Aus der KV Berlin
Honorar für 2023 steht fest
Seit dem Herbst letzten Jahres stand die KV Berlin in Honorarverhandlungen für 2023 mit den Verbänden der Krankenkassen. Grundlage für die KV waren fundierte Forderungen, die sich am berlinweiten Behandlungsbedarf orientierten. Die Verhandlungen waren zäh und das Angebot der Krankenkassen für die Berliner Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen nicht akzeptabel – in der Konsequenz musste die KV Berlin das Schiedsamt anrufen. Da dieses der wichtigsten Forderung – eine basiswirksame Anpassung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) – nicht entsprach, fiel der Schiedsspruch am Ende gegen die Stimme der KV. Insgesamt wurden der KV Berlin im Schiedsverfahren aber trotzdem rund 7,3 Millionen Euro mehr für das Honorar im Jahr 2023 zugestanden, als das Angebot der Krankenkassen in den Honorarverhandlungen zuvor bereithielt.
Die Ergebnisse im Überblick:
Regionaler Vergütungspunktwert | +2 Prozent, 11,4915 Cent |
Anpassung Behandlungsbedarf (MGV) | |
Diagnosen und Demografie (Morbi-Rate) | -0,3201 Prozent (ca. 4,1 Mio. Euro) |
weitere nichtbasiswirksame Anpassung (Einmalbetrag) | +0,4000 Prozent (ca. 5,1 Mio. Euro) |
Förderung bestehender Maßnahmen bis 2024 | |
Verlängerung (Hausbesuche, Allergologie, Schmerztherapie, Sehschule) | |
Verlängerung und Förderung unterversorgte Bezirke (Haus-, Kinder-, Frauen- und Augenärzte in Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick) | Erhöhung von 2 auf 3 Cent-Zuschlag/Punkt (ca. 1,4 Mio. Euro mehr pro Jahr) |
Neue Fördermaßnahme ab 2023 Ösophago-Gastroduodenoskopie (GOP 13400) |
3 Cent-Zuschlag/Punkt (ca. 1,2 Mio. Euro/Jahr) |
Notdienststrukturen | Erhöhung auf 2,7 Mio. Euro in 2023 |
Wegepauschalen | Erhöhung um +3,45 Prozent (ca. 110.000 Euro/Jahr) |
Ausführliche Informationen zum Honorarvertrag 2023 in der Praxis-News.
Special Olympics World Games: Praxen für ärztliche Behandlungen gesucht
Wie bereits in den letzten PID informiert, werden im Rahmen der Special Olympics World Games, die zwischen dem 17. und 25. Juni in Berlin stattfinden, noch engagierte Praxen gesucht.
Es werden tausende Athlet:innen mit geistiger und mehrfacher Behinderung erwartet, die in 26 Sportarten über das Stadtgebiet verteilt miteinander antreten. Die ersten Teilnehmenden werden bereits ab dem 12. Juni in der Stadt sein.
Damit die Teilnehmenden außerhalb der sportlichen Veranstaltung bei Bedarf ärztliche Hilfe erhalten, hat die KV Berlin ihre Unterstützung zugesagt. Dafür werden engagierte Praxen gesucht, die Athlet:innen während ihrer Praxisöffnungszeiten ärztlich behandeln.
Wie funktioniert die Vermittlung zu einer Praxis?
Für die Special Olympics World Games ist eine eigene Rufnummer für die Servicestelle 116117 vorgesehen. Hilfesuchende Sportler:innen wenden sich somit direkt an die KV Berlin. Innerhalb der Praxisöffnungszeiten werden diese Personen anschließend an Praxen verwiesen, die über das Online-Formular (siehe unten) entsprechende Sprechzeiten gemeldet haben. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten stehen die KV-Notdienstpraxen bereit sowie bei Bedarf der fahrende ärztliche Bereitschaftsdienst.
Was müssen Praxen über die ärztliche Behandlung der Athlet:innen wissen?
Die Sportler:innen reisen mit medizinischen Betreuer:innen. Diese verfügen in einer App über die jeweilige digitale Patientenakte, in der alle erforderlichen Informationen gespeichert sind. Für alle Athlet:innen besteht eine private Krankenversicherung.
Sie haben Interesse? Dann melden Sie bitte Ihre Verfügbarkeiten!
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Für die Praxis
Rückruf Adrenalin-Autoinjektor Emerade® – Vorgehen bei Ersatzverordnung
Am 26. Mai 2023 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Rote-Hand-Brief zu „Emerade® 300/500 µg Injektionslösung in einem Fertigpen“ versandt.
