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20.05.2022

Grippeimpfungen in Apotheken gehören nicht in Regelversorgung

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Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung KV Berlin

Bundestag muss Entscheidung zurücknehmen

Die gestrige Bundestagsentscheidung, Grippeimpfungen in Apotheken künftig als Teil der Regelversorgung anzubieten, hält die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin für falsch. „Damit greift die Politik massiv in bewährte medizinische Strukturen ein, missachtet originäre ärztliche Aufgaben und sorgt damit für eine potenzielle Gefährdung in der Patientenversorgung“, heißt es seitens des Vorstands der KV Berlin. „Wir bleiben dabei: Apotheken haben nicht die umfassende Kompetenz, Impfungen sowie medizinische Maßnahmen rund um die Impfung durchzuführen. Deshalb muss diese Entscheidung zurückgenommen werden.“

Im Rahmen der empfohlenen Grippeimpfung stehen vor allem ältere und chronisch kranke Patient:innen im Fokus. Gerade für diese Patientengruppe ist es wichtig, ganzheitlich medizinisch versorgt zu werden und gegebenenfalls zeitnah notwendige medizinische Schritte einzuleiten. Dies ist im Rahmen einer Impfung in einer Apotheke nicht möglich. Aber auch jüngere Personen, die zum Beispiel aus beruflichen Gründen eine Grippeimpfung benötigen, sollen nicht ohne medizinische Vorbesprechung und -betreuung eine Impfung erhalten.

Aus Sicht der KV Berlin wäre es sinnvoller gewesen, erst einmal die Ergebnisse der bundesweiten Modellprojekte abzuwarten. So läuft derzeit auch in Berlin ein Modellprojekt zu Grippeimpfungen in den Apotheken. Bisher sei nicht ersichtlich, ob der zweijährige Pilot im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, der noch bis Ende August läuft, Ergebnisse erzielt, von denen abgeleitet werden könne, dass Apotheken eine Ergänzung im Impfprozess sein könnten. Hier habe die Politik den zweiten vor dem ersten Schritt gemacht. 

„Mittlerweile muss man sich ernsthaft die Frage stellen, ob aktuell noch sinnvoll Gesundheitspolitik betrieben wird. Im BMG scheint in dieser Frage der Aktionismus den Takt vorzugeben. Durch die Hintertür und über die Köpfe der Ärztinnen und Ärzte hinweg werden Entscheidungen getroffen, die nicht durchdacht sind“, heißt es abschließend. Deshalb könne es nur eine Richtung geben: Der Gesetzgeber muss seine Entscheidung noch einmal überdenken.