundheitspolitik

    Digitalisierung bestimmendes Thema bei der KBV-Vertreterversammlung

    126. Deutscher Ärztetag

    Der diesjährige Deutsche Ärztetag findet seit gestern in Bremen statt (24.-27. Mai). Neben der Eröffnungsrede des Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. Klaus Reinhardt gab es auch eine Grußansprache von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. 

    Auf der Tagesordnung des 126. Deutschen Ärztetags steht unter anderem das Thema „Ärztlicher Versorgungsbedarf in einer Gesellschaft des langen Lebens“, in dem es um die alternde Gesellschaft mit potenziell erhöhtem Versorgungsbedarf geht. Ein weiterer Tagesordnungspunkt beschäftigt sich mit dem Thema „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche“.

    Die Bundesärztekammer stellt im Nachgang eine Online-Dokumentation der Anträge und Beschlüsse auf ihrer Website zur Verfügung. Diese kann unter www.bundesaerztekammer.de abgerufen werden. 

    Aus der KV Berlin

    KV Berlin wieder für Publikumsverkehr geöffnet

    Die KV Berlin ist ab sofort wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Was bedeutet das für Vertragsärzt:innen und –psychotherapeut:innen?

    • Bitte richten Sie Ihre Anliegen weiterhin schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, an die KV Berlin oder kontaktieren Sie gewünschte Ansprechpersonen telefonisch. Bitte beachten Sie hierbei die telefonischen Sprechzeiten.
    • Unterlagen oder andere schriftliche Nachweise werden der KV Berlin am besten postalisch übermittelt und können jederzeit in den Postkasten eingeworfen werden.

    Persönliche Beratungstermine sind bei Bedarf möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür individuell einen Termin. Die KV Berlin bittet deshalb um Verständnis, dass unangemeldeten Besuchen in der Regel nicht entsprochen werden kann.

    Für die Praxis

    Medizinische Rehabilitation: Ab 1. Juli gilt ein neues Muster 61

    Aufgrund einer Änderung der Rehabilitation-Richtlinie muss das Muster 61 zur Verordnung medizinischer Rehabilitation angepasst werden. Da für dieses Muster die Stichtagsregelung greift, darf ab dem 3. Quartal 2022 nur das neue Formular verwendet werden.

    Sollte Ihre Praxis Vordrucke benötigen, beachten Sie bitte, dass die KV Berlin für dieses Muster keine Erstausstattung versenden wird. Gehen Sie bei der Bestellung deshalb bitte folgendermaßen vor:

    • Bestellen Sie das neue Muster 61 ab dem 1. Juni beim Paul Albrechts Verlag (PAV). Dieses wird ab dem 13. Juni an die Praxen ausgeliefert. 
    • Sollten Sie bis Juli noch alte Muster 61 benötigen, vermerken Sie das bitte auf Ihrer Bestellung. Kalkulieren Sie hierfür, wie viele alte Muster Sie bis zum 1. Juli verbrauchen werden.
    • Das neue Muster 61 darf erst ab dem 1. Juli eingesetzt werden.
    • Bitte denken Sie daran, Ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben und berücksichtigen Sie eventuelle Praxisschließzeiten.

    Weitere Informationen zur Bestellung über den PAV finden Sie hier.

    KV-App-Radar: Digitales Informationsportal für Gesundheits-Apps und DiGAs

    Charité-Studie zu Prävention in der hausärztlichen Versorgung

    Weitere Meldungen

    Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin

    20.05.2022

    Grippeimpfungen in Apotheken gehören nicht in Regelversorgung

    Bundestag muss Entscheidung zurücknehmen

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