Der Adrenalin-Autoinjektor wird auf Apotheken- und Patient:innenebene zurückgerufen, da einige Pens im Rahmen von Tests nicht aktiviert werden konnten. Alle Patient:innen, denen in den letzten 24 Monaten ein Emerade® Fertigpen verordnet wurde, sind aufgefordert sich eine Ersatzverordnung von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt ausstellen zu lassen.
Die Ersatzverordnung kann sowohl auf Muster-16-Formular (rosa Rezept) sowie als E-Rezept ausgestellt werden. Bitte stellen Sie eine Ersatzverordnung mit einem Alternativarzneimittel aus. Eine erneute Rezeptgebühr muss nicht geleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass der Zusatz „Ersatzverordnung gemäß § 31 Absatz 3 Satz 7 SGB V“ auf das Muster-16-Formular aufdruckt wird, damit die Verordnungskosten im Falle einer statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung (Durchschnittswerteprüfung) als Praxisbesonderheit aus dem praxisindividuellen Verordnungsvolumen herausgerechnet werden können.
Aufgrund der Marktsituation ist es möglich, dass ein alternativer Adrenalin-Autoinjektor nicht sofort zur Verfügung steht. In diesem Fall sollen Patient:innen, weiterhin den alten Pen mit sich führen.
Diskussion in der Ärztekammer Berlin: „MFA – Gemeinsam für mehr Wertschätzung“
Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) stehen am 22. Juni um 19.30 Uhr bei einer Veranstaltung in der Berliner Ärztekammer im Fokus. Diskutiert werden Themen wie fehlende gesellschaftliche und politische Wertschätzung, zunehmende Arbeitsbelastung, Delegation und Fortbildung, Bezahlung und Refinanzierung der MFA. An der Diskussionsrunde nehmen neben der stellvertretenden KV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Christiane Wessel auch Dr. Matthias Blöchle, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin, Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V., und Elke Sido, MFA sowie Praxismanagerin und Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa) teil.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung unter stabsstelle@aekb.de
Auch die KV Berlin beschäftigt der MFA-Fachkräftemangel in den Praxen. Mehr zum Thema:
Qualität der ambulanten Versorgung blieb trotz Corona auch 2021 auf hohem Niveau
Der KBV-Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2021 ist erschienen. Er zeigt, die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung ist auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie auf einem hohen Niveau geblieben. Die Niedergelassenen konnten demnach trotz pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen, besonderer Hygienemaßnahmen und der COVID-19-Impfaktion die zahlreichen Qualitätsanforderungen erfüllen. Mehr dazu lesen Sie auch in der KBV-PraxisNachricht.
Weitere Meldungen
STIKO: Allgemeine Impfempfehlungen zu COVID-19-Impfungen veröffentlicht
Die STIKO hat ihre allgemeinen Impfempfehlungen angepasst und empfiehlt COVID-19-Impfungen für Personen ab 18. Der Beschluss des G-BA zur Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie steht aber noch aus.
„Hygieneleitfaden“ in der 3. Auflage erschienen
Die Neuauflage des erstmals 2014 veröffentlichten Leitfadens „Hygiene in der Arztpraxis“ steht auf der KV-Website zum Download zur Verfügung.
Beratung zur Zweitmeinung ab 1. Juli mehrmals abrechenbar
Die Beratung zur ärztlichen Zweitmeinung können Ärzt:innen ab dem 1. Juli 2023 im Krankheitsfall je Indikation sowie bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite abrechnen.
Kryokonservierung von Ovarialgewebe ab 1. Juli abrechenbar
Ab dem 1. Juli 2023 können Leistungen zur Kryokonservierung von Ovarialgewebe vor einer keimzellschädigenden Therapie abgerechnet werden. Dazu werden vier neue GOP in den EBM aufgenommen.
Psychiatrische Leistungen: Eingangssprechstunde wird höher vergütet
Die Vergütung der Eingangssprechstunde bei der psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung (GOP 37500) wird im EBM rückwirkend zum 1. Oktober 2022 auf 236 Punkte angehoben.
Aderlasstherapie wird für Gastroenterolog:innen zur Einzelleistung
Ab dem 1. Oktober 2023 können Gastroenterologen den Aderlass in bestimmten Behandlungszusammenhängen als Einzelleistung über die GOP 13505 abrechnen. Der EBM wird entsprechend angepasst.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Praxen setzt sich fort
Honorarerhöhung an den kommunalen Kliniken
Kurs gegen ambulantes System wird fortgesetzt
KV Berlin empört über Vorhaben der Regierungsparteien