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Dienstag: 8-10 und 13-15 Uhr 
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Donnerstag: 8-10 und 13-15 Uhr
 

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-674     Buchstabenkreis F, M, N, O
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Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie Sich bitte an das Service-Center.


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Kontakt Berliner Bezirke 

Die Berliner Bezirke haben Ansprechpersonen für niederlassungswillige Ärzt:innen und Psychotherpaeut:innen. Die Übersicht finden Sie hier.


Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die gesetzlich Krankenversicherte ambulant behandeln möchten, benötigen eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Diese wird durch den Zulassungsausschuss erteilt und ist abhängig von der Bedarfsplanung für den Zulassungsbezirk Berlin.
Eine Besonderheit: In der Bundeshauptstadt ist der Planungsbereich für die meisten Fachgruppen gesperrt, das heißt der Versorgungsgrad für den jeweiligen Fachbereich liegt über 110%. Neu-Niederlassungen und Anstellungen sind nur dann möglich, wenn ein Arztsitz in der entsprechenden Fachgruppe frei wird.

Niederlassungswillige durchlaufen bei der KV Berlin folgende Schritte:

1. Eintrag ins Arztregister
2. Eintrag in die Warteliste
3. Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt
4. Bewerbung um ausgeschriebene Arztsitze
5. Beantragung genehmigungspflichtiger Leistungen